Rechtsprechung
BGH, 18.07.2001 - 3 StR 234/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 227 StGB; § 46 StGB; § 225 StGB
Körperverletzung mit Todesfolge; Strafschärfung wegen besonderer Pflichtwidrigkeit (der Tathandlung mit unkontrollierbaren Folgen; Erhöhte Handlungsintensität); Nachtatverhalten und Verteidigungsverhalten; Mißhandlung einer Schutzbefohlenen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todefolge; Rohe Misshandlung eines wehrlosen Kindes aus nichtigem Anlass; Besonders hohes Maß an Pflichtwidrigkeit; Unterlassung der gebotenen ärztlichen Untersuchung und zumindest schmerzlindernden Behandlung ; Versuch des Täters, ...
- Judicialis
StGB § 227 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Verhindern der Strafverfolgung als Strafschärfungsgrund - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96
Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 18.07.2001 - 3 StR 234/01
Anders verhält es sich indessen, wenn der Täter dadurch neues Unrecht schafft oder er mit seinem Verhalten weitere Ziele verfolgt, die ein ungünstiges Licht auf ihn werfen (BGH NStZ-RR 1997, 99, 100 m.w.Nachw.). - BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89
Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des …
Auszug aus BGH, 18.07.2001 - 3 StR 234/01
Zwar darf dem Täter nicht angelastet werden, daß er versucht, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 13, 17; BGH bei Detter NStZ 2000, 579). - BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88
Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 18.07.2001 - 3 StR 234/01
Zwar darf dem Täter nicht angelastet werden, daß er versucht, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 13, 17; BGH bei Detter NStZ 2000, 579).
- BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten); …
Denn die Angeklagte hat durch ihr Nachtatverhalten weder neues - über das vollendete Tötungsdelikt hinausgehendes - Unrecht geschaffen noch weitere Ziele verfolgt, die ein ungünstiges Licht auf sie werfen würden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512, 513; Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 3 StR 234/01, juris; vom 9. Juli 1996 - 1 StR 338/96, NStZ-RR 1997, 99, 100); insbesondere stellt sich ihr Verhalten nicht als eine schimpfliche Behandlung der Leiche des Tatopfers dar (vgl. BGH…, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 1 StR 539/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11;… Beschluss vom 11. August 1989 - 2 StR 366/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17;… MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 248).