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   BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05   

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https://dejure.org/2006,321
BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05 (https://dejure.org/2006,321)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2006 - X ZR 142/05 (https://dejure.org/2006,321)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05 (https://dejure.org/2006,321)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters; Verantwortlichkeit des Reiseveranstalters für Hoteleinrichtungen; Schmerzensgeld wegen des Unfalltods eines Angehörigen

  • unalex.eu
  • reise-recht-wiki.de

    Kind ertrinkt in Hotelpool

  • Judicialis

    BGB § 651 f; ; BGB § 823 Abs. 1 Aa; ; BGB § 823 Abs. 1 Dc; ; BGB § 823 Abs. 1 Eh

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 651 f; BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht für eine im Reisekatalog nicht erwähnte Einrichtung eines Vertragshotels (Wasserrutsche)

  • RA Kotz

    Reiseveranstalter - Verkehrssicherungspflicht auf Einrichtungen des Vertragshotels

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters; Deliktsstatut nach Art. 40 II EGBGB; Schmerzensgeld (§ 253 II BGB) bei Schockschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651f § 823 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich eines Schwimmbades mit Wasserrutsche in einem Vertragshotel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflicht für eine Hotel-Wasserrutsche

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht von Reiseveranstaltern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Reisemangel und Schmerzensgeld bei Gefährdungen bzw. Verletzungen durch gefährliche Hoteleinrichtungen

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Reiserecht - Stärkung des Verbraucherschutzes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters für eine Hotel-Wasserrutsche

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht für eine Hotel-Wasserrutsche

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.7.2006)

    Reiseveranstalter müssen für versteckte Gefahren haften // Schmerzensgeld für Eltern ertrunkenen Kindes

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Leistungserbringer kein Verrichtungsgehilfe + Verkehrssicherungspflicht

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters; Deliktsstatut nach Art. 40 II EGBGB; Schmerzensgeld (§ 253 II BGB) bei Schockschäden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3268
  • MDR 2007, 258
  • NZV 2006, 649 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 1517
  • VersR 2006, 1653
  • DB 2006, 2176
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
    a) Die Beklagte haftet zwar nicht für das deliktische Verschulden des Hoteleigentümers und seiner Mitarbeiter, weil diese Personen mangels der erforderlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit nicht ihre Verrichtungsgehilfen im Sinne des § 831 BGB waren (BGH, Urt. v. 25.02.1988 - VII ZR 348/86, BGHZ 103, 298, 303).

    Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (BGHZ 103, 298, 304; v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056).

    Ist das Vertragshotel einmal für in Ordnung befunden worden, so befreit dies den Veranstalter nicht von der Pflicht, es regelmäßig durch einen sachkundigen und pflichtbewussten Beauftragten daraufhin überprüfen zu lassen, ob der ursprüngliche Zustand und Sicherheitsstandard noch gewahrt ist (BGHZ 103, 298, 305 f.).

    Im Einzelfall hängen Art und Umfang der gebotenen Kontrolle, deren Unterlassung den Fahrlässigkeitsvorwurf begründet, von den jeweiligen besonderen Umständen ab und unterliegen der tatrichterlichen Würdigung, die mit der Revision nur beschränkt anfechtbar ist (BGHZ 103, 298, 305 ff.; Urt. v. 19.01.1993 - XI ZR 76/92, NJW 1993, 1066).

    Offenbleiben kann auch die sich in diesem Zusammenhang stellende Frage, ob der prüfungsbeauftragte Mitarbeiter, so wie er z.B. die Treppen und Flure, die Aufzüge, Zimmer und Balkone selbst betreten und überprüfen musste (BGHZ 103, 298, 308), die Wasserrutsche persönlich hätte erproben müssen.

    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob die Beklagte sich im Falle einer bejahenden Antwort mit der örtlichen Baugenehmigung und -abnahme hätte zufriedengeben dürfen (vgl. die Bedenken in BGHZ 103, 298, 305).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
    Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (BGHZ 103, 298, 304; v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056).

