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   BGH, 18.09.1952 - 4 StR 75/52   

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https://dejure.org/1952,3620
BGH, 18.09.1952 - 4 StR 75/52 (https://dejure.org/1952,3620)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1952 - 4 StR 75/52 (https://dejure.org/1952,3620)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1952 - 4 StR 75/52 (https://dejure.org/1952,3620)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 4 StR 75/52
    Es trifft zu, dass nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu §§ 175, 175 a StGB in einem flüchtigen Griff nach dem Geschlechtsteil eines anderen Mannes kein vollendetes Unzuchttreiben gefunden werden kann (BGHSt 1, 293 ff [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]).

    Der Anfang der Ausführung eines solchen Verbrechens kann nach der Rechtsprechung - entgegen der Ansicht der Revision - schon in einem flüchtigen Greifen an den (blossen oder bedeckten) Geschlechtsteil des Minderjährigen gefunden werden; das ist auch in der vom Beschwerdeführer hervorgehobenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich anerkannt worden (BGHSt 1, 293, 298) [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51].

  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 4 StR 75/52
    Der Angeklagte kann jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Verletzung dieser Vorschrift, die ausschliesslich dem Schütze der Zeugen dient, die Revision nicht stützen (BGHSt 1, 39 f).
  • RG, 06.10.1925 - I 241/25

    1. Unter welchen Voraussetzungen können unerlaubter Waffenbesitz und Totschlag

    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 4 StR 75/52
    Hier waren dem Beschwerdeführer in der Anklageschrift, die zum Verständnis des Eröffnungsbeschlusses heranzuziehen ist (RGSt 59, 359, 360 f und d.d. Angef.), "wiederholte" Verfehlungen gegen § 175 a Nr. 3 StGB zur Last gelegt worden.
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 4 StR 75/52
    Im übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass mehrere aufeinanderfolgende Straftaten gegen die Sittlichkeit nach der Lebenserfahrung in der Regel nicht auf einen einheitlichen Gesamtvorsatz zurückzuführen sind, sondern einer augenblicklichen Regung entspringen (BGHSt 2, 163, 167 f) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51].
  • BGH, 14.06.1955 - 1 StR 123/55

    Rechtsmittel

    Er wäre dann zu bejahen, wenn der Vorsatz des Angeklagten darauf gerichtet war, das Kind zur Duldung weitergehender Annäherungen geschlechtlicher Art zu verleiten (vgl BGH 4 StR 75/52 vom 18. September 1952).
  • BGH, 02.07.1953 - 4 StR 216/53

    Rechtsmittel

    Unter diesen Umständen spricht nichts dafür, dass der Tatrichter den Begriff des Unzuchttreibens im Sinne des § 175 StGB verkannt hat (vgl BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51], BGH 4 StR 549/51vom 2. November 1951, 4 StR 75/52 vom 18. September 1952).
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