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   BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19   

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BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19 (https://dejure.org/2019,40160)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2019 - 3 StR 337/19 (https://dejure.org/2019,40160)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2019 - 3 StR 337/19 (https://dejure.org/2019,40160)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 63 StGB; § 358 Abs. 2 S. 1 StPO
    Länger dauernde Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit als Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Abgrenzung von bloß vorübergehendem Defekt; chronifizierte posttraumatische Belastungsstörung); Schlechterstellungsverbot ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 212 Abs. 1, § ... 224 Abs. 1 Nr. 2, 5, §§ 22, 23 Abs. 1, § 52 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB, § 21 StGB, § 63 Satz 1 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 246a Abs. 1, 3 StPO, § 24 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Vorliegen eines länger dauernden Zustands der Beeinträchtigung seiner geistigen und seelischen Gesundheit; Aufhebung der Steuerungsfähigkeit infolge der in dem hochgradigen Affekt ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Unterbringung eines Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Vorliegen eines länger dauernden Zustands der Beeinträchtigung seiner geistigen und seelischen Gesundheit; Aufhebung der Steuerungsfähigkeit infolge der in dem hochgradigen Affekt ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 8
  • StV 2021, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.2008 - 2 StR 426/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand); Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
    Zwar ist es nicht erforderlich, dass der Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) anhaltend im Sinne einer ununterbrochenen Befindlichkeit vorliegt (s. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 StR 426/07, NStZ-RR 2008, 141, 142; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7).

    Im Fall einer Persönlichkeitsstörung, die als "schwere andere seelische Abartigkeit' zu bewerten ist, reicht es vielmehr aus, dass sie auf längere Dauer besteht und ihre Aktualisierung, welche die Schuldfähigkeit erheblich einschränkt, schon durch alltägliche Ereignisse bewirkt wird (s. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 StR 426/07, aaO, S. 141 f.; vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136).

  • BGH, 21.11.2012 - 4 StR 257/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
    Zwar ist es nicht erforderlich, dass der Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) anhaltend im Sinne einer ununterbrochenen Befindlichkeit vorliegt (s. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 StR 426/07, NStZ-RR 2008, 141, 142; vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7).

    Jedoch fehlt es an einer Anordnungsvoraussetzung des § 63 StGB, wenn - nicht krankhafte - psychische Auffälligkeiten die Voraussetzungen einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit' nicht erreichen, sondern lediglich in bestimmten Konfliktsituationen bei besonderer psychischer Belastung erfüllen und die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bewirken (s. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 5 StR 230/05, NStZ 2006, 154, 155; ferner BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 63 Rn. 31; Schönke/ Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 63 Rn. 14; zum Zusammenwirken mit Alkohol vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, juris Rn. 5; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 Rn. 11).

  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
    Ein vorübergehender Defekt genügt nicht (s. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 Rn. 11 mwN).

    Jedoch fehlt es an einer Anordnungsvoraussetzung des § 63 StGB, wenn - nicht krankhafte - psychische Auffälligkeiten die Voraussetzungen einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit' nicht erreichen, sondern lediglich in bestimmten Konfliktsituationen bei besonderer psychischer Belastung erfüllen und die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bewirken (s. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 5 StR 230/05, NStZ 2006, 154, 155; ferner BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 63 Rn. 31; Schönke/ Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 63 Rn. 14; zum Zusammenwirken mit Alkohol vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, juris Rn. 5; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 Rn. 11).

  • BGH, 26.07.2005 - 5 StR 230/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche Darstellung der

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
    Jedoch fehlt es an einer Anordnungsvoraussetzung des § 63 StGB, wenn - nicht krankhafte - psychische Auffälligkeiten die Voraussetzungen einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit' nicht erreichen, sondern lediglich in bestimmten Konfliktsituationen bei besonderer psychischer Belastung erfüllen und die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bewirken (s. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 5 StR 230/05, NStZ 2006, 154, 155; ferner BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 63 Rn. 31; Schönke/ Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 63 Rn. 14; zum Zusammenwirken mit Alkohol vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, juris Rn. 5; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 Rn. 11).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ist der vorliegende Fall anders zu beurteilen als derjenige, der dem Urteil des 4. Strafsenats vom 28. März 2019 in der Sache 4 StR 530/18 zugrunde lag.
  • BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13

