Rechtsprechung
BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 251 StGB
Raub mit Todesfolge (Zeitpunkt des Todeseintritts; Vollendung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bedeutung des Zeitpunkts des Todeseintritts eines Opfers für die Gewahrsamsverhältnisse bei einem Raub mit Todesfolge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 251; StPO § 349 Abs. 2
Bedeutung des Zeitpunkts des Todeseintritts eines Opfers für die Gewahrsamsverhältnisse bei einem Raub mit Todesfolge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 33
- NStZ-RR 2010, 169
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.01.1987 - 3 StR 546/86
Verwerfung eines Ablehnungsantrags der Staatsanwaltschaft - Annahme einer …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
Zwar ist es richtig, dass Tote keinen Gewahrsam haben (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 1). - BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92
Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
Der Senat kann dies trotz der vom Generalbundesanwalt beantragten Schuldspruchänderung durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO aussprechen (BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4). - BGH, 10.05.2001 - 3 StR 99/01
Versuchter Raub mit Todesfolge (erfolgsqualifizierter Versuch und versuchte …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417; zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
- BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417;… zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2). - BGH, 29.03.2001 - 3 StR 46/01
Versuch; Versuchte Erfolgsqualifizierung; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge; …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417; zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2). - BGH, 28.04.1992 - 1 StR 593/91
Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge beim selben Tatopfer - Auswirkung der …
Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 5 StR 227/09
Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Raub mit Todesfolge - ungeachtet des Zeitpunkts des Todeseintritts des Opfers - mit der von Zueignungsabsicht getragenen Gewahrsamserlangung durch den Täter an der Raubbeute vollendet wird (vgl. etwa BGHSt 42, 158; BGH StV 1992, 417;… zu den Konstellationen des erfolgsqualifizierten Versuchs des § 251 StGB siehe hingegen z. B. BGHR StGB § 251 Versuch 1 und 2).
- BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11
Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer …
Mit Blick auf die diesbezüglichen Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat ergänzend, dass ein Schuldspruch wegen einer vollendeten Tat nach § 251 StGB nicht allein deshalb ausscheidet, weil das Opfer im Zeitpunkt der Wegnahme an den Folgen der Raubhandlung bereits verstorben war (BGH, Beschluss vom 18. August 2009 - 5 StR 227/09, NStZ 2010, 33).