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   BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52   

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BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52 (https://dejure.org/1952,842)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1952 - 5 StR 314/52 (https://dejure.org/1952,842)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1952 - 5 StR 314/52 (https://dejure.org/1952,842)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.03.1951 - 2 StR 20/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52
    Dieses hat der Bundesgerichtshof bereits für die Fälle des § 61 Nr. 2 und Nr. 3 StPO ausgesprochen (Urteil des 1. Strafsenatesvom 18.5.51 - 1 StR 173/51 - in JZ 1951, S. 650 f mit Anm. von Niethammer, und Urteil des 2. Strafsenatesvom 6.3.51 - 2 StR 20/51 - in JZ 1951, 377).
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52
    Es ist auch von solcher Stärke und Dauer gewesen, daß das Merkmal des "Unzuchttreibens mit dem Jugendlichen" (vgl. hierzu BGHSt 1, 293 ff [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]) erfüllt ist, Hierdurch, ist jedoch nicht schon der Tatbestand des Verbrechens nach § 175 a Ziff 3 StGB erfüllt, vielmehr nur der Tatbestand des Vergehens gegen § 175 StGB.
  • BGH, 03.04.1952 - 5 StR 111/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52
    Dies hat im Gegensatz zur Ansicht des Reichsgerichts (in HRR 1942 Nr. 384) der Bundesgerichtshof wiederholt hervorgehoben (vgl. BGHSt 2, 44 und Urteil des Senatesvom 3.4.52 - 5 StR 111/52 -).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52
    Der Angeklagte ist mithin nicht betroffen, wenn die Belehrung des Zeugen vorschriftswidrig unterbleibt (vgl BGHSt 1, 39).
  • BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51
    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52
    Dies hat im Gegensatz zur Ansicht des Reichsgerichts (in HRR 1942 Nr. 384) der Bundesgerichtshof wiederholt hervorgehoben (vgl. BGHSt 2, 44 und Urteil des Senatesvom 3.4.52 - 5 StR 111/52 -).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52
    Dieses hat der Bundesgerichtshof bereits für die Fälle des § 61 Nr. 2 und Nr. 3 StPO ausgesprochen (Urteil des 1. Strafsenatesvom 18.5.51 - 1 StR 173/51 - in JZ 1951, S. 650 f mit Anm. von Niethammer, und Urteil des 2. Strafsenatesvom 6.3.51 - 2 StR 20/51 - in JZ 1951, 377).
  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52
    Daß der Zeuge auch gleichzeitig der Verletzte ist, steht dem nicht entgegen (BGHSt 1, S. 275).
  • BGH, 08.06.1951 - 2 StR 111/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52
    Diese Gelegenheit war dem Angeklagten geboten, als die übrigen Beteiligten zur Äußerung aufgefordert waren (vgl. BGH, Urteil v. 8.6.51 - 2 StR 111/51 -).
  • RG, 15.11.1935 - 1 D 813/35

    1. Welcher Grund rechtfertigt es, gemäß § 61 Nr. 1 StPO. von der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 18.09.1952 - 5 StR 314/52
    Hieraus folgt aber noch nicht, daß in dem Beschluß über die Nichtbeeidigung, der nach § 64 StPO mit Gründen versehen sein muß, auch die Gründe, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens für die Ermessansentscheidung bestimmend gewesen sind, in dem Beschluß näher dargelegt werden müssen, wie dies das Reichsgericht für den Fall der Nichtbeeidigung des § 61 Nr. 1 StPO allerdings angenommen hat (vgl RGSt 70, 20 ff [25]).
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