Rechtsprechung
BGH, 18.06.2014 - I ZR 215/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Gesamtvertrag Tanzschulkurse
- rechtsprechung-im-internet.de
Gesamtvertrag Tanzschulkurse
§ 12 UrhWahrnG, § 13 Abs 3 S 3 UrhWahrnG, § 16 Abs 4 S 3 UrhWahrnG
Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch das Oberlandesgericht bei der Festsetzung einer Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrages; tatsächliche Vermutung für die Angemessenheit einer vorbehaltlos 50 Jahre lang gezahlten und entgegengenommenen Vergütung sowie ... - IWW
§ 77 Abs. 2 UrhG, § 78 Abs. 2 UrhG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 87 Abs. 5 Satz 2 UrhG, § 20b Abs. 1 Satz 1 UrhG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Orientierung des OLG bei der Festsetzung einer Vergütung i.R.e. Gesamtvertrages an früheren Gesamtverträgen der Partei über dieselben oder vergleichbare Nutzungen; Erhöhung der Vergütung nach Beendigung des Gesamtvertrages bzgl. Beweislast zur Unangemessenheit der ...
- rewis.io
Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch das Oberlandesgericht bei der Festsetzung einer Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrages; tatsächliche Vermutung für die Angemessenheit einer vorbehaltlos 50 Jahre lang gezahlten und entgegengenommenen Vergütung sowie ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Orientierung des OLG bei der Festsetzung einer Vergütung i.R.e. Gesamtvertrages an früheren Gesamtverträgen der Partei über dieselben oder vergleichbare Nutzungen; Erhöhung der Vergütung nach Beendigung des Gesamtvertrages bzgl. Beweislast zur Unangemessenheit der ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesamtvertrag Tanzschulkurse
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lto.de (Kurzinformation)
Leistungsschutzrecht - Höherer Zuschlag bedarf guter Begründung
- Jurion (Kurzinformation)
Festsetzung der Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrages für die Nutzung des Repertoires der GVL in Tanzkursen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen
- Telepolis (Pressebericht, 21.06.2014)
Konservenmusikanten dürfen von Tanzschulen keine 100%-Zuschläge auf GEMA-Tarif verlangen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Gestaltung von Vergütungsverträgen bei Verwertungsgesellschaften
- rechtsanwalt-harzewski.de (Kurzinformation)
Vergütung von Musiknutzung /Tanzschulen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Vergütung für Musik bei Tanzschulkursen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2015, 788
- MDR 2015, 111
- GRUR 2015, 61
- ZUM 2015, 142
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 19.11.2015 - I ZR 151/13
Urheberrechtsschutz: Höhe der Gerätevergütung; Vergütungspflicht bei …
Nachdem sich die Parteien nicht über den Abschluss eines neuen Gesamtvertrags für die Zeit ab dem 1. Januar 2008 geeinigt hatten, konnte jeder Beteiligte - also nicht nur der nach § 12 UrhWG anspruchsberechtigte Kläger, sondern auch die Beklagte - nach Anrufung der Schiedsstelle (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c, § 16 Abs. 1 UrhWG) vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht, also vor dem Oberlandesgericht München, gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhG Klage auf Festsetzung eines Gesamtvertrags erheben (BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 215/12, GRUR 2015, 61 Rn. 30 = WRP 2015, 56 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse).Die Begründung der festsetzenden Entscheidung muss dem Revisionsgericht eine solche Überprüfung ermöglichen (vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 31 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse).
Da dieser Antrag bei der Schiedsstelle zu stellen ist (§ 16 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und Abs. 5 UrhWG), ist der Eingang des Antrags bei der Schiedsstelle maßgeblich (BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 79 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse, mwN).
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 212/14
Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und …
Einer einvernehmlichen Einbeziehung mehrerer Verwertungsgesellschaften in den Abschluss eines Gesamtvertrags mit einer Nutzervereinigung über von diesen Verwertungsgesellschaften wahrgenommene Rechte steht § 35 VGG nicht entgegen (vgl. zu § 12 UrhWG BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 215/12, GRUR 2015, 61 Rn. 90 bis 92 = WRP 2015, 56 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse).Nachdem sich die Parteien nicht über den Abschluss eines Gesamtvertrags geeinigt haben, konnte jeder Beteiligte - nach Anrufung der Schiedsstelle (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c, § 16 Abs. 1 UrhWG) - vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht, also vor dem Oberlandesgericht München, gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhG Klage auf Festsetzung eines Gesamtvertrags erheben (BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 30 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse; BGH…, Urteil vom 19. November 2015 - I ZR 151/13, GRUR 2016, 792 Rn. 23 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik).
