Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20208
BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12 (https://dejure.org/2013,20208)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - VII ZB 45/12 (https://dejure.org/2013,20208)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - VII ZB 45/12 (https://dejure.org/2013,20208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 GVG, § 5 Abs 3 S 1 ArbGG, § 92a Abs 1 S 1 Alt 1 HGB
    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit genehmigungsbedürftiger anderweitiger Tätigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Gerichtsbarkeit oder Arbeitsgerichtsbarkeit bei Streit des Auftraggebers mit seinem Handelsvertreter bei Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes; Einfirmenvertreter bei Vorliegen eines sog. Konkurrenzverbotes

  • Betriebs-Berater

    Zur Einstufung eines selbständigen Handelsvertreters als Einfirmenvertreter kraft Vertrags

  • rewis.io

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit genehmigungsbedürftiger anderweitiger Tätigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 13; ArbGG § 5 Abs. 3 S. 1; HGB § 92 a Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Anforderungen an ein zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte führendes vertragliches Tätigkeitsverbot i. S. v. § 92 a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Gerichtsbarkeit oder Arbeitsgerichtsbarkeit bei Streit des Auftraggebers mit seinem Handelsvertreter bei Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes; Einfirmenvertreter bei Vorliegen eines sog. Konkurrenzverbotes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Handelsvertreter kein Einfirmenvertreter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Einfirmenvertreters kraft Vertrages

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Einstufung eines selbständigen Handelsvertreters als Einfirmenvertreter kraft Vertrags

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - DVAG 37 -, Einfirmenvertreter kraft Vertrages, Prüfungsvorbehalt, Anzeigepflicht

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Landgericht oder Arbeitsgericht - Welcher Rechtsweg gilt für Handelsvertreter?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1511
  • MDR 2013, 1413
  • VersR 2013, 1306
  • WM 2013, 1702
  • BB 2013, 2049
  • BB 2013, 2196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12
    Für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB reicht hingegen ein vereinbartes Konkurrenzverbot nicht aus, weil dadurch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweigs tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08, NJOZ 2010, 2116 Rn. 22, m.w.N.).

    Auch wenn Letzteres der Fall sein sollte, reicht dies für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB nicht aus, weil dadurch jedenfalls nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweigs außerhalb der Vermittlung von Vermögensanlagen tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08, NJOZ 2010, 2116 Rn. 22, zu einem vereinbarten Konkurrenzverbot).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12
    Es kann im vorliegenden Zusammenhang dahinstehen, ob mit dieser vertraglichen Regelung lediglich ein Konkurrenzverbot in dem Umfang statuiert wird, wie es sich bereits aus § 86 Abs. 1 HGB ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1964 - VII ZR 254/62, BGHZ 42, 59, 61; BGH, Beschluss vom 25. September 1990 - KVR 2/89, BGHZ 112, 218, 221 - Pauschalreisen-Vermittlung; BAGE 93, 112, 127 m.w.N.), oder ob sie ein Tätigkeitsverbot enthält, das über das sich aus § 86 Abs. 1 HGB ergebende Konkurrenzverbot hinausgeht.
  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12
    Ein vertragliches Verbot im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB besteht nicht nur in den Fällen, in denen dem Handelsvertreter vertraglich untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden, sondern auch in den Fällen, in denen die Ausübung einer solchen Tätigkeit nach dem Vertrag von der Einwilligung bzw. Genehmigung des Unternehmers abhängig ist und eine derartige Einwilligung bzw. Genehmigung nicht vorliegt (vgl. BAGE 113, 308, 310 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 254/62

    Treuepflicht des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12
    Es kann im vorliegenden Zusammenhang dahinstehen, ob mit dieser vertraglichen Regelung lediglich ein Konkurrenzverbot in dem Umfang statuiert wird, wie es sich bereits aus § 86 Abs. 1 HGB ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1964 - VII ZR 254/62, BGHZ 42, 59, 61; BGH, Beschluss vom 25. September 1990 - KVR 2/89, BGHZ 112, 218, 221 - Pauschalreisen-Vermittlung; BAGE 93, 112, 127 m.w.N.), oder ob sie ein Tätigkeitsverbot enthält, das über das sich aus § 86 Abs. 1 HGB ergebende Konkurrenzverbot hinausgeht.
  • BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89

    Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs;