    Denn in der maßgeblichen Sicht der Reisenden (BGH NJW 2000, 1188) stellte sich die Wasserrutsche als Bestandteil der Hotelanlage dar.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats, mit dem er eine Leistungs- und Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters hinsichtlich eines vom Leistungsträger angebotenen Ausritts mit der Begründung bejaht hat, dass zur Bestimmung der Leistungsverpflichtungen des Reiseveranstalters der Reiseprospekt heranzuziehen sei und der Reiseveranstalter nicht nur dafür Sorge tragen müsse, dass die in der Reisebeschreibung angebotenen Sportmöglichkeiten überhaupt vorhanden seien, sondern auch dafür, dass die zur Ausübung der angebotenen Sportarten erforderlichen Einrichtungen für den Reisenden geeignet seien (NJW 2000, 1188, juris-Rdn. 9-12).

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
    c) Da nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen die durch den Tod des Kindes psychisch vermittelten seelischen Beeinträchtigungen der Eltern und Brüder Krankheitswert haben, also pathologisch fassbar sind und deshalb eine eigene Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen, und da sie für die Beklagte vorhersehbar waren, stehen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 11.05.1971 - VI ZR 78/70, BGHZ 56, 163; v. 04.04.1989 - VI ZR 97/88, NJW 1989, 2317; v. 30.04.1996 - VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341, 344) den Klägern die geltend gemachten Schmerzensgeldansprüche dem Grunde nach zu.

    Hinsichtlich eines etwaigen Mitverschuldens des Kindes, das gegebenenfalls den Angehörigen zugerechnet werden müsste (BGHZ 56, 163, 169 f.), bestehen schon Bedenken, ob für den unbewiesenen Fall, dass das Kind seine Hand in das Rohr gesteckt haben sollte, überhaupt ein Mitverschulden angenommen werden dürfte.

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
    Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, ist der Beweis des ersten Anscheins geboten, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll (BGH, Urt. v. 14.12.1993 - VI ZR 271/92, NJW 1994, 945).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
    e) Schließlich lässt auch die von Landgericht und Berufungsgericht vorgenommene Bemessung des Schmerzensgeldes, die Aufgabe des hierbei durch § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters ist (BGH, Urt. v. 12.05.1998 - VI ZR 182/97, BGHZ 138, 388, 341), keinen Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
    c) Da nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen die durch den Tod des Kindes psychisch vermittelten seelischen Beeinträchtigungen der Eltern und Brüder Krankheitswert haben, also pathologisch fassbar sind und deshalb eine eigene Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen, und da sie für die Beklagte vorhersehbar waren, stehen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 11.05.1971 - VI ZR 78/70, BGHZ 56, 163; v. 04.04.1989 - VI ZR 97/88, NJW 1989, 2317; v. 30.04.1996 - VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341, 344) den Klägern die geltend gemachten Schmerzensgeldansprüche dem Grunde nach zu.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
    c) Da nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen der Vorinstanzen die durch den Tod des Kindes psychisch vermittelten seelischen Beeinträchtigungen der Eltern und Brüder Krankheitswert haben, also pathologisch fassbar sind und deshalb eine eigene Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen, und da sie für die Beklagte vorhersehbar waren, stehen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 11.05.1971 - VI ZR 78/70, BGHZ 56, 163; v. 04.04.1989 - VI ZR 97/88, NJW 1989, 2317; v. 30.04.1996 - VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341, 344) den Klägern die geltend gemachten Schmerzensgeldansprüche dem Grunde nach zu.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99

    Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eines

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
    Für die deliktsrechtliche Haftung des Reiseveranstalters wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist von Bedeutung, welche rechtlichen Verpflichtungen ihm obliegen (BGHZ 103, 298, 304; v. 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188; v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
    Dies ergibt sich aus dem Grundgedanken der Verkehrssicherungspflicht, dass derjenige, der eine Gefahrenlage für Dritte schafft, grundsätzlich verpflichtet ist, eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern, indem er in seinem Verantwortungsbereich die zumutbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr trifft (BGH, Urt. v. 15.07.2003 - VI ZR 155/02, NJW-RR 2003, 1459).
  • BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92

    Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - X ZR 142/05
    Im Einzelfall hängen Art und Umfang der gebotenen Kontrolle, deren Unterlassung den Fahrlässigkeitsvorwurf begründet, von den jeweiligen besonderen Umständen ab und unterliegen der tatrichterlichen Würdigung, die mit der Revision nur beschränkt anfechtbar ist (BGHZ 103, 298, 305 ff.; Urt. v. 19.01.1993 - XI ZR 76/92, NJW 1993, 1066).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14

    Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der

    Da der Beklagte keine Überprüfungen im maßgeblichen Zeitraum vorgenommen hat, greift der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Rechtsverletzung auf der Pflichtverletzung beruht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05, NJW 2006, 3268 Rn. 32).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Es sind diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Reiseveranstalter für ausreichend halten darf, um die Reisenden vor Schaden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. nur Sen.Urt. v. 18.07.2006 - X ZR 142/05, RRa 2006, 206).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, findet der Beweis des ersten Anscheins Anwendung, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 271/92 - VersR 1994, 324, 325; BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05 - NJW 2006, 3268, 3270).
  • BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für

    Das folgt aus der Pflicht des Reiseveranstalters, alles zur erfolgreichen Durchführung der Reise zu unternehmen und alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um eine Schädigung der Reisenden durch von der Hotelanlage ausgehende Gefahren möglichst zu verhindern (BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05, NJW 2006, 3268 = RRa 2006, 206, 208 f.).

    Wie der Senat schon entschieden hat, muss der Veranstalter jedenfalls bei seinem Leistungsträger nachfragen, ob die baulichen Anlagen von der zuständigen Behörde genehmigt und abgenommen worden sind (RRa 2006, 206, 209; siehe auch Urteil vom 14. Dezember 1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188 = RRa 2000, 85, 89).

  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Ausgestaltung der

    Er muss sich insbesondere vergewissern, dass die von ihm unter Vertrag genommenen Hotels einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten (vgl. BGH NJW 2006, 3268 ff, 3269; BGHZ 103, 298 ff., 304), wobei es sich bei dieser Pflicht zugleich um eine reisevertragliche Obhut- und Fürsorgepflicht handelt, deren Verletzung einen Reisemangel begründet.

    Denn dieser hatte u.a. auch die Balkone des Hotels selbst zu betreten und zu überprüfen (vgl. BGH NJW 2006, 3268 ff, 3270).

    Die Anwendung der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins bei der Kausalitätsfeststellung ist immer dann geboten, wenn sich in dem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die Sicherungspflicht entgegengewirkt werden sollte (BGH NJW 2006, 3268 ff, 3270; 1994, 945, 946).

  • OLG Hamm, 23.06.2009 - 9 U 192/08

    Verkehrssicherungspflicht, Reisemangel, Vertragshotel, Stufe, Zimmerflur,

    Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle, ob das unter Vertrag genommene Hotel einen ausreichenden Sicherheitsstandard bietet (BGH NJW 2006, 3268, 3269; NJW 1988, 1380).

    Sie muss sich darüber hinaus das Verschulden des Hotelbetreibers, den die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht in erster Linie trifft (BGH NJW 2006, 3268, 3269), gemäß § 278 BGB zurechnen lassen.

  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

    Dabei gehört es zu den Grundpflichten eines Reiseveranstalters, die Personen, deren er sich zur Ausführung seiner vertraglichen Pflichten bedient, hinsichtlich ihrer Eignung und Zuverlässigkeit sorgfältig auszuwählen und seine Leistungsträger und deren Leistung regelmäßig den jeweiligen Umständen entsprechend zu überwachen (BGHZ 103, 298, 305 ; BGH, Urt. v. 12.03.2002 - X ZR 226/99, NJW-RR 2002, 1056; Urt. v. 18.07.2006 - X ZR 142/05, RRa 2006, 206).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2020 - 22 U 128/19

    Haftung für rein psychische Schäden aus einem Verkehrsunfall; Grundsätze der

    Im Ausnahmefall können, wie bereits ausgeführt, Ansprüche derjenigen bestehen, die unmittelbar am Unfallgeschehen beteiligt waren (vgl. Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage 2020, Vor § 249 BGB, Rz. 123; BGH, Urteil vom 27.01.2015 - VI ZR 548/12, BGH NJW 2006, 3268; OLG Schleswig, Urteil vom 01.08.2019 - 7 U 14/18, MDR 2019, 1379 - 1380).
  • LG Frankfurt/Main, 12.07.2018 - 24 O 238/16

    Reisemangel - Hautreaktion nach Henna-Tätowierung

    Ist das Vertragshotel einmal für in Ordnung befunden worden, so befreit dies den Veranstalter nicht von der Pflicht, es regelmäßig durch einen sachkundigen und pflichtbewussten Beauftragten daraufhin überprüfen zu lassen, ob der ursprüngliche Zustand und Sicherheitsstandard noch gewahrt ist (BGHZ 103, 298, 305 f.; BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05 -, Rn. 21, juris).