Die Begründung der festsetzenden Entscheidung muss dem Revisionsgericht eine solche Überprüfung ermöglichen (vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 31 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 24 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik).
Eine derart pauschalierende Betrachtungsweise trägt den Besonderheiten der unterschiedlichen Verwertungsvorgänge nicht Rechnung (BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 66 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse).
Da dieser Antrag bei der Schiedsstelle zu stellen ist (§ 16 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und Abs. 5 UrhWG), ist der Eingang des Antrags bei der Schiedsstelle maßgeblich (BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 79 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse, mwN).
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei …
Unter diesen Umständen kann nicht angenommen werden, das Oberlandesgericht habe die Möglichkeit einer Nachprüfung im Revisionsverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 215/12, GRUR 2015, 61 Rn. 25 = WRP 2015, 56 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse, mwN).Lässt die Nutzervereinigung sich allerdings auf das von der Verwertungsgesellschaft bei der Schiedsstelle eingeleitete Verfahren ein oder beantragt sie bei der Schiedsstelle selbst den Abschluss eines Gesamtvertrags und können sich die Parteien nicht über den Abschluss eines Gesamtvertrags einigen, kann jeder Beteiligte - also nicht nur die nach § 12 UrhWG, § 35 VGG anspruchsberechtigte Nutzervereinigung, sondern auch die Verwertungsgesellschaft - vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht München gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhG Klage auf Festsetzung eines Gesamtvertrags erheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1142 = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk;… Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 18 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 30 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 23 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 31 - Gesamtvertrag Speichermedien).
Die Begründung der festsetzenden Entscheidung muss dem Revisionsgericht eine solche Überprüfung ermöglichen (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; GRUR 2015, 61 Rn. 31 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 24 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 32 - Gesamtvertrag Speichermedien).
- BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15
externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der …
Diese Regelung gilt auch für den - hier vorliegenden - Fall, dass solche Ansprüche nicht im Wege der Klage, sondern im Wege einer Widerklage geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 215/12, GRUR 2015, 61 Rn. 85 = WRP 2015, 56 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse). - BGH, 01.04.2021 - I ZR 45/20
Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten
Insbesondere muss sich aus ihr ergeben, weshalb von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen abgewichen oder Vorschlägen der Schiedsstelle nicht gefolgt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 215/12, GRUR 2015, 61 Rn. 31 = WRP 2015, 56 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… Urteil vom 19. November 2015 - I ZR 151/13, GRUR 2016, 792 Rn. 24 = WRP 2016, 1123 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… BGH, GRUR 2017, 161 Rn. 32 - Gesamtvertrag Speichermedien).Die Angemessenheit der Vergütungshöhe kann sich etwa aus früheren Gesamtverträgen der Parteien über dieselben oder vergleichbare Nutzungen ergeben (vgl. BGH…, Urteil vom 5. April 2001, I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1142 [juris Rn. 63] = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk; BGH GRUR 2015, 61 Rn. 34 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse).
- OLG München, 25.06.2015 - 6 Sch 21/13
Urheberrechtliche Gerätevergütung - Externe DVD-Brenner
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können vergleichbare Regelungen in anderen Gesamtverträgen insbesondere dann, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen werden, einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Billigkeit einer Regelung bieten (vgl. BGH GRUR 2013, 1220 Tz. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH GRUR 2001, 1139, 1142 m.w.N. - Gesamtvertrag privater Rundfunk; BGH GRUR 2015 61 Tz. 15 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse). - OLG München, 16.01.2020 - 6 Sch 11/14
Vergütungsansprüchen für TV-Receiver ohne eingebaute Festplatte
Die Revision ist nicht zuzulassen (…zum Erfordernis der Zulassung der Revision nach § 543 ZPO i.V.m. §§ 139 Abs. 3 VGG, 16 Abs. 4 S. 6 UrhWG a. F., vgl. BGH GRUR 2013, 1173 Rn. 5 - Zulassungsrevision bei Festsetzung von Gesamtverträgen; BGH GRUR 2015, 61 Rn. 23 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse), weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO), sondern lediglich die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auf den vorliegenden Einzelfall erfordert, und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen. - LG Krefeld, 16.03.2015 - 1 S 10/15
Zulässigkeit einer Berufung bei einem Beschwerdewert von unter 600 Euro; …
Nachteile, die nicht mit der Befolgung des Urteils, sondern mit einer Zuwiderhandlung hiergegen verbunden sind, müssen außer Betracht bleiben (vgl. BGH, NJW 2015, 788).