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   BGH, 18.07.2007 - 1 StR 248/07   

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https://dejure.org/2007,7385
BGH, 18.07.2007 - 1 StR 248/07 (https://dejure.org/2007,7385)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - 1 StR 248/07 (https://dejure.org/2007,7385)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 1 StR 248/07 (https://dejure.org/2007,7385)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 413 StPO
    Verhältnis zwischen der präventiven Unterbringung nach Landesgesetzen und dem strafrechtlichen Sicherungsverfahren (keine Geltung des Legalitätsprinzips; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldunfähigkeit eines Beschuldigten aufgrund einer anhaltend wahnhaften Störung mit systematisiertem Wahn; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz; Vorzugswürdigkeit einer Unterbringung eines Kranken nach dem ...

  • Judicialis

    StPO § 126a; ; StPO § 413; ; StGB § 67e

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 413
    Sicherungsverfahren und Legalitätsprinzip

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 248/07
    Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07 - Rdn. 5.
  • OLG Brandenburg, 17.09.2014 - 1 Ws 146/14

    Sicherungsverfahren: Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft im

    Denn Einleitung und Durchführung des Sicherungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft erfolgen nicht nach dem Legalitäts-, sondern nach dem Opportunitätsprinzip; die Entschließung über die Stellung eines Antrags im Sicherungsverfahren liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft (BGHSt 47, 52, 53; BGH NStZ-RR 2007, 339; RGSt 72, 143, 144), wobei maßgeblich ist, ob die anzuordnende Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 413 Rdnr. 10).
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