Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5114
BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00 (https://dejure.org/2000,5114)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2000 - 4 StR 258/00 (https://dejure.org/2000,5114)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 4 StR 258/00 (https://dejure.org/2000,5114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00
    Bei der Strafzumessung hat das Landgericht zudem nicht erörtert, ob die Einziehung des dem Angeklagten gehörenden Pkws, dessen Wert nicht mitgeteilt wird, strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1 und Schuldausgleich 16; BGH, Beschluß vom 14. Juni 2000 - 2 StR 217/00).
  • BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00

    Einziehung als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00
    Bei der Strafzumessung hat das Landgericht zudem nicht erörtert, ob die Einziehung des dem Angeklagten gehörenden Pkws, dessen Wert nicht mitgeteilt wird, strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1 und Schuldausgleich 16; BGH, Beschluß vom 14. Juni 2000 - 2 StR 217/00).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 460/87

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00
    Die im wesentlichen nur den Wortlaut dieser Bestimmung wiedergebende Begründung der Strafkammer genügt hierzu nicht, weil nicht erkennbar ist, auf welche festgestellten Tatsachen das Landgericht seine Folgerungen stützt (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 1; BGH, Beschluß vom 27. November 1998 - 3 StR 498/98).
  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 498/98

    Anforderungen an die Anordnung einer Entziehungskur als Maßregel; Notwendigkeit

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00
    Die im wesentlichen nur den Wortlaut dieser Bestimmung wiedergebende Begründung der Strafkammer genügt hierzu nicht, weil nicht erkennbar ist, auf welche festgestellten Tatsachen das Landgericht seine Folgerungen stützt (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 1; BGH, Beschluß vom 27. November 1998 - 3 StR 498/98).
  • BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90

    Betäubungsmittel - Einfuhr zum Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt - Minder

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00
    Das genügt zur rechtsfehlerfreien Bestimmung des Schuldumfangs nicht und kann hier nicht nur den Strafausspruch (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11), sondern auch den Schuldspruch berühren, soweit der Angeklagte wegen der Einfuhrfahrten Anfang August 1999 sowie am 10. und 30. Oktober 1999 verurteilt wurde: Während bei den Fahrten Ende Juni 1999 und (wöchentlich) im Juli 1999 bei einem wöchentlichen Eigenverbrauch von ca. (7 x 2, 5 g =) 17, 5,g noch (100 g - 17, 5 g =) 82, 5 g Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt jeweils ca. 4 g Heroinhydrochlorid als (Mindest-) Mengen - und damit "nicht geringe Mengen" im Sinne des § 30 a BtMG (vgl. BGHSt 32, 162) - für das unerlaubte Handeltreiben zur Verfügung standen, ist dies nach den Feststellungen für die Fahrten Anfang August 1999 (weil die nächste Beschaffungsfahrt erst im Oktober stattfand) und am 10. Oktober 1999 (weil die nächste Fahrt erst am 30. Oktober 1999 war und nur 70 g Heroin erworben wurden) nicht sicher.
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00
    Das genügt zur rechtsfehlerfreien Bestimmung des Schuldumfangs nicht und kann hier nicht nur den Strafausspruch (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11), sondern auch den Schuldspruch berühren, soweit der Angeklagte wegen der Einfuhrfahrten Anfang August 1999 sowie am 10. und 30. Oktober 1999 verurteilt wurde: Während bei den Fahrten Ende Juni 1999 und (wöchentlich) im Juli 1999 bei einem wöchentlichen Eigenverbrauch von ca. (7 x 2, 5 g =) 17, 5,g noch (100 g - 17, 5 g =) 82, 5 g Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt jeweils ca. 4 g Heroinhydrochlorid als (Mindest-) Mengen - und damit "nicht geringe Mengen" im Sinne des § 30 a BtMG (vgl. BGHSt 32, 162) - für das unerlaubte Handeltreiben zur Verfügung standen, ist dies nach den Feststellungen für die Fahrten Anfang August 1999 (weil die nächste Beschaffungsfahrt erst im Oktober stattfand) und am 10. Oktober 1999 (weil die nächste Fahrt erst am 30. Oktober 1999 war und nur 70 g Heroin erworben wurden) nicht sicher.
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 157/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dieser Rechtsfehler ergreift den Schuldspruch (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 479/99 - 18. Juli 2000 - 4 StR 258/00 - Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht