Rechtsprechung
BGH, 18.07.1952 - 1 StR 105/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,2893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51
Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung
Auszug aus BGH, 18.07.1952 - 1 StR 105/52
Vgl. dazu BGHSt 2, 129.Hat er sie dadurch in die Versuchung geführt, ihm zuliebe falsch auszusagen und falsch zu schwören, so war er rechtlich verpflichtet, die Gefahr des Meineids von ihr abzuwenden, notfalls indem er sich selbst zur Wahrheit bekannte (BGHSt 2, 129).
- RG, 02.07.1943 - 1 D 168/43
1. Eltern, die es unterlassen, gegen Unzucht des eigenen Kindes einzuschreiten, …
Auszug aus BGH, 18.07.1952 - 1 StR 105/52
Zwar führt eine pflichtwidrige Unterlassung zur Bestrafung nur dann, wenn dem Unterlassenden ein Handeln zumutbar war (RGSt 58, 17, 226; 72, 19; 77, 125). - BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 18.07.1952 - 1 StR 105/52
Zur Schuld würde ferner gehören, dass er das Unrecht seines Verhaltens erkannte oder bei Anspannung seines Gewissens erkennen konnte (BGH vom 18. März 1952 - GSSt 2/51, NJW 1952, 593).
- RG, 19.10.1937 - 1 D 702/37
Ist der Ehemann auch dann verpflichtet, dem Geschlechtsverkehre seiner Frau mit …
Auszug aus BGH, 18.07.1952 - 1 StR 105/52
Zwar führt eine pflichtwidrige Unterlassung zur Bestrafung nur dann, wenn dem Unterlassenden ein Handeln zumutbar war (RGSt 58, 17, 226; 72, 19; 77, 125). - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 18.07.1952 - 1 StR 105/52
Daraus allein ergab sich indes, wie auch die Strafkammer richtig annimmt, noch nicht die weitere Pflicht des Angeklagten, den Meineid der Frau Sch. zu verhindern; denn für die Wahrheit seiner Aussage ist der Zeuge grundsätzlich selbst und allein verantwortlich (BGH vom 10. April 1951 - 1 StR 88/51 -). - RG, 26.06.1941 - 3 D 30/41
1. Beihilfe zum Meineide des Zeugen kann die Partei eines bürgerlichen …
Auszug aus BGH, 18.07.1952 - 1 StR 105/52
Ist sie dadurch beeinflusst worden, falsch zu schwören, und hat der Angeklagte das von vornherein erkannt und gebilligt, so kann auch darin, wenn nicht Anstiftung, so doch tätige Beihilfe des Angeklagten zum Meineid liegen (vgl. RGSt 75, 271; DR 1941, 1837).