Rechtsprechung
BGH, 18.07.2007 - 5 StR 39/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 97 Abs. 2 AufenthG
Beweiswürdigung (unzureichende Feststellung der Tatbeteiligung bei vorherigem Zusammenschluss zu einer Bande); bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (minder schwerer Fall) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Annahme der mittäterschaftlichen Beteiligung eines Angeklagten; Erfordernis des Erkennens einer Schleusungsaktion als in ihren wesentlichen Merkmalen eigenständige Beitragsleistung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; AufenthG § 97 Abs. 2; ; AufenthG § 97 Abs. 3; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthaltsG § 97 Abs. 3
Kriterien für den minder schweren Fall - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04
Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 39/07
Der Senat entnimmt den - wie die gesamten Feststellungen wörtlich mit der Anklage übereinstimmenden - Feststellungen zur Bandenabrede (UA S. 12), dass der - entsprechend der Anklage geständige - Angeklagte die Schleusungsaktionen jeweils in ihren wesentlichen Merkmalen erkannt und seine Beiträge (vgl. BGHSt 50, 105, 120) als Teil der Durchschleusungsaktionen geleistet hat (vgl. BGH NJW 2002, 3642, 3643). - BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben: …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 39/07
Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, eine bisher mit der Verfahrensrüge geltend gemachte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung während des Revisionsverfahrens (vgl. BGH wistra 2006, 262, 264 f.) zu prüfen. - BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02
Schengener Abkommen; Vertragsstaat; Einschleusen; Durchschleusen; Ausschleusen; …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 5 StR 39/07
Der Senat entnimmt den - wie die gesamten Feststellungen wörtlich mit der Anklage übereinstimmenden - Feststellungen zur Bandenabrede (UA S. 12), dass der - entsprechend der Anklage geständige - Angeklagte die Schleusungsaktionen jeweils in ihren wesentlichen Merkmalen erkannt und seine Beiträge (vgl. BGHSt 50, 105, 120) als Teil der Durchschleusungsaktionen geleistet hat (vgl. BGH NJW 2002, 3642, 3643).