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   BGH, 18.07.2000 - X ZB 1/00   

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BGH, 18.07.2000 - X ZB 1/00 (https://dejure.org/2000,3668)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2000 - X ZB 1/00 (https://dejure.org/2000,3668)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - X ZB 1/00 (https://dejure.org/2000,3668)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 211
  • GRUR 2001, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.1998 - X ZB 19/97

    "Informationsträger"; Rechtsfolgen der Teilung eines Patents im

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - X ZB 1/00
    Dies hatte zur Folge, daß der abgetrennte Teil als Anmeldung galt, für die ein Prüfungsantrag gestellt worden war (§ 60 Abs. 1 Satz 1 PatG), mithin das Verfahren über die Teilanmeldung ohne weiteres in das Stadium des Erteilungsverfahrens vor dem Patentamt zurückfiel (Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 19/97, GRUR 1999, 148, 149 - Informationsträger), das mit der im Sinn des § 58 Abs. 1 Satz 2 PatG Wirkungen entfaltenden Patenterteilung zum Abschluß kam.
  • BGH, 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89

    Entscheidungen des Präsidiums über die Geschäftsverteilung als Maßnahmen der

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - X ZB 1/00
    Schon von daher sind die Ausschließungsgründe grundsätzlich eng auszulegen; dies entspricht auch gefestigter Rechtsprechung (Sen.Beschl. v. 9.2.1993 - X ZB 7/92, GRUR 1993, 466 f. - fotovoltaisches Halbleiterbauelement; BGH, Urt. v. 4.12.1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425; vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 41 Rdn. 6 m.w.N. in Fußn. 9; Musielak/Smid, ZPO, § 41 Rdn. 4).
  • BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92

    "Sulfonsäurechlorid"; Zulässigkeit eines Einspruchsverfahrens gegen ein deutsches

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - X ZB 1/00
    Daß das Patenterteilungsverfahren und das Einspruchsverfahren unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten, etwa in Abgrenzung zum patentgerichtlichen Verfahren, gleichwohl als Einheit angesehen werden können, wird damit nicht in Frage gestellt (vgl. zu Art. 11, § 8, IntPatÜG, Sen.Beschl. v. 22.2.1994 - X ZB 15/92, GRUR 1994, 439 - Sulfonsäurechlorid).
  • BGH, 09.02.1993 - X ZB 7/92

    Versendung unveröffentlichten Manuskripts an Fachkollegen

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - X ZB 1/00
    Schon von daher sind die Ausschließungsgründe grundsätzlich eng auszulegen; dies entspricht auch gefestigter Rechtsprechung (Sen.Beschl. v. 9.2.1993 - X ZB 7/92, GRUR 1993, 466 f. - fotovoltaisches Halbleiterbauelement; BGH, Urt. v. 4.12.1989 - RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425; vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 41 Rdn. 6 m.w.N. in Fußn. 9; Musielak/Smid, ZPO, § 41 Rdn. 4).
  • BGH, 30.06.1998 - X ZB 30/97

    "Ausgeschlossener Richter"

    Auszug aus BGH, 18.07.2000 - X ZB 1/00
    Wie der Senat bereits entschieden hat, liegt eine Mitwirkung an dem vorausgegangenen Verfahren im Sinn der genannten Bestimmung auch dann vor, wenn sich die spätere Entscheidung, an der der Richter mitgewirkt hat, auf eine Patentanmeldung bezieht, die als Teilungsanmeldung aus einer Stammanmeldung hervorgegangen ist, bei der hinsichtlich dieses Richters die Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 Nr. 1 PatG bereits vor der Erklärung der Teilung erfüllt waren (Sen.Beschl. v. 30.6.1998 - X ZB 30/97, GRUR 1999, 43 f. - ausgeschlossener Richter).
  • BGH, 27.05.2008 - X ZB 31/06

    Pantoprazol

    II. Die statthafte (vgl. Sen.Beschl. v. 17.7.2001 - X ZB 21/00, GRUR 2001, 47 - Idarubicin III, juris-Tz. 21) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde bleibt ohne Erfolg.
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