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   BGH, 18.07.2017 - KZR 39/16   

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https://dejure.org/2017,25102
BGH, 18.07.2017 - KZR 39/16 (https://dejure.org/2017,25102)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2017 - KZR 39/16 (https://dejure.org/2017,25102)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - KZR 39/16 (https://dejure.org/2017,25102)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Sofortüberweisung

    § 208 BGB, § 312a Abs 4 Nr 1 BGB, Art 19 EURL 83/2011, § 4 UKlaG
    Allgemeine Geschäftsbedingung einer Online-Flugbuchungsplattform über die Berechnung eines Entgelts bei Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels: Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit; Unzumutbarkeit einer einzig unentgeltlichen Zahlungsmöglichkeit; Prüfungspflicht des ...

  • webshoprecht.de

    Sofortüberweisung darf nicht einzige kostenlose Zahlungsart sein

  • webshoprecht.de

    Das Online-Zahlungssystem "Sofortüberweisung" ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit unzulässig

  • IWW

    § 312a BGBVorschriften§ 2 Abs. 1 UKlaG... , § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB, Richtlinie 2011/83/EU, Art. 101 AEUV, §§ 1, 19 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1, 2 Nr. 1 GWB, § 312 BGB, § 312a BGB, § 312a Abs. 4 Nr. 2 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 270a BGB, § 148 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Bezahlung der Buchung von Flugreisen durch Verbraucher über ein Online-Portal mittels der einzigen unentgeltlichen Zahlungsmöglichkeit der "Sofortüberweisung"; Nutzung des Zahlungsauslösedienstes unter Verstoß gegen die mit der kontoführenden Bank ...

  • Betriebs-Berater

    Sofortüberweisung als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit ist Verbrauchern nicht zumutbar

  • online-und-recht.de

    Sofortüberweisung darf nicht einziges unentgeltliches Zahlungsmittel in einem Online-Shop sein

  • kanzlei.biz

    Sofortüberweisung als einziges unentgeltliches Zahlungssystem?

  • reise-recht-wiki.de

    AGB über die Berechnung eines Entgelts bei Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels bei Flugbuchung

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingung einer Online-Flugbuchungsplattform über die Berechnung eines Entgelts bei Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels: Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit; Unzumutbarkeit einer einzig unentgeltlichen Zahlungsmöglichkeit; Prüfungspflicht des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312a Abs. 4 Nr. 1
    Zumutbarkeit der Bezahlung der Buchung von Flugreisen durch Verbraucher über ein Online-Portal mittels der einzigen unentgeltlichen Zahlungsmöglichkeit der "Sofortüberweisung"; Nutzung des Zahlungsauslösedienstes unter Verstoß gegen die mit der kontoführenden Bank ...

  • rechtsportal.de

    Zumutbarkeit der Bezahlung der Buchung von Flugreisen durch Verbraucher über ein Online-Portal mittels der einzigen unentgeltlichen Zahlungsmöglichkeit der "Sofortüberweisung"; Nutzung des Zahlungsauslösedienstes unter Verstoß gegen die mit der kontoführenden Bank ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Zivilrecht: Sofortüberweisung

  • datenbank.nwb.de

    Allgemeine Geschäftsbedingung einer Online-Flugbuchungsplattform über die Berechnung eines Entgelts bei Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels: Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit; Unzumutbarkeit einer einzig unentgeltlichen Zahlungsmöglichkeit; Prüfungspflicht des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Sofortüberweisung" darf nicht einziges Gratis-Bezahlverfahren sein

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zahlungsdienst "Sofortüberweisung" als einzige kostenlose Bezahlmethode nicht zumutbar ("Sofortüberweisung")

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Vereinbarung über Entgelt für Zahlung mit Kreditkarte im Onlinehandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zahlungsmethode "Sofortüberweisung" der Sofort AG darf nicht als einzige kostenlose Bezahlmethode nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop oder Online-Buchungsportal angeboten werden.

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    "Sofortueberweisung.de" darf nicht alleinige Zahlungsart sein

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Sofortüberweisung als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit unzulässig

  • heise.de (Pressebericht, 19.07.2017)

    "Sofortüberweisung" darf nicht einziges Gratis-Bezahlverfahren sein

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Zahlung im Internet gestärkt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Zahlung im Internet gestärkt

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    BGH stärkt Kundenrechte beim Bezahlen im Internet

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zahlungsdienst "Sofortüberweisung" als einzige kostenlose Bezahlmethode nicht zumutbar ("Sofortüberweisung")

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Sofortüberweisung" als einziges kostenfreies Zahlungsmittel unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sofortüberweisung als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit ist Verbrauchern nicht zumutbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit "Sofortüberweisung" in Vereinbarung unwirksam

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung darf nicht einzige kostenlose Zahlungsart sein

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    DB Vertrieb GmbH darf Bezahlung per Sofortüberweisung nicht als einziges unentgeltliches Zahlungsmittel anbieten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Zahlung von Onlinegeschäften gestärkt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung keine zumutbare Bezahlmöglichkeit in Online-Shop

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung allein reicht nicht aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Sofortüberweisung als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 10.10.2017)

    Sofortüberweisung: Verbraucher beim Internethandel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zahlungsart "Sofortüberweisung" reicht nicht aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Handel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung keine zumutbare Bezahlmöglichkeit in einem Online-Shop

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Sofortüberweisung als einzige kostenlose Bezahlart verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Sofortüberweisung" als einzige kostenlose Zahlungsweise nicht zumutbar - Kostenlose Bezahlmethode darf Kunden nicht zu Risiken drängen

Sonstiges

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    DB Vertrieb GmbH darf Bezahlung per "Sofortüberweisung" nicht als einziges unentgeltliches Zahlungsmittel anbieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3289
  • ZIP 2017, 1945
  • MDR 2017, 1290
  • WM 2017, 1979
  • MMR 2017, 14
  • MMR 2018, 166
  • MIR 2017, Dok. 039
  • BB 2017, 2433
  • BB 2017, 2575
  • DB 2017, 2601
  • K&R 2017, 719
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    Auszug aus BGH, 18.07.2017 - KZR 39/16
    Darüber hinaus müssen die nationalen Gerichte es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Richtlinie soweit wie möglich unterlassen, das innerstaatliche Recht auf eine Weise auszulegen, die die Erreichung des Ziels der Richtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist ernsthaft gefährden würde (EuGH, Slg. 2006, I-6057 Rn. 123 - Adeneler; BGH, Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422 Rn. 20 f. mwN).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus BGH, 18.07.2017 - KZR 39/16
    Darüber hinaus müssen die nationalen Gerichte es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Richtlinie soweit wie möglich unterlassen, das innerstaatliche Recht auf eine Weise auszulegen, die die Erreichung des Ziels der Richtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist ernsthaft gefährden würde (EuGH, Slg. 2006, I-6057 Rn. 123 - Adeneler; BGH, Urteil vom 24. April 2012 - XI ZR 96/11, NJW 2012, 2422 Rn. 20 f. mwN).
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus BGH, 18.07.2017 - KZR 39/16
    Im Hinblick auf den sachlichen Zusammenhang mit Artikel 19 der Richtlinie wollte der Gesetzgeber mit § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB entsprechend der zu § 307 BGB ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, BGHZ 185, 359) bei Gelegenheit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch klarstellen, dass Unternehmen allgemein in Verträgen mit Verbrauchern zumindest eine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit vorsehen müssen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, BT-Drucks. 17/12637, S. 51).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2018 - 17 U 147/17

    Verbandsklage gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Inhaltskontrolle

    Denn nach Erwägungsgrund 14 der Verbraucherrechte-Richtlinie bleibt das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Regelungsbereich der Richtlinie unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - KZR 39/16 -, Rn. 19, juris zur insoweit ähnlichen Vorschrift des § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Es kommt allein darauf an, dass rechtstreue Kunden mit dieser Bestimmung schon dadurch von der Nutzung bankenfremder Zahlungsauslösedienste abgehalten werden, dass ihnen ausdrücklich aufgegeben ist, solche nicht zu verwenden, und sie gegen die AGB ihrer Banken verstoßen würden, wenn sie dies vertragswidrig dennoch täten (BGH, Urteil vom 18.07.2017, KZR 39/16, Rn. 22 ff. bei juris - Sofortüberweisung ).

    Zutreffend hat das Bundeskartellamt in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Klagen der Beigeladenen H. gegen T. vor dem Landgerichts Köln (84 O 2/10) und des C.3 gegen die E.3 (BGH, Urteil vom 18.07.2017, KZR 39/16, juris - Sofortüberweisung ) zeigen, dass die Marktteilnehmer die OBB-Bestimmungen auch im Sinne eines Verbots der Nutzung bankenfremder Zahlungsauslösedienste verstanden haben.

