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   BGH, 18.09.1961 - 3 StR 25/61   

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BGH, 18.09.1961 - 3 StR 25/61 (https://dejure.org/1961,583)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1961 - 3 StR 25/61 (https://dejure.org/1961,583)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 (https://dejure.org/1961,583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Kandidatur ehemaliger Mitglieder der KPD nach Parteiverbot auf Wahlvorschlägen neuer Wählergruppen - Auflösung einer Organisation auf Grund deren Eigenschaft als Ersatzorganisation der KPD - Verstoß gegen das bundesverfassungsgerichtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 264
  • NJW 1961, 2217
  • MDR 1962, 68
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 14.12.2022 - 6 A 6.21

    Verbot des Vereins "Deutsche Libanesische Familie e.V." bestätigt

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie "funktionell" dasselbe will wie die zuvor verbotene Vereinigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ; BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1958 - 7 C 3.58 - BVerwGE 6, 333 ; Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 19; Beschluss vom 6. September 1995 - 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 S. 67; BGH, Urteil vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 - BGHSt 16, 264 ).

    Die Ersatzorganisation ist mithin ein Personenzusammenschluss, der an Stelle der verbotenen Vereinigung deren verfassungswidrige Nah-, Teil- oder Endziele ganz oder teilweise, kürzere oder längere Zeit, örtlich oder überörtlich, offen oder verhüllt weiterverfolgt oder weiterverfolgen will (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 - BGHSt 16, 264 ).

    Letztlich entscheidend kommt es aber nicht auf einzelne Kriterien an, vielmehr sind die Umstände in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Gerichtsbescheid vom 28. Oktober 1999 - 1 A 4.98 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 31 S. 19; Beschluss vom 6. September 1995 - 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 S. 67; BVerfG, Beschluss vom 21. März 1957 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 6, 300 ; BGH, Urteil vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 - BGHSt 16, 264 ).

  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64

    Rechtsmittel

    Die UWG Langenselbold hat das Landgericht in seinem Urteil vom 18. Mai 1962 - 4 KMs 1/62 - gemäß den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 16, 264 aufgestellten Grundsätzen als Ersatz Organisation der verbotenen KPD beurteilt.

    Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 18. September 1961 (BGHSt 16, 264), die die UWG Langenselbold betraf, mit dem Wesen der Ersatzorganisation grundlegend auseinandergesetzt.

    Ob der Rechtsbegriff der Ersatzorganisation erfüllt ist, kann, wie der Senat in der Entscheidung BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61] weiter ausgeführt hat, nur die Gesamtbeurteilung aller sachlich erforderlichen Feststellungen unter sorgfältiger Berücksichtigung sämtlicher Einzelheiten ergeben (vgl. auch BGHSt 19, 51, 60 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62] und BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).

    Diese Beurteilung muß mit Sorgfalt und Genauigkeit durchgeführt werden, weil Ersatzorganisationen einer aufgelösten Partei, wie sich schon aus der Natur der Sache ergibt, es in aller Regel ängstlich vermeiden werden, ihre eigentlichen Ziele nach außen hin hervortreten zu lassen (vgl. BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]).

    Sollte das bedeuten, daß die Strafkammer die Rechtsgrundsätze, die der Senat in BGHSt 16, 264 ff entwickelt hat, für "Organisationen auf kommunaler Ebene" nicht anwenden wollte, so könnte dem nicht zugestimmt werden.

    Dabei ist zu beachten, daß die Entscheidung BGHSt 16, 264, wie schon oben angeführt, gerade gemeindliche Verhältnisse zum Gegenstand hat.

    Ein etwaiger Verbotsirrtum wäre verschuldet, wenn sie die wahre Rechtslage hätten erkennen können und müssen (zur Frage des Verbotsirrtums vgl. auch BGHSt 16, 270 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]/271; 18, 296, 304 ff und BGH NJW 1964, 2312, 2315) [BGH 19.08.1964 - 3 StR 17/64].

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht den gesamten Sachverhalt unter Beachtung der in den Entscheidungen BGHSt 16, 264 und 20, 45 aufgestellten Maßstäben nochmals umfassend und erschöpfend daraufhin zu würdigen haben, ob die Angeklagten einen der in § 90 a n.F. StGB aufgestellten Tatbestände erfüllt haben.

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
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  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

    Der Senat hat sich in BGHSt 16, 264 mit dem Wesen der Ersatzorganisation grundlegend auseinandergesetzt und die damit zusammenhängenden Fragen anlässlich des vorliegenden Falles in seiner Entscheidung vom 25. Juli 1963 (BGHSt 19, 59 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]-63) nochmals näher erörtert.

    Ob dies zutrifft, kann nur die Gesamtbeurteilung aller sachlich erforderlichen Feststellungen unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelheiten ergeben (BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]; 19, 60 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]und BGH 3 StR 36/64 vom 23. Februar 1965; vgl. ferner BVerfGE 6, 307 [BVerfG 21.03.1957 - 1 BvB 2/51]).

