Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2013 - 2 StR 145/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16315
BGH, 18.06.2013 - 2 StR 145/13 (https://dejure.org/2013,16315)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2013 - 2 StR 145/13 (https://dejure.org/2013,16315)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 2 StR 145/13 (https://dejure.org/2013,16315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 242 Abs 1 StGB
    Ladendiebstahl: Vollendete Wegnahme vor der Kassenzone bei Wegtragen einer verpackten schweren Beute

  • Wolters Kluwer

    Vollendung einer Wegnahme in einem Selbstbedienungsladen bei Beförderung von Waren in einer Plastiktüte

  • rewis.io

    Ladendiebstahl: Vollendete Wegnahme vor der Kassenzone bei Wegtragen einer verpackten schweren Beute

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242 Abs. 1
    Vollendung einer Wegnahme in einem Selbstbedienungsladen bei Beförderung von Waren in einer Plastiktüte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sechs Whiskeyflaschen in zwei Tüten - Gewahrsamsenklave?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tüte mit Whiskey-Flaschen ist im Edeka übrigens keine Gewahrsamsenklave...

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Diebstahl im Supermarkt: Ab wann macht man sich strafbar?

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Kein vollendeter Ladendiebstahl in einem Supermarkt beim Einstecken der Ware in Tüten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein vollendeter Diebstahl in einem Supermarkt beim Einstecken der Ware in Tüten - Vollendung erst nach Verlassen der Kassenzone

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vollendeter oder versuchter Diebstahl - Gewahrsamsbegründung im Selbstbedienungsladen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 145/13
    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch einen Täter, der die Kassenzone mit der Ware noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt oder sie sonst verbirgt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86, BGHR StGB § 242 Wegnahme 1).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus BGH, 18.06.2013 - 2 StR 145/13
    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch einen Täter, der die Kassenzone mit der Ware noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt oder sie sonst verbirgt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86, BGHR StGB § 242 Wegnahme 1).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des

    Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn der Angeklagte die Flaschen in zwei Tüten gepackt und zudem eine weitere mit Waren gefüllte Tüte mit sich geführt hätte, um den Anschein eines regulären Einkaufs zu erwecken (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 2 StR 145/13, NStZ-RR 2013, 276; zu 32 500-gPackungen Kaffee in vier Plastiktüten siehe auch BGH, Beschluss vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84, StV 1984, 376), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    Zwar würde (bei Sachen geringen Umfangs) bereits das Einstecken in die Tasche oder das Verbergen der Beute (Bilden einer sog. Gewahrsamsenklave; vgl. BGHSt 16, 271 ff.) für die Vollendung der Wegnahme genügen (BGH NStZ-RR 2013, 276; Fischer StGB 62. Aufl. § 242 Rdnr. 18).
  • KG, 22.10.2018 - 161 Ss 59/18

    Vollendung eines Diebstahls im Selbstbedienungsgeschäft

    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch den Täter, der die Kassenzone noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt oder sie sonst verbirgt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 2 StR 145/13 -).
  • OLG Bamberg, 01.10.2013 - 3 Ss 96/13

    Diebstahl: Anforderungen an die Feststellung der Wegnahme beim Ansichnehmen von

    Zwar würde (bei Sachen geringen Umfangs) bereits das Einstecken in die Tasche oder das Verbergen der Beute für die Vollendung der Wegnahme genügen (BGH NStZ-RR 2013, 276; Fischer StGB 60. Aufl. § 242 Rn. 18).
  • KG, 23.10.2019 - 3 Ss 89/19

    Revision im Strafverfahren: Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den

    Die Wegnahme im Sinne des § 242 Abs. 1 StGB ist erst dann vollendet, wenn der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass er sie ungehindert durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits über die Sache nicht mehr verfügen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 276).

    Ebenso wäre ein bloßes Wegtragen der umfangreichen und nach den konkreten Umständen nicht zu verbergenden Beute innerhalb der Gewahrsamssphäre des Geschäftsinhabers hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 276).

  • KG, 23.10.2019 - 121 Ss 152/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Die Wegnahme im Sinne des § 242 Abs. 1 StGB ist erst dann vollendet, wenn der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass er sie ungehindert durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits über die Sache nicht mehr verfügen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 276 ).

    Ebenso wäre ein bloßes Wegtragen der umfangreichen und nach den konkreten Umständen nicht zu verbergenden Beute innerhalb der Gewahrsamssphäre des Geschäftsinhabers hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 276 ).

  • VG München, 17.08.2017 - M 21 S 17.2245

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls

    Beim Ladendiebstahl im Selbstbedienungsladen ist eine zur Vollendung des Diebstahls führende Wegnahme auch dann vollzogen, wenn der Täter die entwendeten Gegenstände unter Beobachtung des Personals in die Kleidung oder - wie hier - eine mitgeführte Tasche steckt und die Kassenzone passiert (BGH vom 03.07.1986 - 4 StR 199/86 - BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 5; vom 18.06.2013 - 2 StR 145/13 - NStZ-RR 2013, 276 = BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 15).
  • OLG Rostock, 01.03.2019 - 20 RR 6/19

    Versuchter Ladendiebstahl: Unmittelbares Ansetzen bei Verstecken des Diebesguts

    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch einen Täter, der die Kassenzone mit der Ware noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt und so eine eigene Gewahrsamsenklave bildet (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, Az.: 2 StR 145/13, Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2009, Az.: 2 Ss 499/08, Rn. 20, juris).
  • OLG Rostock, 01.03.2019 - 1 Ss 3/19

    Tatausführung vor Kassenbereich kein vollendeter Diebstahl

    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch einen Täter, der die Kassenzone mit der Ware noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt und so eine eigene Gewahrsamsenklave bildet (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013, Az.: 2 StR 145/13, Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2009, Az.: 2 Ss 499/08, Rn. 20, juris).
  • AG Zossen, 20.04.2023 - 134 Ds 12/23
    Innerhalb von Selbstbedienungsläden ist das etwa nur dann der Fall, wenn die Sache in eine Gewahrsamsenklave verbracht ist, ansonsten erst, wenn der Täter die Kassenzone passiert hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 2013 - 2 StR 145/13 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht