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   BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09, alt: 5 StR 197/08   

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BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09, alt: 5 StR 197/08 (https://dejure.org/2009,5306)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2009 - 5 StR 257/09, alt: 5 StR 197/08 (https://dejure.org/2009,5306)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2009 - 5 StR 257/09, alt: 5 StR 197/08 (https://dejure.org/2009,5306)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Milderungsgründen bei der Strafzumessung; Bedeutung besonderer Umstände i.S.v. § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Milderungsgründen bei der Strafzumessung; Bedeutung besonderer Umstände i.S.v. § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 147
  • StV 2009, 695
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe von bis zu sechs

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
    Dies lässt bereits besorgen, dass das Landgericht von einem zu engen Anwendungsbereich des § 56 Abs. 2 StGB ausgegangen ist und sich nicht bewusst war, dass schon ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift haben kann (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7).

    cc) Auch hätte das Landgericht auf die eine Strafaussetzung erleichternde Besonderheit eingehen müssen, dass die in die Gesamtstrafe einbezogenen verhältnismäßig niedrigen Einzelstrafen (Einsatzfreiheitsstrafe sechs Monate) für sich allein genommen wegen der günstigen Prognose sämtlich hätten zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7 m.w.N.).

  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
    b) Der Senat ändert in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 5; BGH NJW 1990, 193; BGH, Beschlüsse vom 17. August 2001 - 2 StR 297/01 und vom 5. August 2009 - 5 StR 595/08) das angefochtene Urteil dahin, dass dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung gewährt wird.
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 297/01

    Strafaussetzung zur Bewährung durch den BGH; Analoge Anwendung des § 354 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
    b) Der Senat ändert in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 5; BGH NJW 1990, 193; BGH, Beschlüsse vom 17. August 2001 - 2 StR 297/01 und vom 5. August 2009 - 5 StR 595/08) das angefochtene Urteil dahin, dass dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung gewährt wird.
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 154/88

    Ablehnung der Srafaussetzung trotz des Unrechtsgehalts der Tat -

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
    Bei der gebotenen Gesamtschau (vgl. hierzu BGH NStZ 1987, 21) sind dabei auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die bei der Strafzumessung oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Fischer, StGB 56. Aufl. § 56 Rdn. 20 m.w.N.), woran es vorliegend mangelt.
  • BGH, 05.08.2009 - 5 StR 595/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation: Bemessung durch das

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
    b) Der Senat ändert in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 5; BGH NJW 1990, 193; BGH, Beschlüsse vom 17. August 2001 - 2 StR 297/01 und vom 5. August 2009 - 5 StR 595/08) das angefochtene Urteil dahin, dass dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung gewährt wird.
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
    Dies lässt bereits besorgen, dass das Landgericht von einem zu engen Anwendungsbereich des § 56 Abs. 2 StGB ausgegangen ist und sich nicht bewusst war, dass schon ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift haben kann (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
    Die so weitgehende Verbüßung ist aber bei der im Rahmen des § 56 Abs. 2 StGB gebotenen Beurteilung, ob die Strafaussetzung als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheint (vgl. BGHSt 29, 370, 371), von maßgeblicher Bedeutung (BGH StV 1992, 63 und 156).
  • BGH, 10.08.1988 - 2 StR 424/88

    Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
    b) Der Senat ändert in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 5; BGH NJW 1990, 193; BGH, Beschlüsse vom 17. August 2001 - 2 StR 297/01 und vom 5. August 2009 - 5 StR 595/08) das angefochtene Urteil dahin, dass dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung gewährt wird.
  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 623/86

    Strafzumessung - Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
    Bei der gebotenen Gesamtschau (vgl. hierzu BGH NStZ 1987, 21) sind dabei auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die bei der Strafzumessung oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Fischer, StGB 56. Aufl. § 56 Rdn. 20 m.w.N.), woran es vorliegend mangelt.
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
    Bei der gebotenen Gesamtschau (vgl. hierzu BGH NStZ 1987, 21) sind dabei auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die bei der Strafzumessung oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Fischer, StGB 56. Aufl. § 56 Rdn. 20 m.w.N.), woran es vorliegend mangelt.
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Eine so weitgehende Verbüßung, die deutlich über den Zweidrittelzeitpunkt hinausgeht, ist im Rahmen der nach § 56 Abs. 2 StGB gebotenen Beurteilung von maßgeblicher Bedeutung (BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 5 StR 257/09, NStZ 2010, 147, 148).
  • OLG Bamberg, 21.03.2012 - 3 Ss 34/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Relativierung der Bedeutung eines Geständnisses

    Hierbei sind auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die (schon) bei der konkreten Strafhöhe oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (u.a. Anschluss an BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.).

    Dass diese Milderungsgründe der Tat darüber hinaus 'Ausnahmecharakter' verleihen, verlangt § 56 Abs. 2 StGB nicht (u.a. Anschluss an BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f. und BGH NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342).

    Bei der gebotenen Gesamtschau sind auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die (schon) bei der konkreten Strafhöhe oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7 und StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Schäfer/Sander/van Gemmeren , Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 157 ff.; Fischer § 56 Rn. 20, 22 f.; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig StGB 28. Aufl. § 56 Rn. 25 ff., insbesondere Rn. 27 f., jeweils m.w.N.).

    Dass diese Milderungsgründe der Tat darüber hinaus einen ' Ausnahmecharakter" verleihen, verlangt § 56 Abs. 2 StGB nicht (BGH StV 2009, 695 f. = NStZ 2010, 147 f.; BGH NStZ 2009, 441 = StraFo 2009, 342; Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 158 f.; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig § 56 Rn. 28; Fischer § 56 Rn. 22 ).

  • BGH, 13.10.2015 - 1 StR 416/15

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr zur Bewährung (besondere

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es, dass Umstände, die bei ihrer Einzelbewertung nur durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 2; BGH, Beschluss vom 1. September 1989 - 2 StR 387/89, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7; BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 5 StR 257/09, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 9).
  • BGH, 22.03.2022 - 1 StR 62/22

    Strafzumessung (erforderliche Berücksichtigung des besonderen Strafübels durch

    Unter diesen Umständen ist ein Herausreißen aus den sozialen Bindungen durch die Vollstreckung des kurzen Strafrestes mit einer besonderen, vom Landgericht nicht ersichtlich bedachten Härte verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 5 StR 257/09, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 9 Rn. 6 f. und vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12 Rn. 4); insbesondere ist dieser Gesichtspunkt nicht der strafmildernden Berücksichtigung des fast 20-monatigen Vollzugs der Untersuchungshaft unter den Einschränkungen der COVID-Pandemie zu entnehmen.
  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17

    Berufungsbeschränkung; Rechtsmittelbeschränkung; Wirksamkeit; Strafzumessung;

    Dazu können auch die Umstände, die für die gestellte günstige Legalprognose (BGH NStZ-RR 2015, 107) oder die Strafzumessung von Bedeutung waren (BGH NStZ 2010, 147), gehören.
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Es ist insoweit ausreichend, dass Umstände, die bei ihrer Einzelbewertung lediglich durchschnittliche oder einfache Milderungsgründe darstellen würden, durch ihr Zusammenspiel die Qualität besonderer Umstände erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 1 StR 416/15 -, juris; BGH, 18. August 2009, 5 StR 257/09).
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