Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2014 - IX ZR 276/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31207
BGH, 18.09.2014 - IX ZR 276/13 (https://dejure.org/2014,31207)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2014 - IX ZR 276/13 (https://dejure.org/2014,31207)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2014 - IX ZR 276/13 (https://dejure.org/2014,31207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,31207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 1 InsO, § 109 Abs 1 S 2 InsO, § 66 GenG, § 67c GenG vom 15.07.2013
    Insolvenzverfahren: Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft durch den Insolvenzverwalter in einem Übergangsfall

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    § 67c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des insolvenzrechtlichen Kündigungsverbots nach neu gefasstem GenG für gemieteten Wohnraum

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft durch den Insolvenzverwalter

  • zvi-online.de

    InsO § 109 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1; GenG §§ 66, 67c
    Zur Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft durch den Insolvenzverwalter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Kündigungsverbot für Insolvenzverwalter in Altfällen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 109 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1; GenG §§ 66, 67c n.F.
    Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft durch den Insolvenzverwalter trotz (nachträglicher) gesetzlicher Neuregelung im GenG

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft durch den Insolvenzverwalter in einem Übergangsfall

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft durch den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverfahren: Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft durch den Insolvenzverwalter in einem Übergangsfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzverwalter darf Mitgliedschaft in Wohnungsgenossenschaft kündigen!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Übertragung des insolvenzrechtlichen Kündigungsverbots für gemieteten Wohnraum auf Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft - und ihre Kündigung durch den Treuhänder

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine analoge Anwendung des insolvenzrechtlichen Kündigungsverbots für gemieteten Wohnraum auf Fälle der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Wohnungsgenossenschaft: Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters in Altfällen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung der Mitgliedschaft in Genossenschaft: § 67c GenG ist auf Altfälle nicht anwendbar! (IMR 2015, 121)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 105
  • ZIP 2014, 2142
  • MDR 2015, 58
  • NZI 2014, 953
  • NZM 2015, 46
  • WM 2014, 2098
  • DB 2014, 2529
  • Rpfleger 2015, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.2009 - IX ZR 58/08

    Berechtigung des Insolvenzverwalters zur Kündigung der Mitgliedschaft des

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZR 276/13
    Die gesetzliche Neuregelung in § 67c GenG rechtfertigt es nicht, auf eine vor ihrem Inkrafttreten vom Insolvenzverwalter ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft entgegen der bisherigen Rechtsprechung das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BGH, 19. März 2009, IX ZR 58/08, BGHZ 180, 185).

    Entgegen der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19. März 2009 (IX ZR 58/08, BGHZ 180, 185) vertretenen Ansicht sei das Kündigungsverbot des § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO auf den Fall der Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft entsprechend anzuwenden, weil die Sachverhalte wegen der gleichen Interessenlage vergleichbar seien, soweit die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Voraussetzung für die Nutzung der Wohnung sei und bei einer Kündigung der Mitgliedschaft der Verlust der Wohnung drohe.

    Er hat im Urteil vom 19. März 2009 (aaO) eine entsprechende Anwendung des § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO auf die Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft mit eingehender Begründung abgelehnt und damit die bis dahin bestehende Streitfrage entschieden.

    Denn eine Analogie ist dann zulässig, wenn der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, so ähnlich ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Urteil vom 19. März 2009, aaO Rn. 8 mwN).

    Damit hat der Gesetzgeber einen wesentlichen Unterschied zwischen der Rechtslage des Mitglieds einer Wohnungsgenossenschaft und derjenigen eines Wohnungsmieters, der maßgeblich einer analogen Anwendung des § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO entgegenstand (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2009, aaO Rn. 12), mit Wirkung für die Zukunft beseitigt.

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 63/09

    Zulässigkeit der Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZR 276/13
    Im Urteil vom 17. September 2009 (IX ZR 63/09, ZInsO 2009, 2104 Rn. 5 ff) und im Beschluss vom 2. Dezember 2010 (IX ZB 120/10, WM 2011, 134 Rn. 6) hat er an seiner Auffassung festgehalten.
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 120/10

    Vollstreckungsschutzantrag im Insolvenzverfahren: Pfändungsschutz für das

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZR 276/13
    Im Urteil vom 17. September 2009 (IX ZR 63/09, ZInsO 2009, 2104 Rn. 5 ff) und im Beschluss vom 2. Dezember 2010 (IX ZB 120/10, WM 2011, 134 Rn. 6) hat er an seiner Auffassung festgehalten.
  • BGH, 26.04.2018 - IX ZR 56/17

    Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in der Wohnungsgenossenschaft durch

    § 67c Abs. 1 Nr. 1 GenG ist erst auf nach dem 15. Juli 2013 ausgesprochene Kündigungen von Wohnungsgenossenschaften anwendbar (BGH, Urteil vom 18. September 2014 - IX ZR 276/13, WM 2014, 2098 Rn. 9).

    Es besteht kein Anlass, die Wirkungen der Norm vorzuverlagern (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2014 - IX ZR 276/13, WM 2014, 2098 Rn. 6 ff), zumal § 12 Nr. 5 der Satzung die von § 67c GenG gezogenen Grenzen nicht einhält.

  • OLG Frankfurt, 31.03.2021 - 2 U 13/20

    Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des

    Der sodann erklärungsbelastete Mieter hat - soll sein Vortrag beachtlich sein - auf die Behauptungen des Vermieters grundsätzlich ebenfalls substantiiert (d. h. mit näheren positiven Angaben) zu erwidern und muss erläutern, von welchen tatsächlichen Umständen er ausgeht, denn mit bloßem Bestreiten darf der Mieter sich nur bei pauschalem Vorbringen des Vermieters begnügen (BGH, Urteil vom 31.05.2017, Az. VIII ZR 181/16, NZM 2017, S. 435-437; BGH, Urt. v. 22.10.2014, Az. VIII ZR 41/14, NZM 2015, S. 46 f. Rn. 21.; BGH, Urt. v. 20.02.2008, Az. VIII ZR 27/07, NJW 2008, 1801 Rn. 29; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 10.01.2019; Az. 2 U 109/17 , zit. n. juris).

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn sich die behaupteten Umstände in ihrem Wahrnehmungsbereich verwirklicht haben (BGH, Urt. v. 22.10.2014, Az. VIII ZR 41/14, NZM 2015, S. 46 f.).

  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 22/13

    Restschuldbefreiungsantrag im zweiten Insolvenzverfahren über das Vermögen des

    Eine Analogie ist zulässig und geboten, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Urteil vom 18. September 2014 - IX ZR 276/13, WM 2014, 2098 Rn. 8; Beschluss vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13, WM 2014, 2094 Rn. 14; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht