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   BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11   

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https://dejure.org/2011,6429
BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,6429)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2011 - 3 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,6429)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2011 - 3 StR 209/11 (https://dejure.org/2011,6429)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 414 StPO; § 267 StPO; § 62 StGB; § 63 StGB
    Sicherungsverfahren (Urteilsgründe); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; weniger bedeutende Straftaten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.2004 - 1 StR 493/04

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anwendung nur bei zumindest

    Auszug aus BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11
    Auch muss aufgrund einer umfassenden Würdigung von Tat und Täter eine höhere oder doch bestimmte, jedenfalls über die bloße Möglichkeit hinausreichende Wahrscheinlichkeit zu bejahen sein, dass der Täter infolge seines Zustands weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 1 StR 493/04, NStZ-RR 2005, 72, 73).
  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05

    Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang

    Auszug aus BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11
    Bei Fall II. 4 der Urteilsgründe kommt, sofern sich das Landgericht bei gleichen Feststellungen zum objektiven Sachverhalt erneut nicht vom Erpressungsvorsatz überzeugen kann, anstelle der Bedrohung eine versuchte Nötigung in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342).
  • BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Prognoseentscheidung

    Auszug aus BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11
    a) Wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) können nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in dem Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; Urteil vom 15. August 2007 - 2 StR 309/07, NStZ 2008, 210, 212).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11
    a) Wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) können nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in dem Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; Urteil vom 15. August 2007 - 2 StR 309/07, NStZ 2008, 210, 212).
  • BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02

    Strafzumessung (Milderung); verminderte Schuldfähigkeit (BtM-Auswirkungen;

    Auszug aus BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen eine Straftat gesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 262).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 390/20

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Verlassen der häuslichen Unterkunft zur Teilnahme an

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen eine Straftat gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2011 - 3 StR 209/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Eine lediglich latente Gefahr und die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reichen jedenfalls nicht aus (Münch-KommStGB/van Gemmeren 3. Aufl. § 63 Rn. 62; vgl. auch BGH Urteil vom 18. August 2011 - 3 StR 209/11 - juris Rn. 5).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

    Das Revisionsgericht ist nicht gehalten, sich aus einer Fülle erheblicher und unerheblicher Tatsachen diejenigen herauszusuchen, in denen eine Straftat gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2011 - 3 StR 209/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 14. Juni 2002 - 3 StR 132/02, NStZ-RR 2002, 263).
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