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   BGH, 18.10.1951 - 4 StR 530/51   

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https://dejure.org/1951,220
BGH, 18.10.1951 - 4 StR 530/51 (https://dejure.org/1951,220)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1951 - 4 StR 530/51 (https://dejure.org/1951,220)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1951 - 4 StR 530/51 (https://dejure.org/1951,220)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 337
  • NJW 1952, 191
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51

    k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht

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  • RG, 05.02.1923 - VI 1074/22

    Gehören zum "Empfangenen" im Sinn des § 335 StGB. nur körperliche Gegenstände?

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  • BGH, 28.05.1991 - 1 StR 731/90

    Einziehung von Gegenständen, die einem an der Tat strafrechtlich nicht

    Wenn das Fahrzeug im Miteigentum beider Angeklagten steht und für die Einziehung bezüglich der Angeklagten St. auch in neuer Verhandlung keine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben sein sollte, könnte (nur) über den Miteigentumsanteil des Angeklagten Th. entschieden werden (zur Einziehung nur eines Miteigentumsanteils vgl. Schäfer in LK 10. Aufl. § 74 Rdn. 46; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 74 Rdn. 3; die Entscheidung in BGHSt 2, 337 beruht auf der alten Fassung des Gesetzes, nach der nur körperliche Gegenstände, nicht auch Rechte eingezogen werden konnten).
  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Dazu gehören auch die Personen, die Eigentümer einer der Einziehung unterliegenden Sache sind, sofern mit der Rechtskraft des Urteils das Eigentum daran auf den Staat übergeht (vgl. BGHSt 2, 337).
  • BGH, 05.12.1956 - 4 StR 406/56
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  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 37/63

    Zuwiderhandlung gegen das KPD-Auflösungsurteil des Bundesverfassungsgerichts -

    Die Einziehungsvorschrift des § 40 StGB spricht ebenfalls von "Gegenständen"; dort umfaßt dieser Begriff nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausschließlich körperliche Sachen (BGHSt 8, 205, 214 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; die Entscheidung betrifft eine "vertragliche Rückzahlungsforderung des Angeklagten"; ferner BGHSt 2, 337 und BGH 2 StR 38/51 vom 20. März 1951 bei Dallinger MDR 1951, 657; die Entscheidungen betreffen Miteigentum und Miteigentumsanteil).
  • BGH, 06.03.1961 - 3 StR 53/60
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  • BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59

    Rechtsmittel

    Im Bereiche des § 40 StGB ist die Einziehung Nebenstrafe , die nach pflichtmäßigem Ermessen des Tatrichters verhängt werden kann, wenn der zur Begehung eines vorsätzlichen Vergehens oder Verbrechens gebrauchte oder bestimmte Gegenstand dem Täter oder einem Teilnehmer gehört (vgl. BGHSt 2, 337; 8, 205, 214 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; 10, 28, 33, 337, 338) [BGH 05.12.1956 - 4 StR 406/56].
  • BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55

    Einziehungsfähigkeit von Forderungen bei Verstößen gegen Devisenbestimmungen -

    Richtig ist zwar, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 40 StGB auf Grund dieser Vorschrift nur körperliche Gegenstände, nicht auch Rechte oder Forderungen eingezogen werden können (vgl u.a. BGH in 2 StR 38/51 vom 20.3.1951; BGHSt 2, 337; 8, 205 [214]).
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 416/55

    Rechtsmittel

    Nur denn ist das Beweismittel völlig ungeeignet (vgl BGH Urteil 4 StR 530/51 vom 18. Oktober 1951 in NJW 1952, 191).
  • BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53

    Rechtsmittel

    Die Einziehung war daher nur möglich, wenn der Wagen Alleineigentum des Ehemanns war; denn ein Miteigentumsanteil ist keine Sache und nicht einziehbar (BGHSt 2, 337).
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