  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 205/20

    Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung

    Der Bundesgerichtshof hat zwar bereits entschieden, dass ein gängiges Zahlungsmittel in aller Regel dem Kunden auch zumutbar ist, die Unzumutbarkeit sich jedoch aus besonderen Umständen wie einem dem Verbraucher entstehenden Mehraufwand, eintretenden Verzögerungen und ihrer Bedeutung im Lichte des Vertragszwecks sowie Sicherheitsaspekten ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - KZR 39/16, NJW 2017, 3289 [juris Rn. 21] - Sofortüberweisung; ebenso zuvor OLG Frankfurt, K&R 2017, 135 [juris Rn. 36]).

    (2) Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 24. August 2021 (WRP 2021, 1600) unter Verweis auf ein früheres Urteil (NJW 2017, 3289 [juris Rn. 19] - Sofortüberweisung) bekräftigt, dass die in der Literatur umstrittene Frage, ob § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB auf alle Arten von Verbraucherverträgen Anwendung findet, zumindest dann dahingestellt bleiben kann, wenn die in Streit befindliche Zahlungsentgeltvereinbarung in den Anwendungsbereich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt.

  • OLG Hamburg, 12.11.2020 - 15 U 79/19

    Zahlungsmittelrabatt - Unlauterer Wettbewerb: Erhebung eines erhöhten Entgelts

    Im Hinblick auf den sachlichen Zusammenhang mit Art. 19 VRRL wollte der Gesetzgeber mit § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB entsprechend der zu § 307 BGB ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Gelegenheit der Umsetzung der VRRL ausdrücklich klarstellen, dass Unternehmen allgemein in Verträgen mit Verbrauchern zumindest eine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit vorsehen müssen (BGH NJW 2017, 3289 Rn. 18).

    Als Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit i.S.v. § 308 BGB sei § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB ungeachtet der VRRL anwendbar, weil nach Erwägungsgrund 14 der Richtlinie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Regelungsbereich der Richtlinie unberührt bleibe (BGH NJW 2017, 3289 Rn. 19 m.w.N.).

    Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB angesichts der vollharmonisierenden Vorgabe in Art. 4 VRRL gegen die Richtlinie verstoße (Omlor, NJW 2014, 1703 ff.; s. auch den weiteren Nachweis bei BGH NJW 2017, 3289 Rn. 19).

  • BGH, 24.08.2021 - X ZR 23/20

    Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung

    Denn nach Erwägungsgrund 14 der Verbraucherrechte-Richtlinie bleibt das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Regelungsbereich der Richtlinie unberührt (BGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - KZR 39/16, NJW 2017, 3289 Rn. 19 - Sofortüberweisung).
  • OLG Dresden, 11.02.2020 - 14 U 1885/19

    Zur Angabe von Zusatzkosten bei Flugpreisen sofort bei Buchungsbeginn

    Ebenso lässt die Entstehungsgeschichte erkennen, dass es sich um ein Verbraucherschutzgesetz handelt (vgl. BGH, Urt. v. 18.07.2017, Az.: KZR 39/16, Rn. 18, juris, m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 205/20

    Unzulässigkeit der Verpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung eines Entgelts für

    Der Bundesgerichtshof hat zwar bereits entschieden, dass ein gängiges Zahlungsmittel in aller Regel dem Kunden auch zumutbar ist, die Unzumutbarkeit sich jedoch aus besonderen Umständen wie einem dem Verbraucher entstehenden Mehraufwand, eintretenden Verzögerungen und ihrer Bedeutung im Lichte des Vertragszwecks sowie Sicherheitsaspekten ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - KZR 39/16, NJW 2017, 3289 Rn. 21; ebenso zuvor OLG Frankfurt, K&R 2017, 135 [juris Rn. 36]).

    28 (1) Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung unter Verweis auf ein früheres Urteil (NJW 2017, 3289 Rn. 19 - Sofortüberweisung) bekräftigt, dass die in der Literatur umstrittene Frage, ob § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB auf alle Arten von Verbraucherverträgen Anwendung findet, zumindest dann dahingestellt bleiben kann, wenn die in Streit befindliche Zahlungsentgeltvereinbarung in den Anwendungsbereich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt.

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 195/20

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Formularmäßige Vereinbarung eines

    (1) Der Bundesgerichtshof hat unter Verweis auf ein früheres Urteil (vom 18. Juli 2017 - KZR 39/16, NJW 2017, 3289 Rn. 19 - Sofortüberweisung) bekräftigt, dass die in der Literatur umstrittene Frage, ob § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB auf alle Arten von Verbraucherverträgen Anwendung findet, zumindest dann dahingestellt bleiben kann, wenn die in Streit befindliche Zahlungsentgeltvereinbarung in den Anwendungsbereich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt.
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