    Verschlechterungsverbot (Aufhebung der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
    Die Wirksamkeit einer vom Angeklagten erklärten isolierten Anfechtung der Maßregelanordnung lässt sich - gemäß den obigen Ausführungen - nicht (mehr) mit der Erwägung rechtfertigen, dass aufgrund des Verbots der Schlechterstellung unabhängig von der Bewertung der Schuldfrage in jedem Fall wieder auf Freispruch erkannt werden müsste (s. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 2 StR 29/13, NStZ-RR 2014, 54; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 52a).
  • BGH, 14.01.2009 - 2 StR 565/08

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hirnorganische

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
    Im Fall einer Persönlichkeitsstörung, die als "schwere andere seelische Abartigkeit' zu bewerten ist, reicht es vielmehr aus, dass sie auf längere Dauer besteht und ihre Aktualisierung, welche die Schuldfähigkeit erheblich einschränkt, schon durch alltägliche Ereignisse bewirkt wird (s. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 2 StR 426/07, aaO, S. 141 f.; vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136).
  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
    Jedoch fehlt es an einer Anordnungsvoraussetzung des § 63 StGB, wenn - nicht krankhafte - psychische Auffälligkeiten die Voraussetzungen einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit' nicht erreichen, sondern lediglich in bestimmten Konfliktsituationen bei besonderer psychischer Belastung erfüllen und die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bewirken (s. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 5 StR 230/05, NStZ 2006, 154, 155; ferner BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 4 StR 257/12, juris Rn. 7; MüKoStGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 63 Rn. 31; Schönke/ Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 63 Rn. 14; zum Zusammenwirken mit Alkohol vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, juris Rn. 5; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 Rn. 11).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 387/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
    Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kommt zwar in Betracht, dass eine chronifizierte posttraumatische Belastungsstörung im Zusammenwirken mit anderen Faktoren, etwa einer schweren Depression, zu einer massiven Persönlichkeitsveränderung führt, welche die gesamte Lebensführung des Betroffenen nachhaltig beeinträchtigt, und somit als "schwere andere seelische Abartigkeit' zu bewerten ist (s. BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - 5 StR 387/07, bei Pfister NStZ-RR 2008, 167; ferner BeckOK StGB/Eschelbach, § 20 Rn. 50.2).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 3 StR 337/19
    Das ergibt sich schon daraus, dass es für die Frage der aufgehobenen oder verminderten Schuldfähigkeit stets auf den Einfluss des psychischen Defekts auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation ankommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 332/19

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit (Prüfung schuldfähigkeitsrelevanter Kriterien;

    Sollte das nunmehr zur Entscheidung berufene Schwurgericht erneut eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung in Form eines Affekts annehmen, so wird es sich näher damit auseinanderzusetzen haben, in welcher Weise sich dieser psychische Defekt auf die Handlungsmöglichkeiten der Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit auswirkte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 11; vom 18. September 2019 - 3 StR 337/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 408/20

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Daraus folgt, dass auf die Revision des Angeklagten ein mit der Maßregelanordnung ergangenes freisprechendes Erkenntnis ebenfalls aufgehoben werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1; vom 18. September 2019 - 3 StR 337/19, NStZ-RR 2020, 8, 9).
  • BGH, 01.07.2021 - 1 StR 206/21

    Ausschluss bzw. Verminderung der Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Störung

    Daraus folgt, dass auf die Revision des Angeklagten ein mit der Maßregelanordnung ergangenes freisprechendes Erkenntnis ebenfalls aufgehoben werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2021 - 3 StR 408/20 Rn. 17; Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1 und vom 18. September 2019 - 3 StR 337/19 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20

    Schuldfähigkeit (Auswirkung einer festgestellten Störung auf die Einsichts- und

    Denn es reicht aus, dass der Zustand der Grunderkrankung - wie hier - dauerhaft besteht und dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse oder ein Suchtmittelkonsum zu einer Aktualisierung und Aufwallung der die Schuldfähigkeit aufhebenden oder erheblich vermindernden Störung führen können (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136; vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204 f.; vom 18. September 2019 - 3 StR 337/19, NStZ-RR 2020, 8 f.).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 216/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Daraus folgt, dass auf die Revision des Angeklagten ein mit der Maßregelanordnung ergangenes freisprechendes Erkenntnis ebenfalls aufgehoben werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2021 - 3 StR 408/20, juris Rn. 17; Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1 Rn. 9; vom 18. September 2019 - 3 StR 337/19, NStZ-RR 2020, 8, 9).
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