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12
    Es kann im vorliegenden Zusammenhang dahinstehen, ob mit dieser vertraglichen Regelung lediglich ein Konkurrenzverbot in dem Umfang statuiert wird, wie es sich bereits aus § 86 Abs. 1 HGB ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1964 - VII ZR 254/62, BGHZ 42, 59, 61; BGH, Beschluss vom 25. September 1990 - KVR 2/89, BGHZ 112, 218, 221 - Pauschalreisen-Vermittlung; BAGE 93, 112, 127 m.w.N.), oder ob sie ein Tätigkeitsverbot enthält, das über das sich aus § 86 Abs. 1 HGB ergebende Konkurrenzverbot hinausgeht.
  • BGH, 25.10.2000 - VIII ZB 30/00

    Handelsvertretereigenschaft eines Tankstellenpächters; Rechtsweg zu den

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12
    § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG ist im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG die vorgreifliche Sonderregelung; § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG enthält eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, die es verbietet, Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB unter anderen als den in § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 ArbGG zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 42/08, BGHZ 183, 49 Rn. 23; Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VIII ZB 30/00, NJOZ 2001, 42, 44 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12
    § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG ist im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG die vorgreifliche Sonderregelung; § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG enthält eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, die es verbietet, Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB unter anderen als den in § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 ArbGG zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 42/08, BGHZ 183, 49 Rn. 23; Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VIII ZB 30/00, NJOZ 2001, 42, 44 m.w.N.).
  • BGH, 01.08.2012 - XII ZB 438/11

    Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei General- und Altersvorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12
    Diese tatrichterliche Würdigung ist vom Rechtsbeschwerdegericht, dem lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler obliegt (BGH, Beschluss vom 1. August 2012 - XII ZB 438/11, NJW 2012, 2885 Rn. 12), nur eingeschränkt zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, ZIP 2013, 1165 Rn. 11).
  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 7/09

    Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union im

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12
    Diese tatrichterliche Würdigung ist vom Rechtsbeschwerdegericht, dem lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler obliegt (BGH, Beschluss vom 1. August 2012 - XII ZB 438/11, NJW 2012, 2885 Rn. 12), nur eingeschränkt zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, ZIP 2013, 1165 Rn. 11).
  • BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20

    Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen

    Für die Annahme, ein Handelsvertreter sei als sog. "Einfirmenvertreter kraft Vertrags" (vgl. BT-Drs. 1/3856 S. 40) iSd. § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB tätig, reicht es nicht aus, dass er durch ein branchenbezogenes Konkurrenzverbot in seiner Tätigkeit beschränkt ist, weil eine derartige vertragliche Absprache ihn nicht daran hindert, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweigs tätig zu werden (vgl. BGH 18. Juli 2013 - VII ZB 45/12 - Rn. 21) .
  • BGH, 21.10.2015 - VII ZB 8/15

    Rechtswegabgrenzung bei Streitigkeit aus einem Handelsvertretervertrag eines

    § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG ist im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG die vorgreifliche Sonderregelung; § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG enthält eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung, die es verbietet, Handelsvertreter im Sinne der §§ 92, 84 Abs. 1 HGB unter anderen als den in § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 ArbGG zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - VII ZB 45/12, ZVertriebsR 2013, 318, 319, juris Rn. 18; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 42/08, BGHZ 183, 49 Rn. 23; Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VIII ZB 30/00, NJOZ 2001, 42, 44, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2014 - VII ZB 40/13

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr für Gespräche über eine Zustimmung zum Ruhen

    bb) Die Würdigung des Beschwerdegerichts, dass die Verhandlungen im Termin vom 24. Mai 2012 nicht als auf die Erledigung des Ausgangsrechtsstreits gerichtete Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Halbsatz 1 Fall 3 VV RVG einzustufen sind, ist vom Rechtsbeschwerdegericht, dem lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler obliegt (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - VII ZB 45/12, NJW-RR 2013, 1511 Rn. 27 m.w.N.), nur eingeschränkt zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, ZIP 2013, 1165 Rn. 11).
  • BGH, 16.10.2014 - VII ZB 16/14

    Rechtswegzuständigkeit: Arbeitnehmereigenschaft des Handelsvertreters bei

    Als Einfirmenvertreter kraft Vertrags ist ein Handelsvertreter insbesondere dann einzustufen, wenn ihm vertraglich untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - VII ZB 27/12, ZVertriebsR 2014, 44 Rn. 14; Beschluss vom 18. Juli 2013 - VII ZB 45/12, ZVertriebsR 2013, 318, 319).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 190/21

