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   BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06   

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BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06 (https://dejure.org/2006,4011)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2006 - 2 StR 340/06 (https://dejure.org/2006,4011)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06 (https://dejure.org/2006,4011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 212 StGB; § 267 Abs. 3 StPO; § 24 Abs. 1 StGB
    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung; Hemmschwelle; gefährliche Gewalthandlung; Erkennen; Vertrauen; affektive Einzelhandlung); Rücktritt vom Versuch

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der inneren Tatseite bei Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges; Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit als Schuldformen eines Tötungsdeliktes

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 212 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (hier: beim Totschlag)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 150
  • NStZ-RR 2007, 258
  • NStZ-RR 2007, 45
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03

    Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06
    Insbesondere bei einer spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Einzelhandlung kann aus dem Wissen von einem möglichen Erfolgseintritt nicht allein ohne Berücksichtigung der sich aus der Persönlichkeit des Täters und der Tat ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (Senat NStZ 2003, 603; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4).
  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06
    Danach ist es im Einzelfall denkbar, dass der Täter zwar alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, dass er sich aber - etwa infolge einer psychischen Beeinträchtigung - gleichwohl nicht bewusst ist, dass sein Tun zum Tod des Opfers führen kann oder dass er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der Tod werde nicht eintreten (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27).
  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06
    Insbesondere bei einer spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Einzelhandlung kann aus dem Wissen von einem möglichen Erfolgseintritt nicht allein ohne Berücksichtigung der sich aus der Persönlichkeit des Täters und der Tat ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (Senat NStZ 2003, 603; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06
    Da diese beiden Schuldformen im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissenselement als auch das Willenselement, in jedem Einzelfall besonders geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGHSt 36, 1, 9 f; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 33).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird aber in der Regel das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06
    Da diese beiden Schuldformen im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissenselement als auch das Willenselement, in jedem Einzelfall besonders geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGHSt 36, 1, 9 f; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 33).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06
    Da diese beiden Schuldformen im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen bei der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissenselement als auch das Willenselement, in jedem Einzelfall besonders geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGHSt 36, 1, 9 f; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 33).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte trotz der Lebensgefährlichkeit des Messerstichs ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 3 StR 332/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24) darauf vertraut haben könnte, der Nebenkläger würde nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch fern (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1991 - 2 StR 333/90, NStE Nr. 27 zu § 212 StGB, und vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Da beide Schuldformen im Grenzbereich eng beieinander liegen, ist bei der Prüfung, ob der Täter vorsätzlich gehandelt hat, eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände geboten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 mwN); sowohl das Wissens- als auch das Willenselement muss grundsätzlich in jedem Einzelfall geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91 jeweils mwN).

    Dabei liegt zwar die Annahme einer Billigung des Todes des Opfers nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93 f.; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372 jeweils mwN).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Darüber hinaus durfte die Strafkammer diesem Gesichtspunkt auch in der Sache Gewicht beimessen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ-RR 2007, 45; Urteile vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Ähnlich wie im Strafverfahren beispielsweise ein (zumindest) bedingter Tötungsvorsatz "auf der Hand" liegt, wenn der Täter das Opfer in einer Weise verletzt, die "offensichtlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" zum Tode führt (vgl. BGH, B. v. 18.10.2006 - 2 StR 340/06 - NStZ-RR 2007, 45), kommt es auch im Beitragsrecht vielfach im Ergebnis darauf an, ob aus der Sicht eines Arbeitgebers mit den geschäftlichen Erfahrungen des betroffenen Beitragsschuldners (vgl. - bezogen auf die Vorsatzprüfung bei Steuerhinterziehungen - zur erforderlichen Einbeziehung auch des Umganges von Kaufleuten mit den in ihrem Gewerbe bestehenden Erkundigungspflichten: BGH, Urteil vom 08. September 2011 - 1 StR 38/11 - NStZ 2012, 160) jedenfalls die Möglichkeit zu erkennen ist, dass die Rechtsordnung die Heranziehung der betroffenen Arbeitskraft einem abhängigen und beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zuordnet.
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Wird das Opfer in einer Weise verletzt, die offensichtlich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit - etwa einem Stich in das Herz vergleichbar - zum Tode führt (vgl. BGHR aaO 35 und 51), so liegt (zumindest) bedingter Tötungsvorsatz auf der Hand, ohne dass es dafür besonderer Anforderungen an die Darlegung der inneren Tatseite in den Urteilsgründen bedarf (vgl. BGHR aaO 57; BGH NStZ 2007, 150).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Es hat auch gesehen, dass das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolgs regelmäßig dann zu verneinen ist, wenn der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahekommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 188; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ 2012, 207, 208; vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; und vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151).
  • BGH, 09.06.2015 - 2 StR 504/14

    Mord (Tötungsvorsatz)

    Beide Elemente der inneren Tatseite müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).
  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtbetrachtung; Wissenselement in der konkreten

    Beide Elemente der inneren Tatseite müssen in jedem Einzelfall gesondert geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702; Senat, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 StR 504/14).
  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 78/08

    Versuchte besonders schwere Brandstiftung (Abgrenzung von Gefährdungsvorsatz und

    Das Schwurgericht hat diese Frage aber umfassend geprüft und sich wegen der Motivlage des Angeklagten und insbesondere wegen seiner psychischen Verfassung nicht davon überzeugen können, dass er mit (bedingtem) Tötungsvorsatz handelte und den für möglich gehaltenen Tod der Hausbewohner gebilligt hat (vgl. zur Bejahung des Gefährdungsvorsatzes einerseits und zum Ausschluss des (bedingten) Tötungsvorsatzes andererseits: BGHSt 22, 67, 73 ff.; 26, 176, 182; BGH NStZ 2007, 150, 151 (bei einer psychischen Beeinträchtigung)).
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 2 Ws 281/11

    Rechtmäßigkeit der wiederholten Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem

    In Fällen massiver stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf hat die obergerichtliche Rechtsprechung eine Indizwirkung für die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes beispielsweise in folgenden Konstellationen anerkannt: mehrere kraftvolle Hammerschläge gegen den Kopf mit der Folge großer Platzwunden und offener Zertrümmerung der Schädeldecke des Opfers (BGH, NStZ 2007, 150); Schläge mit mehreren Flaschen, so dass diese zerbrachen und einen Schädelbasisbruch mit Hirnprellungsblutung verursachten (BGH, Beschluss vom 24.04.1991, 3 StR 493/90); mehrere Schläge mit einem Baseballschläger mit der Folge einer zweifachen Fraktur der Augenhöhle, einer Zersplitterung des Unterkiefers mit Zahnverlust und einer Gehirnerschütterung (BGH, Beschluss vom 24.03.2005, 3 StR 402/04).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges in der Regel dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. u.a. BGH, NStZ 2007, 150).

  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10

    Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den

  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung;

  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 397/18

    Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Korrektur des

  • LG Duisburg, 16.08.2022 - 35 Ks 13/22
  • LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
  • LG Duisburg, 09.02.2021 - 36 Ks 1/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2019 - L 2 BA 7/19
  • OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 327/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen: Prüfung eines hinreichenden

  • LG Arnsberg, 17.07.2013 - 2 Ks 3/13

    Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags und wegen vorsätzlicher

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