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   BGH, 18.08.2016 - III ZR 71/16   

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https://dejure.org/2016,27983
BGH, 18.08.2016 - III ZR 71/16 (https://dejure.org/2016,27983)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2016 - III ZR 71/16 (https://dejure.org/2016,27983)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2016 - III ZR 71/16 (https://dejure.org/2016,27983)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 544 Abs. 2, § ... 97 Abs. 1 ZPO, § 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 544 Abs. 2 Satz 2, § 551 Abs. 2 Satz 6 Halbsatz 1 ZPO, § 240 Satz 1 ZPO, § 86 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 157 VVG, § 250 ZPO, § 544 Abs. 2 ZPO, § 110 VVG, § 87 InsO, § 86 InsO, § 157 aF VVG, § 86 Abs. 2 InsO, § 265 Abs. 2 ZPO, § 249 Abs. 1 ZPO, § 222 Abs. 2 ZPO, § 551 Abs. 2 Satz 5, 6 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines geschädigten Dritten wegen des ihm gegen einen insolventen Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs auf abgesonderte Befriedigung aus dessen Entschädigungsanspruch gegen den Versicherer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 86 Abs. 1 Nr. 2; VVG § 110; VVG § 157
    Anspruch eines geschädigten Dritten wegen des ihm gegen einen insolventen Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs auf abgesonderte Befriedigung aus dessen Entschädigungsanspruch gegen den Versicherer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 18.08.2016 - III ZR 71/16
    Er kann den Anspruch im Fall der Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Wege der Aufnahme des gegen den Schuldner geführten Rechtsstreits verfolgen (vgl. zu § 110 VVG: BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - IX ZR 311/12, WM 2013, 1654 Rn. 9 ff; Thole, NZI 2011, 41, 42 f).

    Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nicht ein als reine Insolvenzforderung zu qualifizierender Haftungsanspruch entgegen § 87 InsO von § 86 InsO erfasst wird (BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 aaO Rn. 13, 15; Thole aaO S. 42).

  • OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1267/14

    Mittelverwendungskontrolleur haftet Kapitalanlegern von Dubai-Immobilienfonds für

    Auszug aus BGH, 18.08.2016 - III ZR 71/16
    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 15. Januar 2016 - 8 U 1267/14 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen, weil sie nicht rechtzeitig begründet worden ist (§ 544 Abs. 2, § 97 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 02.11.2011 - X ZR 94/11

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod des Klägers: Aufnahme durch einen

    Auszug aus BGH, 18.08.2016 - III ZR 71/16
    Das gemäß § 240 Satz 1 ZPO unterbrochene Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist mit der Zustellung des Schriftsatzes der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 4. Mai 2016 an den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Beklagten am 17. Mai 2016 gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 2 InsO wirksam aufgenommen worden (zur Zulässigkeit der Aufnahme eines unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch Schriftsatz des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11, MDR 2011, 1491, 1492).
  • BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 110/64

    Freigabe durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 18.08.2016 - III ZR 71/16
    Da die Freigabe unmittelbar nach Aufnahme des Verfahrens durch den Kläger erfolgt ist, kann dahinstehen, ob in Fällen einer Freigabe nach Verfahrensaufnahme die Prozessführungsbefugnis stets wieder an den Schuldner zurückfällt (so BGH, Urteil vom 19. Dezember 1966 - VIII ZR 110/64, BGHZ 46, 249, 250 ff) oder ob, wenn die Freigabe nicht sofort nach Verfahrensaufnahme (vgl. § 86 Abs. 2 InsO) erfolgt, in entsprechender Anwendung von § 265 Abs. 2 ZPO die Prozessführungsbefugnis beim Insolvenzverwalter verbleibt (so MüKoInsO/Schumacher, 3. Aufl., § 86 Rn. 27; Windel in Jaeger, Insolvenzordnung, 1. Aufl., § 86 Rn. 23; Kübler/Prütting/Bork, InsO [Stand: 05.2016], § 86 Rn. 17; HamKomm-Kuleisa, InsO, 5. Aufl., § 86 Rn. 24; Wittkowski/Kruth in Nerlich/Römermann, Insolvenzordnung [Stand: Januar 2016], § 86 Rn. 1; so wohl auch Uhlenbruck/Mock, Insolvenzordnung, 14. Aufl., § 86 Rn. 22 mit Verweis auf Windel [aaO]).
  • BGH, 08.04.2021 - III ZR 62/20

    Klageänderung bei Geltendmachung des versicherungsrechtlichen Absonderungsrechts

    Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nicht ein als reine Insolvenzforderung zu qualifizierender Haftungsanspruch entgegen § 87 InsO von § 86 InsO erfasst wird (Senat, Beschluss vom 18. August 2016 - III ZR 71/16, BeckRS 2016, 16168 Rn. 4; BGH, Urteil vom 18. Juli 2013 aaO Rn. 13, 15; Thole aaO, auch zur Zulässigkeit einer solchen Beschränkung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO [S. 43]).
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