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   BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12   

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https://dejure.org/2014,25552
BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12 (https://dejure.org/2014,25552)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2014 - I ZR 228/12 (https://dejure.org/2014,25552)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2014 - I ZR 228/12 (https://dejure.org/2014,25552)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Gelbe Wörterbücher

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gelbe Wörterbücher

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 148 ZPO
    Markenverletzungsstreit wegen Benutzung des für Wörterbücher geschützten Farbtons für die Verpackung einer Sprachlernsoftware: Aussetzung wegen eines gegen die Klagemarke gerichteten Löschungsverfahrens; markenmäßige Verwendung eines Farbtons; Warenähnlichkeit zwischen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines markenrechtlichen Verletzungsverfahrens bei einem gegen die Klagemarke gerichteten Löschungsverfahren; Annahme der markenmäßigen Verwendung eines Farbtons

  • Betriebs-Berater

    Langenscheidt Wörterbücher Gelb als Markenzeichen

  • rewis.io

    Markenverletzungsstreit wegen Benutzung des für Wörterbücher geschützten Farbtons für die Verpackung einer Sprachlernsoftware: Aussetzung wegen eines gegen die Klagemarke gerichteten Löschungsverfahrens; markenmäßige Verwendung eines Farbtons; Warenähnlichkeit zwischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 5
    Aussetzung eines markenrechtlichen Verletzungsverfahrens bei einem gegen die Klagemarke gerichteten Löschungsverfahren; Annahme der markenmäßigen Verwendung eines Farbtons

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gelbe Wörterbücher

  • datenbank.nwb.de

    Markenverletzungsstreit wegen Benutzung des für Wörterbücher geschützten Farbtons für die Verpackung einer Sprachlernsoftware: Aussetzung wegen eines gegen die Klagemarke gerichteten Löschungsverfahrens; markenmäßige Verwendung eines Farbtons; Warenähnlichkeit zwischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (39)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Langenscheidt-Herausgeber gewinnt Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Nur einer darf Gelb

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Farbe Gelb darf nur für Langenscheidt-Wörterbucher verwendet werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes der Langenscheidt Farbmarke gelb - hochgradige Waren- und Zeichenähnlichkeit zwischen Langenscheidt-Wörterbüchern und Sprachlernsoftware eines Mitbewerbers

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes der Langescheidt Farbmarke gelb - hochgradige Waren- und Zeichenähnlichkeit zwischen Langenscheidt-Wörterbüchern und Sprachlernsoftware eines Mitbewerbers

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes der Farbmarke "Gelb"

  • faz.net (Pressemeldung, 18.09.2014)

    Gelb als Markenzeichen - Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wo gelb drauf ist, muß Langenscheidt drin sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenstreit: Verletzungsverfahren vs. Löschungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gelbe Wörterbücher

  • lto.de (Kurzinformation)

    Langenscheidt Verlag siegt im Streit um Farbmarke Gelb

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • Jurion (Kurzinformation)

    Markenmäßige Verwendung des Farbtons "Gelb" für zweisprachige Wörterbücher

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geschützte Farbe "Gelb" für Wörterbücher

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Langenscheidt Wörterbücher Gelb als Markenzeichen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Gelbe Wörterbücher

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Kurzinformation)

    Sprachlernsoftware in gelber Verpackung verletzt Langenscheidt-Farbmarke "Gelb” - Ausnahmsweise markenmäßige Benutzung

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Langenscheidt behält gelbe Farbmarke

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Schutz der Farbmarke "Gelb” für Langenscheidt-Wörterbücher

  • haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Farben vor Gericht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Schutz einer Farbmarke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schutz einer Farbmarke

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Farbenmarken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Reichweite des Farbmarkenschutzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Farbmarken beachten - Gelb verpackte Wörterbücher sind rechtswidrig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Der Hersteller der Sprachlernsoftware Rosetta Stone darf seine Produkte nicht mehr in einer gelben Verpackung vertreiben, die den Duden-Wörterbüchern des Langenscheidt-Verlags ähnlich sieht

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    "Langenscheidt-Gelb" als abstrakte Farbmarke geschützt

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Gelb verpackte Sprachlernprodukte verletzen Langenscheidt-Farbmarke

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Langenscheidts Farbmarke "Gelb" - Untersagung für Mitbewerber Benutzung der Farbe Gelb für Sprachlernsoftware

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Gelbe Wörterbücher

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Farbmarkenschutz für Langenscheidt

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gelbe Wörterbücher

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1277
  • GRUR 2014, 1101
  • MIR 2014, Dok. 101
  • BB 2014, 2369
  • afp 2014, 524
 
