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   BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12   

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https://dejure.org/2013,24895
BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12 (https://dejure.org/2013,24895)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2013 - 2 StR 365/12 (https://dejure.org/2013,24895)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12 (https://dejure.org/2013,24895)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG, § 95 Abs. 1 Nr. 2a AMG, § 6a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 AMG a.F.; § 200 Abs. 1 StPO § 25 Abs. 2 StGB
    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Blankettstrafnorm: Bezugnahme auf jährlich aktualisierte Arzneimittellisten, Bestimmtheitsgebot; Dopingmittel für den Breitensport); Anforderungen an die Anklageschrift (Bezeichnung des Verfahrensgegenstands: ...

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 2; AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a, § 6a Abs. 1 und 2 Satz 1 a. F.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 6a Abs 1 AMG vom 22.12.2010, § 6a Abs 2 S 1 AMG vom 22.12.2010, § 95 Abs 1 Nr 2a AMG, Art 10 DopingÜbk
    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport: Bezugnahme auf den jährlich aktualisierten Anhang zum Übereinkommen gegen Doping durch Blankettstrafnorm

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Regelung der Strafbarkeit eines Verhaltens durch eine Blankettstrafnorm; Aktualisierung des Anhangs zu dem Übereinkommen des Europarats gegen Doping und der Verweisungsnorm des § 6a AMG a.F. durch den Gesetzgeber; Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im ...

  • rewis.io

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport: Bezugnahme auf den jährlich aktualisierten Anhang zum Übereinkommen gegen Doping durch Blankettstrafnorm

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    GG Art. 103 Abs. 2; AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a, § 6a Abs. 1 und 2 Satz 1 aF
    Dopingmittel im Sport

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung der Strafbarkeit eines Verhaltens durch eine Blankettstrafnorm; Aktualisierung des Anhangs zu dem Übereinkommen des Europarats gegen Doping und der Verweisungsnorm des § 6a AMG a.F. durch den Gesetzgeber; Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doping im Arzneimittelstrafrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einnahme von Anabolika kann verbotenes Doping im Sport darstellen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zwei aktuelle Urteile zum Sport-Doping

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    BGH entscheidet in zwei Verfahren

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anabolika - Placebo-Handel auch strafbar

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet über Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Handel mit Anabolika und Placebos zwecks Bodybuilding ist strafbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 59, 11
  • NJW 2014, 325
  • NStZ 2014, 467
  • NStZ-RR 2014, 83
  • StV 2014, 221
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Die Stärkung des Muskelwachstums im Zusammenhang mit "Bodybuilding" durch Einnahme von Anabolika ist als Doping im Sport anzusehen (vgl. BT-Drucks. 13/9996 S. 13; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, BGHR AMG § 95 Abs. 1 Nr. 2a Dopingmittel 2).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion ist es bei einem "uneigentlichen Organisationsdelikt", bei dem einem in leitender Funktion des Unternehmens tätigen Beteiligten die Ausführungshandlungen der Mitarbeiter zugerechnet werden, nicht erforderlich, sämtliche 107.070 Bestellvorgänge und entsprechende Warenlieferungen an die Kunden im Einzelnen mitzuteilen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, BGHSt 57, 88, 94).
  • BGH, 15.03.1996 - 3 StR 506/95

    Unzureichend bestimmter Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Erfolgt die Ergänzung eines Blankettstrafgesetzes durch eine außergesetzliche Regelung, so ist dies unschädlich, wenn die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie Art und Maß der Strafe bereits im Gesetz hinreichend deutlich umschrieben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1996 - 3 StR 506/95, BGHSt 42, 79, 84).
  • BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bodybuilding);

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob es sich bei der Verweisung des § 6a Abs. 2 Satz 1 AMG in der bis zum 25. Oktober 2012 geltenden Fassung um eine dynamische Verweisung auf die jeweils durch Beschluss der Beobachtenden Begleitgruppe des Europarats jährlich angepasste Fassung des Anhangs handelt (so ohne nähere Begründung BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, NStZ 2010, 170, 171 und jetzt auch die Neufassung des § 6a Abs. 2 Satz 1 AMG durch das Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. Oktober 2012, BGBl. 2012 I, S. 2192: Verweis auf die "jeweils geltende Fassung des Anhangs").
  • BGH, 23.05.2013 - 2 StR 555/12

    Betrug; Tatmehrheit bei mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsherrschaft;

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Insoweit liegt bei ihm eine einheitliche Handlung vor (vgl. zu einem "uneigentlichen Organisationsdelikt" Senat, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 2 StR 555/12, wistra 2013, 389).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12
    Bei der ergänzenden Einbeziehung eines konkretisierenden Rechtsakts außerhalb des Gesetzes muss zwar auch die vorrangige Bestimmungsgewalt des Gesetzgebers erhalten bleiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08, Rn. 57, wistra 2010, 396, 403).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 342/13

    Ping-Anrufe sind als Betrug nach § 263 StGB strafbar

    Das von dem Angeklagten O. geltend gemachte Verfahrenshindernis besteht aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts nicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, NJW 2014, 325).
  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

    Der Vorsitzende des 2. Strafsenats hat zur Frage der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage auf den Beschluss des 3. Strafsenats vom 30. Juni 2015 - 3 StR 9/15 -, zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Blankettstrafgesetzen auf die Urteile des 2. Strafsenats vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12 - sowie vom 23. Dezember 2015 - 2 StR 525/13 - verwiesen.
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13

    Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel

    Die Voraussetzungen der Strafbarkeit müssen allerdings im Blankettstrafgesetz selbst oder in einer in Bezug genommenen gesetzlichen Regelung desselben parlamentarischen Gesetzgebers hinreichend deutlich umschrieben sein (vgl. Senat, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11, 15 f.).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    Abgesehen davon, dass das Grundgesetz "völkerrechtsfreundlich' angelegt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 BvC 62/14, NJW 2019, 1201, 1206 mwN), ist eine Verweisung auf Regelungen außerstaatlicher Stellen nicht vollständig ausgeschlossen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80, BVerfGE 64, 208, 214 f.; BGH, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11, 15 f.).

