Rechtsprechung
BGH, 18.08.2009 - 2 StR 244/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 78 StGB; § 46 StGB; § 46a StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich bei Sexualdelikten; verfassungskonforme Anwendung des § 354 Abs. 1a StPO - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgrund von Verfolgungsverjährung; Überprüfung des ernsthaften Bestrebens des Angeklagten zur Wiedergutmachung der Tat durch die Strafkammer mit Blick auf die Strafzumessung; Kriterien für ...
- Judicialis
StGB § 46a; ; StGB § 78 Abs. 3; ; StGB § 78b Abs. 1; ; StGB § 184; ; StPO § 354 Abs. 1a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufgrund von Verfolgungsverjährung; Überprüfung des ernsthaften Bestrebens des Angeklagten zur Wiedergutmachung der Tat durch die Strafkammer mit Blick auf die Strafzumessung; Kriterien für ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 369
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01
Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten; …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 2 StR 244/09
Voraussetzung dafür ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung, dass die Straftaten zu diesem Zeitpunkt - anders als im vorliegenden Fall - noch nicht verjährt waren (vgl. BGHSt 47, 245, 246 f.; Senat, Beschluss v. 25.3.2009 - 2 StR 58/09). - BGH, 25.03.2009 - 2 StR 58/09
Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 2 StR 244/09
Voraussetzung dafür ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung, dass die Straftaten zu diesem Zeitpunkt - anders als im vorliegenden Fall - noch nicht verjährt waren (vgl. BGHSt 47, 245, 246 f.; Senat, Beschluss v. 25.3.2009 - 2 StR 58/09). - BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 2 StR 244/09
Die bei verfassungskonformer Auslegung erforderlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Revisionsgerichts liegen vor (vgl. BVerfG NStZ 2007, 598).
- BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14
Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die …
aa) Obgleich § 46a StGB nach seinem Wortlaut in beiden Varianten für alle Delikte gilt (BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 2 StR 244/09, NStZ-RR 2009, 369), können sich aus den verschiedenen tatbestandlichen Voraussetzungen, die in den Nummern 1 und 2 der Bestimmung festgeschrieben sind, Anwendungsbeschränkungen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 5 StR 156/95, NStZ 1995, 492).