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   BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02   

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https://dejure.org/2003,326
BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02 (https://dejure.org/2003,326)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2003 - V ZR 187/02 (https://dejure.org/2003,326)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 (https://dejure.org/2003,326)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung erstinstanzlichen Vorbringens; Überprüfung der tatrichterlichen Auslegung eines Vergleichs durch das Revisionsgericht; Parteivermögen ehemaliger DDR-Parteien

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör; übergangenes Vorbringen; Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens als Revisionsverfahren

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage der Zulassung der Revision wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; ZPO (2002) § 544 Abs. 6 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3205
  • MDR 2004, 48
  • FamRZ 2003, 1652 (Ls.)
  • WM 2004, 46
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BGH, 20.09.2010 - II ZR 296/08

    STAR 21

    Diese Voraussetzung ist bereits dann erfüllt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, WM 2004, 46, 47 mwN).
  • BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen

    c) Die Verkennung der hier maßgeblichen Beweislastgrundsätze durch das Berufungsgericht ändert andererseits nichts daran, dass das angefochtene Urteil auf den dargelegten Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG beruht (§ 544 Abs. 7 ZPO), weil das Berufungsgericht wesentlichen Vortrag der Klägerinnen übergangen (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, NJW 2003, 3205) und mit der von ihm geforderten "Vereinzelung" der Auftragspositionen auf einen Gesichtspunkt abgestellt hat, mit dem die Klägerinnen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99, NJW 2003, 3687).

    Soweit darüber hinaus im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch die Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung zu prüfen ist (§ 544 Abs. 7 ZPO), bezieht sich das vor allem auf die Frage, ob das Berufungsurteil sich trotz der Gehörsverletzung im Ergebnis als richtig darstellt (vgl. § 561 ZPO; BGH, Urt. v. 18. Juli 2003 aaO S. 3206; Musielak/Ball, ZPO 5. Aufl. § 543 Rdn. 9 k).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    bb) Soweit der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde zurück gewiesen hat, hat er sich an dem in § 561 ZPO enthaltenen Rechtsgrundsatz sowie der Handhabung der übrigen obersten Bundesgerichte orientiert, die den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gleichfalls dort ablehnen, wo der Rechtsstreit im Ergebnis zutreffend - wenn auch aus einem von dem Berufungsgericht übersehenen rechtlichen Gesichtspunkt heraus - entschieden worden ist (vgl. BGH, NJW 2003, S. 3205 [3206] m. w. N. der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts).
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