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   BGH, 18.07.2018 - VII ZR 30/16   

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https://dejure.org/2018,23877
BGH, 18.07.2018 - VII ZR 30/16 (https://dejure.org/2018,23877)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2018 - VII ZR 30/16 (https://dejure.org/2018,23877)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16 (https://dejure.org/2018,23877)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem im Zuge der Ausführung von Sanierungsarbeiten erfolgten Teileinsturz eines historischen Gebäudes; Beweiswürdigung der Ausführungen der Sachverständigen i.R.d. erstinstanzlichen Beweisaufnahme

  • rewis.io

    Sachverständigenbeweis: Erfordernis der erneuten Anhörung des Sachverständigen in der Berufungsinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem im Zuge der Ausführung von Sanierungsarbeiten erfolgten Teileinsturz eines historischen Gebäudes; Beweiswürdigung der Ausführungen der Sachverständigen i.R.d. erstinstanzlichen Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufungsgericht will Gutachten anders werten: Sachverständiger muss angehört werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erneute Anhörung des Sachverständigen in der Berufungsinstanz?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann muss der Sachverständige in der Berufungsinstanz erneut angehört werden? (IBR 2018, 602)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1173
  • NZBau 2018, 603
  • BauR 2018, 1916
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 270/09

    Berufungsverfahren: Erneute Anhörung des Sachverständigen bei Abweichung von der

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - VII ZR 30/16
    Unterbleibt diese gebotene Beweisaufnahme, ist das Recht des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BVerfG, NJW 2011, 49 Rn. 10-14; BGH, Beschluss vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09 Rn. 8, 13, BauR 2010, 1095).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - VII ZR 30/16
    Unterbleibt diese gebotene Beweisaufnahme, ist das Recht des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BVerfG, NJW 2011, 49 Rn. 10-14; BGH, Beschluss vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09 Rn. 8, 13, BauR 2010, 1095).
  • BGH, 14.07.2020 - VI ZR 468/19

    Stehen der Wiederholung einer im ersten Rechtszug durchgeführten Beweisaufnahme

    a) Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, bedarf es dann einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, VersR 1993, 1110, juris Rn. 17; BGH, Beschlüsse vom 06. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506; vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16, NJW-RR 2018, 1173 Rn. 17; vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095, juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2020 - 22 U 548/19

    Kondensatbildung spricht für Einbaufehler!

    Unterbleibt diese gebotene Beweisaufnahme, ist das Recht des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BVerfG, NJW 2011, 49 Rn. 10-14; BGH, Beschluss vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09 Rn. 8, 13, BauR 2010, 1095; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16 -, Rn. 17, juris) Eine solche Situation ist hier indes gerade nicht gegeben, da der Senat dem Verständnis bzw. der Würdigung der Ausführungen des Sachverständigen im angefochtenen Urteil ihn jeder Beziehung folgt.
  • BGH, 18.07.2023 - VI ZR 126/21

    Erneute mündliche Anhörung des Sachverständigen im Berufungsverfahren bei

    a) Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, bedarf es dann einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, VersR 1993, 1110, juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 14. Juli 2020 - VI ZR 468/19, VersR 2021, 398 Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, VersR 2019, 506; vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16, NJW-RR 2018, 1173 Rn. 17; vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095, juris Rn. 8).
  • BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; aufgrund

    a) Auch wenn es grundsätzlich im pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts steht, ob und inwieweit eine im ersten Rechtszug durchgeführte Beweisaufnahme zu wiederholen ist, bedarf es dann einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16, NJW-RR 2018, 1173 Rn. 17; vom 24. März 2010 - VIII ZR 270/09, BauR 2010, 1095 unter II 1 b [juris Rn. 8]; Urteil vom 8. Juni 1993 - VI ZR 192/92, VersR 1993, 1110 unter II 2 a [juris Rn. 17]).
  • OLG Dresden, 04.06.2019 - 10 U 1545/14

    Top-Bauunternehmen arbeitet dilettantisch: Planer treffen keine Hinweispflichten!

    Nachdem der Senat das Urteil des Landgerichts Görlitz - Außenkammern Bautzen - mit Endurteil vom 29.12.2015 abgeändert und die Klage abgewiesen hatte, hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers mit Beschluss vom 18.07.2017 (Az.: VII ZR 30/16) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • KG, 23.03.2021 - 6 U 18/20

    Deckungsklage gegen die Private Unfallversicherung: Pflicht des Versicherten zur

    Auch bei verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen können sich solche Anhaltspunkte aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als die Vorinstanz (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 zu VII ZR 30/16, zitiert nach juris, dort Rdz. 16).
  • KG, 05.02.2021 - 6 U 68/19

    Anforderungen an den Nachweis eines nächtlichen Zusammenstoßes mit einem Tier auf

    Auch bei verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen können sich solche Anhaltspunkte aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als die Vorinstanz (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - VII ZR 30/16 -, Rn. 16, juris).
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