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   BGH, 18.06.2020 - X ZR 14/20   

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https://dejure.org/2020,18569
BGH, 18.06.2020 - X ZR 14/20 (https://dejure.org/2020,18569)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2020 - X ZR 14/20 (https://dejure.org/2020,18569)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - X ZR 14/20 (https://dejure.org/2020,18569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beschluss bezüglich eines Antrags auf Einsicht in die Akten eines vorangegangenen Patentnichtigkeitsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 99 Abs. 3 S. 1; PatG § 31 Abs. 1 S. 2
    Beschluss bezüglich eines Antrags auf Einsicht in die Akten eines vorangegangenen Patentnichtigkeitsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Patentnichtigkeitsverfahren - und die Akteneinsicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69

    Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - X ZR 14/20
    Der Darlegung eines eigenen berechtigten Interesses durch den Antragsteller bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).

    Ein solches Interesse kann sich etwa daraus ergeben, dass die Unterlagen ins Einzelne gehende Ausführungen über die geschäftlichen Verhältnisse der Beteiligten enthalten (vgl. BGH, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).

  • BPatG, 19.09.2019 - 2 Ni 20/17
    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - X ZR 14/20
    Der Antragstellerin wird Einsicht in die Akten des erstinstanzlichen Nichtigkeitsverfahrens (2 Ni 14/17 [EP], verbunden mit 2 Ni 20/17 [EP]) und des vorliegenden Berufungsverfahrens gewährt.

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 19.09.2019 - 2 Ni 14/17 (EP) verbunden mit 2 Ni 20/17 (EP) -.

  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05

    Akteneinsicht XVIII

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - X ZR 14/20
    Der Hinweis darauf, dass der Prozessstoff im Verletzungsprozess der Regelung des § 299 Abs. 2 ZPO unterliegt, genügt insoweit nicht (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/06, GRUR 2007, 815 Rn. 3 - Akteneinsicht XVIII).
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