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   BGH, 18.07.2002 - IX ZB 77/02   

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https://dejure.org/2002,6432
BGH, 18.07.2002 - IX ZB 77/02 (https://dejure.org/2002,6432)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2002 - IX ZB 77/02 (https://dejure.org/2002,6432)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - IX ZB 77/02 (https://dejure.org/2002,6432)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Insolvenzverwalter - Feststellungsbegehren - Widerklage - Gerichtskosten - Berufungsverfahren - Statthaftigkeit - Masseunzulänglichkeit

  • Judicialis

    InsO § 210; ; InsO § 7; ; InsO § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7; GKG § 5 Abs. 2 S. 3
    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Insolvenzsachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 629
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 18.07.2002 - IX ZB 77/02
    Davon abgesehen bezieht sich die Vorschrift - wie ihre Vorgängerregelung (vgl. dazu BGHZ 144, 78, 80 ff) - ausschließlich auf Rechtsmittelentscheidungen, die gemäß § 6 Abs. 1 InsO in Insolvenzverfahren ergangen sind.
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 247/02

    Anfechtung des Kostenansatzes im Insolvenzverfahren mit der Rechtsbeschwerde;

    In Rechtssachen, die Erinnerungen des Kostenschuldners gegen den Kostenansatz betreffen, sind kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung Beschwerden an einen obersten Gerichtshof des Bundes ausgeschlossen (§ 5 Abs. 2 Satz 3 GKG; Senatsbeschlüsse v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; v. 18. Juli 2002 - IX ZB 77/02, NZI 2002, 629 f).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 145/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    § 7 InsO ist nicht anwendbar (BGH, Beschl. v. 18. Juli 2002 - IX ZB 77/02, NZI 2002, 629, 630).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 146/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    § 7 InsO ist nicht anwendbar (BGH, Beschl. v. 18. Juli 2002 - IX ZB 77/02, NZI 2002, 629, 630).
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