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   BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62   

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BGH, 18.10.1962 - V BLw 20/62 (https://dejure.org/1962,427)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1962 - V BLw 20/62 (https://dejure.org/1962,427)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1962 - V BLw 20/62 (https://dejure.org/1962,427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 110
  • NJW 1963, 860
  • MDR 1963, 122
  • DNotZ 1964, 545
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/05

    Zulässigkeit der Beteiligung Dritter am anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Bei Lücken in der Ausgestaltung des Verfahrens im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt - je nach dem in Rede stehenden Verfahren unterschiedlich - eine entsprechende Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung oder von verwaltungsprozessualen Grundsätzen in Frage (BGHZ 84, 70, 73; vgl. zu besonderen Einzelfragen BGHZ 38, 110; BGHZ 70, 345).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 224/03

    Rechtsstellung eines als Erzeuger des Kindes in Betracht kommenden Mannes im

    Vor diesem Hintergrund befürworten Rechtsprechung und Literatur die analoge Anwendung der §§ 66 - 74 ZPO bei einem rechtlichen Interesse des Beitretenden am Verfahrensausgang nur für sog. echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BGHZ 38, 110, 111; BayObLG ZIP 2002, 127, 128; OLG Hamm aaO S. 845.; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 43, 44; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rdn. 29), weil sich hier die Beteiligten wie im Zivilprozess mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstehen, über die das Gericht zu entscheiden hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 844, 845).
  • OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04

    Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren

    Zwar wird die Frage, ob die Streithelferin der Antragsgegnerin sachlich zur Streithilfe berechtigt war (§ 66 ZPO), nicht von Amts wegen, sondern gemäß §§ 71, 74 Abs. 1 ZPO nur auf Antrag geprüft (BGHZ 38, 110, 111; Musielak/Weth, § 74 Rn. 2).
  • LG Karlsruhe, 23.12.2020 - 6 O 141/20

    Bauträgervertrag: Formularmäßige Abtretung der Gewährleistungsansprüche des

    Auch nach den Hinweisen des Gerichts hat keine Partei die Zulässigkeit dieses Wechsels gerügt, weshalb wegen der (stillschweigenden) Zulassung eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Nebenintervention als solche nicht ergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.1962 - V BLw 20/62 -, BGHZ 38, 110-116, juris, Rn. 7).
  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Zwar ist in echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit unter Umständen eine Streithilfe entsprechend den Regeln der ZPO zuzulassen (vgl. etwa BGHZ 38, 110, 111 [BGH 18.10.1962 - V BLw 20/62]; Habscheid FGG 7. Aufl. § 16 II Seite 112 ff; Bärmann FGG § 11 III Seite 86 f), der Senat hält diesen Weg aber im Verfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich für nicht gangbar.
  • BayObLG, 15.11.2001 - 3Z BR 175/00

    Erneutes Spruchstellenverfahren bei Ersatz des Gewinnabführungsvertrages durch

    Sie wird in den sogenannten echten Streitverfahren, zu denen auch das Spruchstellenverfahren gehört (Hüffer AktG 4. Aufl. § 306 Rn. 1; Keidel/Kayser § 12 Rn. 197; Bassenge/Herbst Einleitung FGG Rn. 17), in entsprechender Anwendung der §§ 66 ff. ZPO zugelassen, wenn der Verfahrensausgang Bedeutung für die Rechtsbeziehung des Nebenintervenienten zum gegnerischen Beteiligten hat (vgl. BGHZ 38, 110/111 für auf Zahlung gerichtete Verfahren; BayObLG NJW-RR 1987, 1423 für das WEG-Verfahren; Schlesw.-Holst. OLG FGPrax 1999, 237; Bassenge/Herbst Einl. FGG Rn. 29).

    b) Der Senat hat jedoch keinen Anlass, förmlich über die Zulässigkeit der Nebenintervention zu entscheiden (vgl. BGHZ 38, 110/111 und § 71 Abs. 3 ZPO).