    Deshalb ist der Reiseveranstalter für die Sicherheit sämtlicher den Reisenden zur Verfügung stehender Hoteleinrichtungen verantwortlich (BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05 -, Rn. 23, juris).

    Dass ein Benutzungsgeld für kostenträchtige Einrichtungen erhoben wird, hat nichts mit der Frage zu tun, ob die betreffende Einrichtung zur Hotelanlage und damit zu dem der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters unterliegenden Bereich gehört (BGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - X ZR 142/05 -, Rn. 26, juris).

  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 31/06

    Mitwirkungspflicht der Parteien bei der Ermittlung ausländischer Rechtsnormen -

    Bei dieser Verkehrssicherungspflicht handelt es sich zugleich um eine reisevertragliche Obhuts- und Fürsorgepflicht, deren Verletzung einen Reisemangel begründen kann (BGH NJW 2006, 3268; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59; Führich, Reiserecht, 5. Auflage, Rn. 425).

    Allerdings können bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, Anscheinsbeweisgrundsätze zu Gunsten des Geschädigten eingreifen, nämlich dann, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll (BGH NJW 1994, 945 u. NJW 2006, 3268).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 12 U 222/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters - Zur Haftung für Verletzung des

  • OLG Köln, 31.08.2007 - 20 U 175/06

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfall in einer

  • OLG Frankfurt, 31.05.2012 - 16 U 169/11

    Reiserecht: Haftung des Reiseveranstalters für Körperschaden nach "Upgrade"

  • AG Hannover, 08.08.2014 - 506 C 6988/13

    Reisevertrag / Ausschlussfrist / Verhinderung an Einhaltung der Ausschlussfrist /

  • LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17

    Das eigenmächtige Abändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung ist

  • OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 1 U 309/08

    Verkehrssicherungspflichtverletzung durch bei Nässe zu glattem Straßenbelag

  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

  • OLG Koblenz, 01.12.2011 - 2 U 1104/10

    Verkehrssicherungspflicht - Hotel - Plastikstühle

  • OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10

    Reisevertrag - Vertragliche und deliktische Haftung des Reiseveranstalters im

  • LG Limburg, 22.03.2019 - 2 O 177/18

    Verkehrsunfall - Tötung eines anderen Geschädigten

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2015 - 18 U 205/14

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 1 U 52/15

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch wegen eines Schockschadens bei dem Tod eines

  • KG, 19.04.2016 - 9 U 103/15

    Verkehrssicherungspflichten des Reiseveranstalters: Haftung für ordnungsgemäße

  • LG Hannover, 09.09.2010 - 14 O 38/09

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters hinsichtlich des

  • OLG Frankfurt, 28.09.2009 - 16 U 23/09

    Reiserecht: Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters im Hinblick auf

  • OLG Bamberg, 05.11.2008 - 3 U 310/06

    Verfahrensrecht - Teilurteil bzgl. Wirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung

  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07

    Lebensversicherungsvertrag: Umkehr der Beweislast für eine Vertragskündigung

  • LG Hannover, 19.03.2009 - 19 O 247/08

    Katamaran - Schiffsreise - Verkehrssicherungspflicht

  • LG Frankfurt/Main, 12.03.2009 - 24 S 218/08

    Bestimmung der Hauptleistungen eines Pauschalreisevertrags; Voraussetzungen der

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2023 - 20 O 4607/22

    Auffahrunfall auf Fahrschulwagen - Verhältnismäßigkeit

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 24 S 217/16

    Reisevertrag / Anspruchsanmeldung / Mängelanzeige

  • AG Rostock, 02.06.2010 - 47 C 77/10

    Flusskreuzfahrt / Verkehrssicherungspflicht / Allgemeines Lebensrisiko

  • AG Rostock, 24.08.2011 - 47 C 29/11

    Kreuzfahrtreise / Verkehrssicherungspflichten / Ausrutschen in Wasserpfütze

  • AG Rostock, 13.08.2010 - 47 C 225/10

    Reiseveranstalterhaftung: Sturz beim Aussteigen aus einem Transferbus

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