    Daher steht außer Frage, dass der Gesetzgeber jedenfalls den zum damaligen Zeitpunkt geltenden Anhang als Konkretisierung der Verbots- und Strafnorm legitimiert hat und diese Fassung zudem aufgrund der Veröffentlichung den Normadressaten zugänglich war (vgl. entsprechend BGH, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11 Rn. 14 zu einer früheren Gesetzesänderung des § 6a Abs. 2 AMG).

    Insofern können die näheren Ausführungen in der Gesetzesbegründung zu dem speziellen Gesetzesvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (BT-Drucks. 18/4898 S. 24 f.) als Reaktion auf Bedenken an der vorangegangenen Gesetzeslage (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11 Rn. 14 mwN) verstanden werden.

  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 389/17

    Besitz von Dopingmitteln (Begriff des Sports; Verfassungsmäßigkeit)

    Denn die mit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes aufgehobene Vorschrift des § 6a AMG - diese verbot bislang verschiedene Umgangsformen mit Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport - erfasste nach gefestigter Rechtsprechung ebenfalls das Doping zur Förderung des Muskelaufbaus im Kraftsportbereich (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11, 14; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11, aaO; vom 5. August 2009 - 5 StR 248/09, aaO; vgl. auch Knauer, aaO, § 95 AMG Rn. 44; Volkmer, aaO, § 95 AMG Rn. 102).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Dies führt aber nicht zur Unwirksamkeit der Anklage, die ihrer Umgrenzungsfunktion genügt hat (vgl. dazu insbesondere bei einem uneigentlichen Organisationsdelikt BGH, Urteile vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, BGHSt 57, 88 Rn. 19 f.; vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11 Rn. 5 und vom 29. Juni 2016 - 2 StR 520/15 Rn. 35).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15

    Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals:

    Zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift ist es bei einem "uneigentlichen Organisationsdelikt', bei dem einem in leitender Funktion des Unternehmens Tätigen die Ausführungshandlungen der Mitarbeiter zugerechnet werden, nicht erforderlich, sämtliche Handlungen im Einzelnen in der Anklageschrift mitzuteilen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - 1 StR 412/11, BGHSt 57, 88, 94; Urteil vom 18. September 2013 - 2 StR 365/12, BGHSt 59, 11, 13).
  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 535/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

    Der Senat kann den Schuldspruch nicht in Versuch des Inverkehrbringens falsch deklarierter Arzneimittel (§ 95 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 AMG) bzw. Versuch des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (§ 95 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 2 AMG; vgl. dazu auch Senatsurteil vom heutigen Tage 2 StR 365/12) ändern, weil ergänzende Feststellungen zu anderen Handlungsvarianten möglich erscheinen, was auch eine Neubewertung der Konkurrenzverhältnisse erforderlich machen könnte (vgl. oben II.1.b.aa).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Sport ist nicht nur der Leistungssport, sondern auch der Breiten- und Freizeitsport (Weber aaO; BGHSt 59, 11; Erbs / Kohlhaas / Wußler AntiDopG § 2 Rn 6).

    Namentlich genügt zur Tatbestandsverwirklichung bereits, dass - wie auch vorliegend bis auf einen Fall (siehe dazu D. III.) geschehen - die von dem Anhang zum Übereinkommen vom 16.11.1989 gegen Doping und von der Dopingmittelmengenverordnung (DmMV) erfassten Wirkstoffe zum Zwecke des gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau im Kraftsportbereich erworben, besessen bzw. abgegeben werden (BGHSt 59, 11; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13; Erbs / Kohlhaas / Wußler AntiDopG § 2 Rn. 6; Weber aaO).

  • OLG Oldenburg, 16.04.2021 - 1 Ws 71/21

    Verstoß gegen "alte" Vorschriften des AWG; Anwendung des

    Diese Wertung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum unerlaubten Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2013 - 2 StR 365/12, NJW 2014, 325; Beschluss vom 14.02.2019 - 4 StR 283/18, juris; Urteil vom 27.11.2019 - 3 StR 233/19, NStZ-RR 2020, 84): Die Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 AMG a.F. stellte u.a. Verstöße gegen das Inverkehrbringen von Arzneimitteln gemäß § 6a AMG a.F. unter Strafe, nach dessen Absatz 2 wiederum auf "Stoffe [...] in der jeweils geltenden Fassung des Anhangs des Übereinkommens gegen Doping" verwiesen wurde.

    Der Gesetzgeber habe die jeweils zur Tatzeit gültige Liste in seinen Willen aufgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2013 - 2 StR 365/12, NJW 2014, 325 ; Urteil vom 27.11.2019 - 3 StR 233/19, NStZ-RR 2020, 84 ).

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

  • BGH, 10.11.2022 - 2 StR 92/21

    Urteilsgründe (zur Anwendung gebrachtes Strafgesetz; weitere Rechtausführungen:

  • BGH, 14.10.2014 - 2 StR 124/14

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken: Begriff der Abgabe;

  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 283/18

    Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

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