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   BGH, 18.07.2001 - 3 StR 234/01   

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https://dejure.org/2001,9627
BGH, 18.07.2001 - 3 StR 234/01 (https://dejure.org/2001,9627)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2001 - 3 StR 234/01 (https://dejure.org/2001,9627)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 3 StR 234/01 (https://dejure.org/2001,9627)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 227 StGB; § 46 StGB; § 225 StGB
    Körperverletzung mit Todesfolge; Strafschärfung wegen besonderer Pflichtwidrigkeit (der Tathandlung mit unkontrollierbaren Folgen; Erhöhte Handlungsintensität); Nachtatverhalten und Verteidigungsverhalten; Mißhandlung einer Schutzbefohlenen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todefolge; Rohe Misshandlung eines wehrlosen Kindes aus nichtigem Anlass; Besonders hohes Maß an Pflichtwidrigkeit; Unterlassung der gebotenen ärztlichen Untersuchung und zumindest schmerzlindernden Behandlung ; Versuch des Täters, ...

  • Judicialis

    StGB § 227 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Verhindern der Strafverfolgung als Strafschärfungsgrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.07.2001 - 3 StR 234/01
    Anders verhält es sich indessen, wenn der Täter dadurch neues Unrecht schafft oder er mit seinem Verhalten weitere Ziele verfolgt, die ein ungünstiges Licht auf ihn werfen (BGH NStZ-RR 1997, 99, 100 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 18.07.2001 - 3 StR 234/01
    Zwar darf dem Täter nicht angelastet werden, daß er versucht, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 13, 17; BGH bei Detter NStZ 2000, 579).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 18.07.2001 - 3 StR 234/01
    Zwar darf dem Täter nicht angelastet werden, daß er versucht, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 13, 17; BGH bei Detter NStZ 2000, 579).
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