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   BGH, 18.10.1994 - X ZB 13/94   

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https://dejure.org/1994,2742
BGH, 18.10.1994 - X ZB 13/94 (https://dejure.org/1994,2742)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1994 - X ZB 13/94 (https://dejure.org/1994,2742)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - X ZB 13/94 (https://dejure.org/1994,2742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Patentanmeldung - Antragsfrist - Jahresgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) §§ 17, 44, 58 Abs. 3, § 123
    "Prüfungsantrag"; Lauf der Frist für den Prüfungsantrag bei fingierter Antragsrücknahme wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    PatG 1981 §§ 17, 44, 58 Abs. 3, 123 - "Prüfungsantrag"
    Patentanmeldung: Frist für Prüfungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 244
  • MDR 1995, 380
  • GRUR 1995, 45
  • DB 1995, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1993 - VII ZR 8/93

    Schuldhafter Irrtum über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer wirksamen

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - X ZB 13/94
    Von den anwaltlichen Vertretern einer Partei ist nicht nur zu erwarten, daß sie sich um die eigenverantwortliche Klärung von Rechtsfragen bemühen (vgl. BGH, Beschl. v. 24.06.1993 - VII ZR 8/93, MDR 1993, 910); sie müssen, wie das Beschwerdegericht zutreffend ausgeführt hat, darüber hinaus bei einer unklaren Rechtslage mit mehreren denkbaren Handlungsalternativen die für den Auftraggeber günstigste oder zumindest am wenigsten schädliche Vorgehensweise wählen.
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 101/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - X ZB 13/94
    In einem solchen Fall gelten vielmehr die gleichen Anforderungen wie bei einer Säumnis aus anderen Gründen mit der Folge, daß Wiedereinsetzung zu gewähren ist, wenn der Irrtum auch bei der gebotenen Anspannung nicht zu vermeiden war (BGH, Beschl. v. 11.11.1992 - XII ZB 101/92, DTZ 1993, 50 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1952 - VI ZR 249/52

    Feriensachen

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - X ZB 13/94
    Eine auf Rechtsirrtum beruhende Fristversäumung ist daher nur zu entschuldigen, wenn der Vertreter die äußerste, ihm nach Lage der Dinge zumutbare Sorgfalt aufgewandt hat, um das richtige und für seinen Mandanten günstigste Vorgehen zu ermitteln und auszuführen (BGHZ 8, 47, 53).
  • BPatG, 09.05.2011 - 10 W (pat) 16/08

    Patentbeschwerdeverfahren - "Halbleiterbauelement mit gesteuertem

    Wie der Bundesgerichtshof bereits höchstrichterlich entschieden hat, wird die Frist zur Stellung des Prüfungsantrags nicht dadurch gehemmt, dass die Anmeldung mangels Zahlung einer Jahresgebühr zunächst - vorbehaltlich einer späteren Wiedereinsetzung - als zurückgenommen gilt (vgl. BGH GRUR 1995, 45 f. - "Prüfungsantrag").
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