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   BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84   

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BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84 (https://dejure.org/1984,2018)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1984 - 4 StR 535/84 (https://dejure.org/1984,2018)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84 (https://dejure.org/1984,2018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung - Zusammenfallen von tatbestandlichen Ausführungshandlungen bei Vergewaltigungen - Bewertung einer Zeugenaussage als unglaubwürdig kraft freier Überzeugensbildung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 392 (Ls.)
  • NStZ 1985, 87
  • StV 1985, 45
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 22, 113) ist anerkannt, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 32, 140, 141 f [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83] m.weit.Nachw.).

    Denn wenn der Zeuge mit einer solchen Folge rechnen müßte, könnte er von seiner Befugnis nicht unbefangen Gebrauch machen (BGHSt 22, 113, 114).

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
    In diesem Falle wäre von Tateinheit (§ 52 StGB) auszugehen, da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfallen würde (BGHSt 18, 66, 69; BGH Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75 -, vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78, bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79).
  • BGH, 16.12.1975 - 5 StR 672/75

    Vorliegen von Tateinheit oder Tatmehrheit - Tateinheit bei Verwendung derselben

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
    In diesem Falle wäre von Tateinheit (§ 52 StGB) auszugehen, da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfallen würde (BGHSt 18, 66, 69; BGH Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75 -, vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78, bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 550/78

    Überschneidung von Begehungshandlungen mehrerer Delikte zur Annahme von

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
    In diesem Falle wäre von Tateinheit (§ 52 StGB) auszugehen, da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfallen würde (BGHSt 18, 66, 69; BGH Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75 -, vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78, bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79).
  • BGH, 26.06.1979 - 5 StR 199/79

    Begründung der Tatmehrheit zwischen der Vergewaltigung und der räuberischen

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
    In diesem Falle wäre von Tateinheit (§ 52 StGB) auszugehen, da ein Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zusammenfallen würde (BGHSt 18, 66, 69; BGH Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75 -, vom 19. September 1978 - 5 StR 550/78, bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und vom 26. Juni 1979 - 5 StR 199/79).
  • BGH, 12.07.1979 - 4 StR 291/79

    Verwertung einer Zeugnisverweigerung zum Nachteil des Angeklagten - Aussage eines

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
    Auch bei dieser Fallgestaltung wäre der Angehörige in seiner Entschließung, auszusagen oder nicht, beeinträchtigt, wenn er befürchten müßte, daß sein anfängliches Schweigen später in einem bestimmten Sinne aufgefaßt und als für den Angeklagten nachteilig verwertet würde (BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 4 StR 291/79 - LM § 52 StPO 1975 Nr. 5).
  • BGH, 23.09.1980 - 4 StR 473/80

    Änderung eines Schuldspruchs wegen des Vorliegens einer Tathandlung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
    Bei Vergewaltigungen ist dies schon der Fall, wenn die Beischlafshandlungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortdauernden Gewaltanwendung oder Drohung vorgenommen worden sind (BGH, Beschluß vom 23. September 1980 - 4 StR 473/80, bei Holtz MDR 1981, 99).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
    In der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 22, 113) ist anerkannt, daß die Zeugnisverweigerung eines Angehörigen nicht gegen den Angeklagten verwertet werden darf (BGHSt 32, 140, 141 f [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83] m.weit.Nachw.).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 225/84

    Straferschwerende Auswirkung der in einer fortgesetzten Handlung zu Tage

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
    Auch bei der Annahme von Tateinheit wäre die neu entscheidende Strafkammer durch das Verschlechterungsverbot allerdings nicht gehindert, auf eine Strafe zu erkennen, die die Summe der beiden bisher verhängten Einzelstrafen erreicht, da die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat nicht berühren muß (vgl. BGH NStZ 1984, 262; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84) und in der andauernden Gewaltanwendung sogar eine erhöhte kriminelle Energie zu Tage getreten sein kann (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 225/84).
  • BGH, 03.08.1984 - 3 StR 277/84

    Konkurrenzverhältnis zwischen fortgesetztem Fahren ohne Fahrerlaubnis und

    Auszug aus BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84
    Auch bei der Annahme von Tateinheit wäre die neu entscheidende Strafkammer durch das Verschlechterungsverbot allerdings nicht gehindert, auf eine Strafe zu erkennen, die die Summe der beiden bisher verhängten Einzelstrafen erreicht, da die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat nicht berühren muß (vgl. BGH NStZ 1984, 262; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84) und in der andauernden Gewaltanwendung sogar eine erhöhte kriminelle Energie zu Tage getreten sein kann (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 225/84).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Deshalb dürfen weder aus der durchgehenden noch aus der nur anfänglichen Zeugnisverweigerung dem Angeklagten nachteilige Schlüsse gezogen werden (BGH, Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84, NStZ 1985, 87).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Der neu entscheidende Tatrichter hat nun nur noch eine Strafe festzusetzen; er ist jedoch gemäß § 358 Abs. 2 StPO nicht gehindert, auf eine Strafe in Höhe der bisherigen Gesamtfreiheitsstrafe zu erkennen, da die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht berühren muß (vgl. BGH NStZ 1984, 262; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84; BGH, Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84).
  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 474/84

    Strafbarkeit wegen Betrugs und versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Sollten sich zwei oder mehrere jeweils im Berufungsverfahren behandelte und dort bisher als rechtlich selbständig beurteilte Taten als Teilakte einer fortgesetzten Handlung erweisen, so dürfte die künftig dafür festzusetzende (eine) Einzelstrafe die Summe der entsprechenden aufgehobenen Einzelstrafen nicht überschreiten (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84 - und vom 23. November 1984 - 2 StR 535/84 -).
  • LAG Hessen, 17.02.2012 - 3 Sa 1788/10

    Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - Gleichstellungsabrede - Prozessvergleich

    Dabei kann die Erwägung eine Rolle spielen, dass der Beklagte häufig nicht ohne den Vorteil der Beendigung des Prozesses und der Kläger nicht ohne den Erwerb eines Vollstreckungstitels im Vergleichsweg "nachgegeben" hätten; andererseits kann der Abschluss eines Prozessvergleichs auch von Gründen bestimmt gewesen sein, die im Fall seiner formellen Unwirksamkeit jedenfalls zur Aufrechterhaltung der materiell-rechtlichen Vereinbarung führen sollten, weil den Parteien entscheidend an einer verbindlichen materiell-rechtlichen Regelung ihrer Rechtsbeziehungen gelegen war (BGH 24. Oktober 1984 - IVb ZR 35/83 - NJW 1985, 392 f. mwN.; vgl. auch Zöller/Stöber 29. Aufl. § 794 ZPO Rn. 15) .
  • OLG München, 23.04.2009 - 4St RR 27/09

    Strafverfahren: Verwendung der äußeren Erscheinung des sich auf sein

    Aus dem Verhalten des die Aussage verweigernden Zeugen dürfen keine Schlüsse auf sein Wissen gezogen werden, da der Zeuge dann gegebenenfalls durch sein Verhalten zur Verurteilung beitragen würde und er somit in den persönlichen Gewissenskonflikt gebracht würde, den ihm sein Aussageverweigerungsrecht ersparen will (BGHSt 32, 140/141f.; BGH NStZ 1985, 87; OLG Köln VRS 57, 425/426).
  • BGH, 29.02.1996 - 4 StR 38/96

    Verfahrensfehler wegen mangelnder eigener Bewertung - Verstoß gegen das

    Es kommt hinzu, daß die Einzelstrafe im Fall 3 (UA S. 9), bei der es sich zugleich um die Einsatzstrafe handelt, entgegen dem Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO (von 2 Jahren und 6 Monaten) auf 3 Jahre Freiheitsstrafe erhöht worden ist (vgl. BGHSt 1, 252; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 331 Rdnr. 18) und nach demselben Grundsatz die Einzelstrafe im Fall 1 (1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe; UA S. 8) nicht die Summe der bisherigen Einzelstrafen (2 mal 6 Monate = 12 Monate Freiheitsstrafe) überschreiten durfte (vgl. RGSt 62, 74, 76; BGH, Beschluß vom 08. [Mai] 1980 - 3 StR 170/80 (S) -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH, Urteile vom 26. Juli 1957 (Seite 7) - 1 StR 259/57 -, vom 15. April 1981 (Seite 10) - 2 StR 645/80 -, vom 02. September 1981 - 3 StR 222/81 - und vom 18. September 1984 (Seite 7) - 4 StR 535/84; BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 456/77; Ruß in KK, StPO 3. Aufl. § 331 Rdnr. 2 a).
  • BGH, 15.01.1992 - 3 StR 522/91

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei zeitlichen Überschneidungen

    Die Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tatmehrheit in Tateinheit muß den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in einer früheren Gesamtstrafe zum Ausdruck kommt, nicht berühren (vgl. BGH NStZ 1982, 262; BGH, Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84 - sowie Beschlüsse vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84 und vom 7. Juli 1987 - 4 StR 304/87).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur

    Der Senat weist darauf hin, daß die nunmehr neu festzusetzende Einzelstrafe wegen einer Tat gemäß § 358 Abs. 2 StPO bei S. höchstens ein Jahr und neun Monate, bei St. höchstens ein Jahr und drei Monate betragen darf, andererseits diese Höhe auch erreichen kann, da die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat nicht berühren muß (vgl. BGH NStZ 1982, 262; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84 - und Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84), zumal hier die Verurteilung wegen Nötigung durch die (schärfere) Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ersetzt worden ist.
  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 207/86

    Konkurs der GmbH - Beiseiteschaffen von Bestandteilen des GmbH-Vermögens -

    Damit liegt die Annahme nahe, daß die letzte zur Beendigung des Betrugs erforderliche Tathandlung mit den Untreuehandlungen zusammenfiel, wodurch zwischen diesen verschiedenen Straftatbeständen Tateinheit begründet werden würde (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75, bei Holtz MDR 1979, 106 - und vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84).
  • BGH, 30.04.1986 - 4 StR 186/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung, wegen Freiheitsberaubung und

    Da die schwere räuberische Erpressung und die Freiheitsberaubung mittels ununterbrochener Bedrohung mit einer Waffe durchgeführt wurden und die Erpressung bei Beginn der Freiheitsberaubung zwar vollendet, aber noch nicht beendet war, wäre zwischen ihnen nicht Tatmehrheit, sondern Tateinheit (§ 52 StGB) anzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84 und vom 22. August 1985 - 4 StR 401/85).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 535/84

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution und Zuhälterei - Fehlerhafte

  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 231/91

    Verbindung einer Vergewaltigung und einer Körperverletzung durch andauernde

  • BGH, 21.08.1985 - 4 StR 410/85

    Unrechte Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Kontrolle von

  • BGH, 30.11.1984 - 2 StR 699/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 82/86

    Vorliegen von Tateinheit bei Zusammenfallen von tatbestandlichen

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