    Sittenwidrige Leistung bei Schwarzgeldabrede

    Maßgebend dafür, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ist gem. § 5 ArbGG der allgemeine Arbeitnehmerbegriff gem. § 611a BGB (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - VII ZB 45/12 -, Rn. 18 und vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18, jeweils zitiert nach juris; Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 16. April 2020 - 5 Ta 29/20 -, Rn. 21, juris; s. auch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 6 Ta 63/20 -, Rn. 51, juris).
  • KG, 26.02.2015 - 2 W 3/15

    Handelsvertretervertrag: Tätigkeitsverbot bei Widerspruchsrecht des Unternehmers

    Ein Verbot im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht nur in den Fällen, in denen dem Handelsvertreter vertraglich untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden, sondern auch dann, wenn die Ausübung einer solchen Tätigkeit nach dem Vertrag von der Einwilligung bzw. Genehmigung des Unternehmers abhängig ist und eine derartige Einwilligung bzw. Genehmigung nicht vorliegt (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 5 AZB 13/04 - BAGE 113, 308, 310 f, juris Rn. 18; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - VII ZB 45/12 - juris Rn. 21 mwN.).

    In seiner Entscheidung vom 18. Juli 2013 (aaO Rn. 23) hat der Bundesgerichtshof lediglich betont, dass in dem dort zu entscheidenden Fall neben der Anzeigepflicht des Handelsvertreters ein Vetorecht des Unternehmers bezüglich der Aufnahme einer Tätigkeit des Handelsvertreters für weitere Unternehmer gerade nicht vorgesehen ist.

  • OLG Köln, 23.05.2016 - 19 W 7/16

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten wegen Ansprüchen gegen

    Dabei ist § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG die vorgreifliche Sonderregelung, die eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung enthält, welche es verbietet, Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB unter anderen als den in § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person zu behandeln (vergleiche BGH, Beschluss vom 18.03.2013, Az. VII ZB 45/12 - nach beck-online).

    Für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingegen die nur mittelbar wirkende vertragliche Einschränkung durch ein vereinbartes Konkurrenzverbot nicht aus, weil dadurch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für Unternehmer eines anderen Wirtschaftszweigs tätig zu werden (vergleiche BGH, Beschluss vom 18.03.2013, Az. VII ZB 45/12 - nach beck-online.

  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 W 30/14

    Begriff des Einfirmenvertreters i.S. von § 92a HGB

    Auch die Vereinbarung einer bloßen Anzeigepflicht reicht für die Annahme eines vertraglichen Tätigkeitsverbots im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB regelmäßig nicht aus, weil dadurch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen wird, für weitere Unternehmer tätig zu werden (BGH, Beschl. v. 18.07.2013 - VII ZB 45/12, juris m. w. N.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 29.11.2010 - 18 W 61/10, juris).
  • LG Berlin, 25.08.2014 - 8 O 2/14

    HV, HVV, sofortige Beschwerde, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmereigenschaft

    Ein vertragliches Verbot i.S. des § 92 a Abs. 1 HGB besteht nicht nur in den Fällen, in denen dem HV vertraglich untersagt ist, für weitere Unternehmer tätig zu werden, sondern auch in den Fällen, in denen die Ausübung einer solchen Tätigkeit nach dem Vertrag von der Einwilligung oder Genehmigung des U abhängt und eine derartige Einwilligung bzw. Genehmigung nicht vorliegt (im Anschluss an BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12 - Tz. 21) .

    Der Fall eines Vetorechts, dass eine Genehmigung bzw. Einwilligung (in jedem Fall) erforderlich ist und gerade nicht vorliegt (unter Bezugnahme auf BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12 - Tz. 21) , ist unter diesen Umständen nicht gegeben.

  • OLG Köln, 25.08.2016 - 19 W 17/16

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche eines sogenannten

    Dabei ist § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG im Verhältnis zu § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG die vorgreifliche Sonderregelung, die eine in sich geschlossene Zuständigkeitsregelung enthält, welche es verbietet, Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB unter anderen als den in § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person zu behandeln (vergleiche BGH, Beschluss vom 18.03.2013, Az. VII ZB 45/12 - nach beck-online).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2013 - 15 W 79/11

    Rechtsweg zu den Ordentlichen Gerichten: Darlegungs- und Beweislast für

  • LG Kassel, 25.10.2013 - 4 O 1999/12

    - FORMAXX 55 -, Abgrenzung AN / VV, Scheinselbständigkeit, Einfirmenvertreter,

  • LG Kassel, 14.10.2013 - 8 O 1674/12

    - FORMAXX 30 -, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Zuständigkeit,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht