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   BGH, 18.09.2019 - 1 StR 129/19   

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https://dejure.org/2019,40563
BGH, 18.09.2019 - 1 StR 129/19 (https://dejure.org/2019,40563)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2019 - 1 StR 129/19 (https://dejure.org/2019,40563)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2019 - 1 StR 129/19 (https://dejure.org/2019,40563)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Beihilfe zum Raub: Gehilfenvorsatz?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub - und das festgesetzte Auto des Opfers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann wendet ein Täter bei einem Raub Gewalt an?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1084
  • NStZ 2020, 219
  • StV 2020, 227
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.2019 - 4 StR 116/19

    Schwere räuberische Erpressung (Gewaltbegriff)

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 1 StR 129/19
    Lediglich psychisch vermittelter Zwang reicht dagegen nicht aus (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 StR 116/19 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89

    Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 1 StR 129/19
    bb) Darüber hinaus ist das von dem Angeklagten vorgestellte Tatbild - so wie es das Landgericht festgestellt hat - nicht durch körperliche Kraftentfaltung in Form der Blockade geprägt, sondern maßgeblich durch List, Schnelligkeit oder Geschicklichkeit, um einen etwaigen Widerstand von vorneherein zu verhindern (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 435/23

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    Es ist jedoch nicht festgestellt, dass hierdurch nach der Vorstellung der Beteiligten eine wenigstens mittelbare Zwangswirkung auf den Körper des Geschädigten entfaltet, also die Voraussetzungen der Gewalt gegen eine Person im erforderlichen Sinn verwirklicht werden sollten (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2019 - 1 StR 129/19, NStZ 2020, 219, 220; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 StR 116/19, NStZ 2019, 523, 524).
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