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Wird zitiert von ... (71)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Die angesprochenen Verkehrskreise sind es in vielen Produktbereichen nicht gewohnt, der Verwendung einer Farbe in der Werbung oder auf einer Warenverpackung ohne Hinzutreten von grafischen Elementen oder Wortelementen einen Herkunftshinweis zu entnehmen, weil eine Farbe als solche in der Regel nicht zur Kennzeichnung der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen, sondern nur als Gestaltungsmittel verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 65 - Libertel; BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 153 = WRP 2004, 227 - Farbmarkenverletzung I; BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 15 f. - Farbe gelb; BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 23 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher; BGH, GRUR 2015, 581 Rn. 15 - Langenscheidt-Gelb).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber in Betracht, wenn der Verkehr auf Grund von Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Warengebiet oder Dienstleistungssektor an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 28 - Farbe gelb) oder wenn die Farbe im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass die angesprochenen Verkehrskreise sie als Produktkennzeichen verstehen (vgl. BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 23 - Gelbe Wörterbücher; BGH, GRUR 2015, 581 Rn. 15 - Langenscheidt-Gelb).

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14

    Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für

    Die erst im Berufungsurteil ausgesprochene Entscheidung, das Verfahren nicht auszusetzen, unterliegt keiner revisionsrechtlichen Prüfung (vgl. zu § 148 ZPO BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 15 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher, mwN; zu einem Fall, in dem das Berufungsgericht keine Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG getroffen hatte vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 152/11, GRUR 2013, 618 Rn. 45 bis 48 = WRP 2013, 793 - Internetvideorecorder II).

    Die Aussetzung des Rechtsstreits gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG ist allerdings in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen und damit auch noch im Revisionsverfahren möglich (vgl. zu § 148 ZPO BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 16 - Gelbe Wörterbücher, mwN).

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall einer parallelen Anhängigkeit von Verletzungsklage und registerrechtlichem Löschungsverfahren beim Senat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 176/12, juris Rn. 2 ff.; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 16 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher).

    Eine Verfahrensaussetzung kommt in Betracht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Löschung der Marke im registerrechtlichen Verfahren besteht, die die mit der Aussetzung verbundene Prozessverzögerung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1986 - X ZR 56/85, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; Urteil vom 28. August 2003 - I ZR 257/00, BGHZ 156, 112, 119 - Kinder I; BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 17 - Gelbe Wörterbücher).

    Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig, weil der Verkehr eine im Zusammenhang mit einem Produkt oder einer Dienstleistung verwendete Farbe in der Regel nicht als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen, sondern nur als Gestaltungsmittel ansieht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Mai 2003 - C-104/01, Slg. 2003, I-3793 = GRUR 2003, 604 Rn. 65 - Libertel; BGHZ 156, 126, 136 f. - Farbmarkenverletzung I; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2004 - I ZR 91/02, GRUR 2005, 427, 428 = WRP 2005, 616 - Lila-Schokolade; BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 23 - Gelbe Wörterbücher, mwN).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber in Betracht, wenn der Verkehr aufgrund von Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Warengebiet oder Dienstleistungssektor an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 637 Rn. 28 - Farbe gelb) oder wenn die Farbe im Rahmen aller sonstigen Elemente in einer Weise hervortritt, dass die angesprochenen Verkehrskreise sie als Produktkennzeichen verstehen (vgl. BGH, GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2014, 1101 Rn. 23 - Gelbe Wörterbücher).

    Bei der Frage, ob eine Farbe markenmäßig verwendet wird, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem betreffenden Waren- oder Dienstleistungssektor abzustellen (vgl. BGH, GRUR 2010, 838 Rn. 20 - DDR-Logo; Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08, juris Rn. 20 - CCCP; BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 27 - Gelbe Wörterbücher; GRUR 2015, 1012 Rn. 24 - Nivea-Blau).

    Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der Klagemarke ist jedoch nicht unabdingbare Voraussetzung für die Annahme der markenmäßigen Verwendung des Kollisionszeichens (BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 29 - Gelbe Wörterbücher).

    Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine einheitliche Kombinationsmarke aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke dominiert oder prägt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2005 - C-120/04, Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSON LIFE; BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - I ZR 204/01, GRUR 2004, 865, 866 = WRP 2004, 1281 - Mustang; Urteil vom 3. April 2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002 Rn. 33 = WRP 2008, 1434 - Schuhpark; Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 50/11, GRUR 2012, 930 Rn. 45 = WRP 2012, 1234 - Bogner B/ Barbie B; BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 54 - Gelbe Wörterbücher).

    (3) Die im Streitfall zu beurteilende Verwendung der roten Farbe unterscheidet sich von der Farbverwendung in dem der Entscheidung "Gelbe Wörterbücher" zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem der Senat die Farbe "Gelb" aufgrund ihres durchgängigen und großflächigen, nicht ausschließlich im räumlichen Zusammenhang mit den Wort- und Bildelementen erfolgten Einsatzes als eigenständiges Kennzeichen neben den Wort- und Bildzeichen angesehen hat; der Senat hat deshalb diese Elemente beim Zeichenvergleich unberücksichtigt gelassen und allein auf die sich gegenüberstehenden Gelbtöne abgestellt (vgl. BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 32, 53 und 55).

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