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   BGH, 18.09.1969 - II ZR 129/67   

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https://dejure.org/1969,2057
BGH, 18.09.1969 - II ZR 129/67 (https://dejure.org/1969,2057)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1969 - II ZR 129/67 (https://dejure.org/1969,2057)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1969 - II ZR 129/67 (https://dejure.org/1969,2057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit eines Wechsels gemäß Art. 2 Abs. 2 des Wechselgesetzes (WG) trotz fehlender Angabe des Zahlungsortes sowie fehlender Ausfüllungsermächtigung - Weitere Haftung des Wechselschuldners nach dem ursprünglichen Text gemäß § 69 WG trotz Formungültigkeit auf Grund der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2196
  • MDR 1970, 25
  • DB 1969, 1980
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1969 - II ZR 192/67

    Bindungswirkung eines Grundurteils für über die Höhe entscheidende Gerichte -

    Auszug aus BGH, 18.09.1969 - II ZR 129/67
    Die Revision ist nicht dazu da, eine solcherart unterbliebene Sachaufklärung nachzuholen (Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1969 - II ZR 192/67).
  • BGH, 18.09.1969 - II ZR 130/67

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel - Aufrechnung eines

    Auszug aus BGH, 18.09.1969 - II ZR 129/67
    Zu dem Vorwurf, die Klägerin habe dem Beklagten Diskontierungsnachrichten übersenden müssen und sich durch Nichterfüllung dieser Pflicht schadensersatzpflichtig gemacht, wird auf die Entscheidungsgründe des zwischen den gleichen Parteien ergangenen Urteils des Senats vom 18. September 1969 - II ZR 130/67 - verwiesen.
  • RG, 17.05.1939 - II 200/38

    1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß

    Auszug aus BGH, 18.09.1969 - II ZR 129/67
    Er wies zwar nunmehr zwei Zahlungsorte auf und war in diesem Zustand formungültig (RGZ 160, 338, 341).
  • BGH, 14.03.1977 - II ZR 139/75

    Angabe verschiedener Verfalltage auf dem Wechsel

    Der vorliegende Rechtsstreit gibt keinen Anlaß dazu Stellung zu nehmen, ob - wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 18. September 1969 - II ZR 129/67, LM WG Art. 1 Nr. 8 meint - die Rechtslage bei Verschiedenheit der Angaben über den Zahlungsort in der wechselmäßigen Bestimmung und in der Kopfspalte anders zu beurteilen wäre und ob der Senat an dieser Rechtsauffassung, auf der das Urteil nicht beruht, weiterhin festhalten wird.
  • OLG Saarbrücken, 02.07.1997 - 1 U 847/96
    Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß ein Wechsel, der zwei Zahlungsorte nennt, formungültig ist (BGH, NJW 1969, 2196 f.).
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