  • BGH, 24.11.2022 - V ZB 29/22

    Das Berufungsgericht muss bei einer Berufungseinlegung durch den Streithelfer

    Zu den besonderen Voraussetzungen der Nebenintervention gehören auch die in § 70 Abs. 1 ZPO genannten Förmlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1962 - V BLw 20/62, BGHZ 38, 110, 111; siehe auch MüKoZPO/Schultes, 6. Aufl., § 66 Rn. 21; BeckOK ZPO/Dressler [1.9.2022], § 71 Rn. 1; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 43. Aufl., § 67, Rn. 8, 11).
  • OLG Schleswig, 25.08.1999 - 2 W 98/99

    Beteiligungsmöglichkeit an Verfahren über Ausgleichsanspruch gemäß § 15 UmwG im

    In den sog. echten Streitverfahren des FGG werden die Vorschriften der ZPO über die Streithilfe aber in der Regel generell für anwendbar erachtet (BGHZ 38, 110 ff; BayObLGZ 1970, 65 ff; 1987, 251 ff; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1092 ff; 1996, 335 f, OLG Schleswig, SchlHA 1995, 251f).

    Dies kann aber im Ergebnis dahinstehen, weil die Streithilfe nur entsprechend den Regeln der Zivilprozeßordnung zugelassen ist (BGHZ 38, 110, 111).

  • BGH, 29.10.1970 - V BLw 8/70

    Beschwerde wegen Abweichung von Entscheidung - Ausgleichsanspruch nach

    So habe der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 18. Oktober 1962, V BLw 20/62, NJW 1963, 860 die Rechtslage in Fällen der hier vorliegenden Art beurteilt, und von diesem Beschluß sei das Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung abgewichen.

    Die Rechtsbeschwerde mißversteht den als Vergleichsentscheidung angeführten Beschluß vom 18. Oktober 1962 (ausführlicher als an der von ihr bezeichneten Stelle abgedruckt in BGHZ 38, 110 und nahezu ungekürzt in WM 1962, 1404 und RdL 1963, 15), wenn sie darin ihre Ansicht bestätigt findet, durch Einsetzung eines Alleinerben beschränke der Erblasser seine Abkömmlinge in der Geltendmachung der ihnen nach §§ 12, 13 HöfeO zustehenden Ausgleichsansprüche dergestalt, daß sie nunmehr als Pflichtteilsberechtigte bloß noch die Hälfte zu beanspruchen hätten.

  • OLG Nürnberg, 17.07.2009 - 12 W 1050/09

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Interventionsinteresse des aufseiten der

    Diese Frage ist zwar nur auf Antrag einer Hauptpartei in einem Zwischenstreit nach § 71 ZPO, dagegen nicht von Amts wegen zu überprüfen; diese für den Fall des Abschlusses eines Verfahrens durch eine Sachentscheidung des Gerichts unzweifelhaft geltende Regel findet auch Anwendung, wenn das Verfahren durch Rücknahme des anleitenden Gesuchs (Klage, Antrag) endet (BGH, Beschluss vom 18.10.1962 - V BLw 20/62, BGHZ 38, 110; OLG Hamm OLGR 2007, 605).
  • OLG Celle, 30.11.2012 - 2 W 306/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde des Streithelfers im

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 74/93

    Zulässigkeit der Streitverkündung im Verfahren nach dem LwAnpG

  • OLG Schleswig, 06.02.1996 - 8 UF 114/95

    Auskunftsanspruch in Bezug auf mögliche Abfindungsergänzungsansprüche gemäß § 13

  • OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 10 W 31/01

    Abfindungsergänzungsanspruch; Anspruchsausschluss; Anspruchsberechnung; anteilige

  • BGH, 09.05.1984 - BLw 28/83

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Begründung einer

  • BGH, 18.04.1975 - V BLw 27/74

    Vermächtnis eines Erblassers - Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen - Anspruch

  • BGH, 27.11.2006 - AnwZ (B) 102/5
  • BGH, 18.04.1975 - V BLw 3/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Erbvertrages - Voraussetzungen für die

  • BGH, 21.04.1980 - II ZR 131/79

    Erwerb einer Forderung nach Rechtshängigkeit - Rechte und Pflichten des

  • BGH, 12.06.1968 - IV ZR 593/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1966 - V BLw 17/66

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens -

  • BGH, 09.05.1984 - BLw 29/83

    Anspruch eines Familienangehörigen aus der Höfeordnung wegen Verkauf von zum Hof

  • BGH, 14.02.1974 - V BLw 12/73

    Pachtverhältnis an einem Landgut - Zulässigkeit der Streithilfe -

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