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   BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88   

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https://dejure.org/1990,1247
BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88 (https://dejure.org/1990,1247)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1990 - I ZR 292/88 (https://dejure.org/1990,1247)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - I ZR 292/88 (https://dejure.org/1990,1247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichenverwendung - Inland - Export - Benutzungsanforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 1 Nr. 4
    Anforderungen an die Benutzung einer im Inland eingetragenen Marke ausschließlich für den Export

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 112, 316
  • BGHZ 112, 317
  • NJW 1991, 1355
  • NJW-RR 1991, 1262 (Ls.)
  • MDR 1991, 619
  • GRUR 1991, 460
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Dagegen ist es unerheblich, ob der Verkehr die Benutzungshandlungen dem Markeninhaber oder dem Zustimmungsempfänger i.S. des § 26 Abs. 2 MarkenG zutreffend zuordnen kann (vgl. - zu § 11 Abs. 1 Nr. 4 WZG - BGHZ 112, 316, 321 - Silenta; Ingerl/Rohnke aaO § 26 Rdn. 88; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 26 Rdn. 86).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 91/13

    STAYER - Einwilligungsverlangen für eine Markenschutzentziehung: Rechtserhaltende

    Auf die frühere Rechtsprechung zu Exportmarken unter Geltung des Warenzeichengesetzes (BGH, Urteil vom 28. November 1985 - I ZR 152/83, GRUR 1986, 538 - Ola; Urteil vom 18. Oktober 1990 - I ZR 292/88, BGHZ 112, 316 - Silenta) kann nicht mehr zurückgegriffen werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 28 W (pat) 246/97 - PATURAGES/PATURAGE, juris Rn. 21).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Insoweit ist die Revision unzulässig, weil Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen nach § 91 a ZPO auch dann nicht statthaft sind, wenn sie einen Teil einer im übrigen in der Revisionsinstanz nachprüfbaren Entscheidung darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 24.2.1967 - V ZR 110/65, NJW 1967, 1131 = LM ZPO § 567 Nr. 9; BGH GRUR 1991, 460, 462 [BGH 18.10.1990 - I ZR 292/88] - Silenta m.w.N., insoweit in BGHZ 112, 316 nicht abgedruckt; BGHZ 113, 362 ff.).
  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

    Ein Warenzeichen hat seinem Wesen nach nur die Aufgabe, auf die betriebliche Herkunft der Ware hinzuweisen und dadurch die Waren des Zeicheninhabers von den Waren anderer zu unterscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1990 - I ZR 292/88, UA 8 f. - Silenta, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 291/91

    "Simmenthal"; Zumutbarkeit der anderweitigen Benutzung eines Warenzeichens

    Ob solche formalen, wirtschaftlich nicht gebotenen Handlungen überhaupt den Anforderungen genügen könnten, die an eine Benutzung i.S. von § 11 Abs. 1 Nr. 4 WZG zu stellen sind, erscheint schon zweifelhaft; sie sind einer Partei aber an sich schon im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 WZG nicht zumutbar (vgl. BGHZ 112, 317, 323 [BGH 18.10.1990 - I ZR 292/88] - Silenta); dies muß erst recht gelten, wenn - wie vorliegend - ihre Veranlassung allein in einem staatlichen Einfuhrverbot zu sehen ist, das nicht hätte ergehen dürfen.
  • BPatG, 21.08.1992 - 24 W (pat) 387/90

    Benutzung des Zeichens "NINON" für eine Kosmetik-Geschenkkassette;

    Diese Bezugnahme ist ersichtlich nicht dahin zu verstehen, daß bei derartigen Mehrfachkennzeichnungen das in Frage stehende eingetragene Warenzeichen ausschließlich und allein herkunftshinweisend zu wirken hat (vgl. auch BGH GRUR 1991, 460, 461 [BGH 18.10.1990 - I ZR 292/88] - Silenta).

    Insoweit vergleichbare Mehrfachkennzeichnungen gibt es jedenfalls auf vielen Warengebieten (vgl. BGH GRUR 1991, 460, 461 [BGH 18.10.1990 - I ZR 292/88] - Silenta), zB in der Kraftfahrzeug-Branche, etwa als Doppelkennzeichnungen, bestehend aus zwei eingetragenen Zeichen, deren zweites Zeichen augenscheinlich auch dann als betriebliches Kenn- und Merkwort fungiert, wenn das erste Zeichen nicht lediglich als austauschbare Zutat gesehen werden kann, vgl. "Opel-Kadett", "Volkswagen Golf"; solche Fälle sind bei Ströbele.

  • BPatG, 12.04.2000 - 28 W (pat) 120/99

    Eintragungsfähigkeit von Marken; Widerspruch gegen die Markeneintragung "COBRA

    Grundsätze zum Benutzungszwang und aus der Systematik des MarkenG wie folgt schließen: § 26 Abs. 4 ist vom Wortlaut her das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion und einer sehr differenzierten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen der Benutzung bei Exportmarken (BGH GRUR 1991, 460 - Silenta; GRUR 1986, 538 - Ola; GRUR 1980, 52 - Contiflex) und basiert auf Art. 10 der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) vom 21. Dezember 1988.
  • BGH, 20.01.1994 - V ZR 220/92

    Nachprüfung der Kostenentscheidung bei erledigter Hauptsache - Erreichen einer

    Maßgeblich hierfür ist der sich aus §§ 91 a, 567 Abs. 4 ZPO ergebende Wille des Gesetzgebers, für die Nachprüfung der Kostenentscheidung bei erledigter Hauptsache den Rechtsmittelzug beim Oberlandesgericht enden zu lassen (Senatsurt. v. 24. Februar 1967, V ZR 110/65, NJW 1967, 1131; BGH, Urt. v. 18. Oktober 1990, I ZR 292/88, BGHR ZPO § 91 a - Revision 1).
  • BPatG, 12.04.2000 - 328 W (pat) 120/99

    Begriff der inländischen Benutzungshandlung - ernsthafte Benutzung

    Diese Gesetzeslücke läßt sich jedoch entsprechend der allgemeinen Grundsätze zum Benutzungszwang und aus der Systematik des MarkenG wie folgt schließen: § 26 Abs. 4 ist vom Wortlaut her das Ergebnis einer jahrelangen Diskussion und einer sehr differenzierten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen der Benutzung bei Exportmarken (BGH GRUR 1991, 460 - Silenta; GRUR 1986, 538 - Ola; GRUR 1980, 52 - Contiflex) und basiert auf Art. 10 der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) vom 21. Dezember 1988.
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