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   BGH, 18.09.1995 - NotZ 35/94   

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https://dejure.org/1995,21332
BGH, 18.09.1995 - NotZ 35/94 (https://dejure.org/1995,21332)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1995 - NotZ 35/94 (https://dejure.org/1995,21332)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1995 - NotZ 35/94 (https://dejure.org/1995,21332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrages eines Rechtsanwaltes auf Bestellung zum Notar - Anwendung des zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblichen Rechts bei einer Verpflichtungsklage - Zugrundelegung des bei Antragstellung geltenden Rechts als Ausnahme - Aussetzung des ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Falschaussage - Amtsenthebung

    Auszug aus BGH, 18.09.1995 - NotZ 35/94
    Der Senat wendet auf die Verpflichtungsklage, mit der ein Notarbewerber seine Bestellung zum Notar anstrebt, in seiner neueren Rechtsprechung grundsätzlich das zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebliche Recht an (Beschlüsse vom 18. Juli 1994 - NotZ 10/93 - und vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - jeweils m.w.N.).

    Das alte, im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides oder bei der Antragstellung geltende Recht ist nach der Rechtsprechung des Senats der gerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann zugrunde zu legen, wenn die Bewerbung bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften hätte Erfolg haben müssen (BGHZ 37, 179, 181 f.; BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 3; zuletzt Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - m.w.N.).

    Dementsprechend ist es auch nicht zu beanstanden, daß die Antragsgegnerin - was in ihrem pflichtgemäßen Ermessen steht (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - m.w.N.) - das Bestellungsverfahren bis zur Klärung der Anklagevorwürfe im Strafverfahren ausgesetzt hat.

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 19/90
    Auszug aus BGH, 18.09.1995 - NotZ 35/94
    Das alte, im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides oder bei der Antragstellung geltende Recht ist nach der Rechtsprechung des Senats der gerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann zugrunde zu legen, wenn die Bewerbung bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften hätte Erfolg haben müssen (BGHZ 37, 179, 181 f.; BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 3; zuletzt Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - m.w.N.).
  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 10/93

    Standeswidrige Werbung eines Rechtsanwalts - Anfechtung der Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 18.09.1995 - NotZ 35/94
    Der Senat wendet auf die Verpflichtungsklage, mit der ein Notarbewerber seine Bestellung zum Notar anstrebt, in seiner neueren Rechtsprechung grundsätzlich das zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebliche Recht an (Beschlüsse vom 18. Juli 1994 - NotZ 10/93 - und vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Auszug aus BGH, 18.09.1995 - NotZ 35/94
    Das alte, im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides oder bei der Antragstellung geltende Recht ist nach der Rechtsprechung des Senats der gerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann zugrunde zu legen, wenn die Bewerbung bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften hätte Erfolg haben müssen (BGHZ 37, 179, 181 f.; BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 3; zuletzt Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93 - m.w.N.).
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