    Denn das gemäss § 46 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG verhängte Verbot von Ersatzorganisationen soll verhindern, dass die verfassungsfeindlichen Ziele der aufgelösten Partei unter Umgehung des Auflösungsgebotes in anderer Form organisiert weiterverfolgt werden (BGHSt 16, 267 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]).

  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 64/62

    Beurteilung der Tudeh-Partei als verfassungsfeindliche Vereinigung -

    Ob dies der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände nach den in BGHSt 16, 264 aufgestellten Grundsätzen entschieden werden.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 - (BGHSt 16, 264), in der er sich mit dem Wesen der Ersatzorganisation grundlegend auseinandergesetzt hat, folgende Begriffsbestimmung gegeben: Ersatzorganisation ist ein Personsnzusammenschluß, der anstelle der aufgelösten Partei deren verfassungsfeindliche Nah-, Teil- oder Endziele ganz oder teilweise, kürzere oder längere Zeit, örtlich oder überörtlich, offen oder verhüllt, weiterverfolgt oder weiterverfolgen will.

  • BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98

    Ersatzorganisation einer durch Verfügung verbotenen Vereinigung - Feststellung

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf einzelne Kriterien an, vielmehr sind die Umstände in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl. Beschluß vom 6. September 1995, a.a.O.; BVerfGE 6, 300 ; BGHSt 16, 264 ).
  • BGH, 02.03.1961 - 3 StR 49/60

    Friedrich Karl Kaul

    Gegen diese Vorschriften verstößt, wer die Tätigkeit der verbotenen KPD oder einer Ersatzorganisation, gegebenenfalls auch ohne deren Mitglied zu sein, mit bedingtem Vorsatz in irgendeiner Weise fördert oder zu fördern versucht (BGHSt 12, 174, 176 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 15, 167 [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60]und 257; 16, 264).
  • BVerwG, 09.06.2022 - 6 VR 2.21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer

    Eine Ersatzorganisation ist ein Personenzusammenschluss, der an Stelle der aufgelösten Vereinigung deren verfassungsfeindliche Nah-, Teil- oder Endziele ganz oder teilweise, kürzere oder längere Zeit, örtlich oder überörtlich, offen oder verhüllt, weiterverfolgt oder weiterverfolgen will (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1961 - 3 StR 25/61 - BGHSt 16, 264 zum Begriff der Ersatzorganisation i. S. d. § 46 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG; Albrecht, in: Albrecht/Roggenkamp, VereinsG, 1. Aufl. 2014, § 8 Rn. 8; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, VereinsG § 8 Rn. 3).
  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63

    Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische

    Die Übereinstimmung des politischen Gedankenguts spielt wohl eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob eine Vereinigung eine Ersatzorganisation (§ 46 Abs. 3 BVerfGG) der verbotenen Partei ist (BGHSt 15, 257; 16, 264).
  • BGH, 09.02.1968 - 3 StR 24/66

    Revision wegen Verletzung des sachlichen Rechts - Voraussetzungen der Tatbestände

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHSt 16, 264) ist davon auszugehen, daß als Ersatzorganisation im Sinne des § 90 a StGB nur ein Personenzusammenschluß in Betracht kommt, der an Stelle der aufgelösten Partei deren verfassungsfeindliche Nah-, Teil- oder Endziele ganz oder teilweise, kürzere oder längere Zeit, Örtlich oder überörtlich, offen oder verhüllt weiterverfolgt oder weiter verfolgen will.

    Es genügt, wenn sie ganz oder teilweise in dem früheren politischen Wirkungskreis der Partei Ziele anstrebt, die zur Auflösung der Partei als verfassungsfeindlich geführt haben (BGHSt 16, 264, 267) [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61].

  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

  • BGH, 13.11.1963 - 3 StR 12/63

    Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht - Zuwiderhandlung gegen das

  • BGH, 21.10.1961 - 2 StE 2/61

    Die vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) geschaffene Westorganisation

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62

    Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen

  • BGH, 01.12.1961 - 3 StR 31/61

    Aufnehmen und Unterhalten von Beziehungen zum sowjetzonalen FDGB in

  • VG München, 26.08.2013 - M 7 E 13.3036
  • BGH, 25.04.1966 - 3 StR 25/65

    Herabwürdigung von Mitgliedern der amtierenden Bundesregierung - "GALF" als

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 2/64

    Förderung der verbotenen KPD durch Aufpassen auf einen Koffer mit Hetzschriften

  • BGH, 03.10.1962 - 3 StR 42/62

    Bestimmung der Anforderungen für die Beurteilung einer Ersatzorganisation der KPD

  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 23/63

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD-Verbot) -

  • BGH, 17.11.1966 - 3 StR 16/66

    Strafbarkeit eines Verstosses gegen das KPD-Verbot sowie der Tätigkeit in

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 33/64

    Zuwiderhandlung gegen ein Parteiverbot durch Förderung der verbotenen

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 44/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 49/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 50/63

    Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands -

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