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   BGH, 18.07.1994 - NotSt (Brfg) 1/93   

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https://dejure.org/1994,14576
BGH, 18.07.1994 - NotSt (Brfg) 1/93 (https://dejure.org/1994,14576)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1994 - NotSt (Brfg) 1/93 (https://dejure.org/1994,14576)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93 (https://dejure.org/1994,14576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Unzulässige Beurkundungen außerhalb der Geschäftsstelle - Fortgesetzte Falschbeurkundung im Amt - Verstoß gegen die Pflicht zur Aufbewahrung der Handakten in der Geschäftsstelle - Entfernung aus dem Amt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem

    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotSt (Brfg) 1/93
    Nach ständiger Rechtsprechung ist dementsprechend ein Notar, der sich eines solchen Dienstvergehens nicht nur in einem Einzelfall schuldig macht, sondern es mehrfach wiederholt, grundsätzlich sogar für alle Zeit unwürdig, den Notarberuf auszuüben (BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 5. August 1968 - NotSt 2/67 -, 21. März 1977 - NotSt 2/76 -, 17. Januar 1983 - NotSt 1/82 -, 13. Juni 1983 - NotSt 2/82).
  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 27/96

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Untersagung der Amtsführung

    Das ergibt sich bereits daraus, daß er durch Strafurteil vom 9. Dezember 1993 rechtskräftig wegen versuchter und vollendeter Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB), eines der schwersten Dienstvergehen, die ein Notar verüben kann (BGHSt 19, 90, 91 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; Senatsurteil vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93), verurteilt worden ist.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Notar, der sich der mehrfachen Falschbeurkundung im Amt schuldig gemacht hat, grundsätzlich für alle Zeit ungeeignet, den Notarberuf weiterhin auszuüben (BGHSt a.a.O.; Urteile vom 5. August 1968 - NotSt (Brfg) 2/67 = DNotZ 1969, 178, 180; vom 18. Juli 1994 a.a.O.; vom 8. Mai 1995 - NotSt (Brfg) 2/94 m.w.Nachw.).

  • BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94

    Entfernung eines Notars aus dem Dienst auf Grund zweifachen Dienstvergehens - Im

    In aller Regel sind derartige vorsätzliche Falschbeurkundungen, jedenfalls wenn sie wiederholt begangen worden sind, von solchem Gewicht, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, UA S. 8; vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 - und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76).
  • BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 2/94

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Unterhalten einer weiteren

    In aller Regel sind derartige wiederholte Falschbeurkundungen unbeschadet ihrer strafrechtlichen Würdigung nach § 348 StGB so schwerwiegend, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76).
  • BGH, 16.03.1998 - NotSt (Brfg) 3/97

    Disziplinarrechtliche Konsequenzen einer nachträglichen Änderung einer Urkunde

    Der Ahndung der vorstehend festgestellten Verfehlungen steht - wie bereits das Oberlandesgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht der Umstand entgegen, daß einzelne Verhaltensweisen bereits vor dem rechtskräftigen Abschluß des gegen den Notar durchgeführten Disziplinarverfahrens Not 2/93 OLG Celle (erstinstanzliches Urteil v. 16. August 1993; Berufungsentscheidung des Senats v. 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93) lagen.
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