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   BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12, VII ZB 45/12   

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BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12, VII ZB 45/12 (https://dejure.org/2013,20207)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - VII ZB 27/12, VII ZB 45/12 (https://dejure.org/2013,20207)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - VII ZB 27/12, VII ZB 45/12 (https://dejure.org/2013,20207)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 GVG, § 5 Abs 3 S 1 ArbGG, § 92a Abs 1 S 1 Alt 1 HGB
    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit genehmigungsbedürftiger anderweitiger Tätigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Bestimmung eines selbstständigen Handelsvertreters als Einfirmenvertreter kraft Vertrags gem. § 92a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Einfirmenvertretung bei bloßen Erschwerungen der Tätigkeit für andere Unternehmen (hier: 21-tägige Wartefrist)

  • rewis.io

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit genehmigungsbedürftiger anderweitiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze zur Bestimmung eines selbstständigen Handelsvertreters als Einfirmenvertreter kraft Vertrags gem. § 92a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Handelsvertreter kein Einfirmenvertreter?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Abgrenzung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und der Arbeitsgerichte bei Handelsvertreterstreitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Einordnung des selbständigen Handelsvertreters als Einfirmenvertreter

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 38 -, Einfirmenvertreter kraft Vertrages, Prüfungsvorbehalt, Anzeigepflicht

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Was ist ein Einfirmenvertreter im Sinne von § 92 a HGB, der vor dem Arbeitsgericht klagen beziehungsweise verklagt werden muss?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zivilprozessualer Rechtsprechungsreport (Fortsetzung aus Heft 9/13)

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Was ist ein Einfirmenvertreter im Sinne von § 92 a HGB, der vor dem Arbeitsgericht klagen beziehungsweise verklagt werden muss?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 2013
  • WM 2013, 1700
  • DB 2013, 2143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12
    Für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB reicht hingegen ein vereinbartes Konkurrenzverbot nicht aus, weil dadurch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweigs tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08, NJOZ 2010, 2116 Rn. 22 m.w.N.).

    Auch wenn Letzteres der Fall sein sollte, reicht dies für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB nicht aus, weil dadurch jedenfalls nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweigs außerhalb der Vermittlung von Vermögensanlagen tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08, NJOZ 2010, 2116 Rn. 22, zu einem vereinbarten Konkurrenzverbot).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12
    Es kann im vorliegenden Zusammenhang dahinstehen, ob mit dieser Regelung lediglich ein Konkurrenzverbot in dem Umfang statuiert wird, wie es sich bereits aus § 86 Abs. 1 HGB ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1964 - VII ZR 254/62, BGHZ 42, 59, 61; BGH, Beschluss vom 25. September 1990 - KVR 2/89, BGHZ 112, 218, 221 - Pauschalreisen-Vermittlung, m.w.N.; BAGE 93, 112, 127 m.w.N.), oder ob sie ein Tätigkeitsverbot enthält, das über das sich aus § 86 Abs. 1 HGB ergebende Konkurrenzverbot hinausgeht.
  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12
    Ein vertragliches Verbot im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB besteht nicht nur in den Fällen, in denen dem Handelsvertreter vertraglich untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden, sondern auch in den Fällen, in denen die Ausübung einer solchen Tätigkeit nach dem Vertrag von der Einwilligung bzw. Genehmigung des Unternehmers abhängig ist und eine derartige Einwilligung bzw. Genehmigung nicht vorliegt (vgl. BAGE 113, 308, 310 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 254/62

    Treuepflicht des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12
    Es kann im vorliegenden Zusammenhang dahinstehen, ob mit dieser Regelung lediglich ein Konkurrenzverbot in dem Umfang statuiert wird, wie es sich bereits aus § 86 Abs. 1 HGB ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1964 - VII ZR 254/62, BGHZ 42, 59, 61; BGH, Beschluss vom 25. September 1990 - KVR 2/89, BGHZ 112, 218, 221 - Pauschalreisen-Vermittlung, m.w.N.; BAGE 93, 112, 127 m.w.N.), oder ob sie ein Tätigkeitsverbot enthält, das über das sich aus § 86 Abs. 1 HGB ergebende Konkurrenzverbot hinausgeht.
  • BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89

    Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs;

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12
    Es kann im vorliegenden Zusammenhang dahinstehen, ob mit dieser Regelung lediglich ein Konkurrenzverbot in dem Umfang statuiert wird, wie es sich bereits aus § 86 Abs. 1 HGB ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1964 - VII ZR 254/62, BGHZ 42, 59, 61; BGH, Beschluss vom 25. September 1990 - KVR 2/89, BGHZ 112, 218, 221 - Pauschalreisen-Vermittlung, m.w.N.; BAGE 93, 112, 127 m.w.N.), oder ob sie ein Tätigkeitsverbot enthält, das über das sich aus § 86 Abs. 1 HGB ergebende Konkurrenzverbot hinausgeht.
  • BGH, 25.10.2000 - VIII ZB 30/00

    Handelsvertretereigenschaft eines Tankstellenpächters; Rechtsweg zu den

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12
    § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG ist im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG die vorgreifliche Sonderregelung; § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG enthält eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, die es verbietet, Handelsvertreter unter anderen als den in § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 ArbGG zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 42/08, BGHZ 183, 49 Rn. 23; Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VIII ZB 30/00, NJOZ 2001, 42, 44 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12
    § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG ist im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG die vorgreifliche Sonderregelung; § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG enthält eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, die es verbietet, Handelsvertreter unter anderen als den in § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 ArbGG zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 42/08, BGHZ 183, 49 Rn. 23; Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VIII ZB 30/00, NJOZ 2001, 42, 44 m.w.N.).
  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbstständigen Tätigkeit -

    Dazu zählen solche Handelsvertreter, die vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden dürfen (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Alt 1 HGB; sog Einfirmenvertreter kraft Vertrags; vgl BT-Drucks 1/3856 S 40) , und Handelsvertreter, denen dies nach Art und Umfang der verlangten Tätigkeit nicht möglich ist (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Alt 2 HGB; sog Einfirmenvertreter kraft Weisung; vgl BT-Drucks 1/3856 S 40; vgl auch BGH vom 18.7.2013 - VII ZB 27/12 - juris) .
  • BGH, 16.10.2014 - VII ZB 16/14

    Rechtswegzuständigkeit: Arbeitnehmereigenschaft des Handelsvertreters bei

    Als Einfirmenvertreter kraft Vertrags ist ein Handelsvertreter insbesondere dann einzustufen, wenn ihm vertraglich untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - VII ZB 27/12, ZVertriebsR 2014, 44 Rn. 14; Beschluss vom 18. Juli 2013 - VII ZB 45/12, ZVertriebsR 2013, 318, 319).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2013 - 15 W 79/11

    Rechtsweg zu den Ordentlichen Gerichten: Darlegungs- und Beweislast für

    Für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGB reicht deshalb ein vereinbartes Konkurrenzverbot nicht aus, weil dadurch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweiges tätig zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013, VII ZB 45/12 und VII ZB 27/12; Beschluss vom 27. Oktober 2009, VIII ZB 45/08; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage, § 92a Rdnr. 3; Emde in Großkommentar HGB, 5. Auflage, § 92a Rdnr. 9).
  • LG Kassel, 14.10.2013 - 8 O 1674/12

    - FORMAXX 30 -, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Zuständigkeit,

    Durch ein einfaches Konkurrenzverbot wird nicht die Möglichkeit ausgeschlossen, für U eines anderen Wirtschaftszweigs tätig zu werden (im Anschluss an BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12 und VII ZB 27/12 - WM 13, 1702; OLG Frankfurt/Main, 16.09.2013 - 15 W 88/10 -).
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