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   BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06   

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BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06 (https://dejure.org/2007,2056)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2007 - V ZB 141/06 (https://dejure.org/2007,2056)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - V ZB 141/06 (https://dejure.org/2007,2056)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 85a, 33, 74a
    Kein Wegfall der Wertgrenzen für Zwangsversteigerung durch ergebnislose Versteigerung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Wertgrenzen als Rechtsfolge einer ergebnislosen Versteigerung; Erfassung einer ergebnislosen Versteigerung von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ( ZVG); Bewilligung der Einstellung des ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG §§ 33, 85a
    Kein Wegfall der Wertgrenzen nach § 85a ZVG bei ergebnisloser Versteigerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuschlagsversagung in der Zwangsversteigerung wegen Verfahrenseinstellung nicht gleichstehend mit Versagung bei zu geringem Meistgebot; Wegfall der Wertgrenzen

  • Judicialis

    ZVG § 33; ; ZVG § 85a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 33 § 85a
    Wegfall der Wertgrenze bei ergebnisloser Versteigerung; Begriff der ergebnislosen Versteigerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ergebnislose Versteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Immobiliarvollstreckung - Kein Wegfall der Wertgrenzen durch Bewilligung der einstw. Einstellung nach Versteigerungsschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 360
  • MDR 2008, 105
  • WM 2007, 2329
  • Rpfleger 2008, 146
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06

    Verfahren nach Versagung des Zuschlags an ein wegen Rechtsmissbrauchs

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06
    Das in dem ersten Versteigerungstermin am 14. April 2005 im eigenen Namen abgegebene Gebot des Gläubigervertreters ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, WM 2007, 1522, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, WM 2007, 1747; Beschl. v. 19. Juli 2007, V ZB 15/07) unwirksam und daher nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.

    Wegen dieses unwirksamen Gebots im ersten Termin galt die dem Schutz des Schuldners dienende Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG im zweiten Termin fort (Senat, Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, WM 2007, 1747, 1748).

  • BGH, 19.07.2007 - V ZB 15/07

    Versagung des Zuschlags wegen rechtsmissbräuchlicher Gebote

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06
    Das in dem ersten Versteigerungstermin am 14. April 2005 im eigenen Namen abgegebene Gebot des Gläubigervertreters ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, WM 2007, 1522, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, WM 2007, 1747; Beschl. v. 19. Juli 2007, V ZB 15/07) unwirksam und daher nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.

    Eine ergebnislose Versteigerung wird aber von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG nicht erfasst und führt deshalb auch nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen (Senat, Beschl. v. 19. Juli 2007, V ZB 15/07, Umdruck S. 6, veröffentlicht bei juris).

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06
    Das in dem ersten Versteigerungstermin am 14. April 2005 im eigenen Namen abgegebene Gebot des Gläubigervertreters ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 10. Mai 2007, V ZB 83/06, WM 2007, 1522, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; Beschl. v. 5. Juli 2007, V ZB 118/06, WM 2007, 1747; Beschl. v. 19. Juli 2007, V ZB 15/07) unwirksam und daher nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.
  • BGH, 26.10.2006 - V ZB 188/05

    Bindung des Vollstreckungsgerichts an eine vorherige Entscheidung bei der

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (Senat, Beschl. v. 26. Oktober 2006, V ZB 188/05, WM 2007, 82, 86).
  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 140/06

    Versagung des Zuschlags wegen Nichterreichens der Wertgrenze

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06
    Daraus ist auf eine Freigabe zu schließen (vgl. näher Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 140/06).
  • LG Lübeck, 10.11.2003 - 3 T 469/03

    Zurückweisung eines Antrages auf einstweilige Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06
    Allerdings hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich die Folge, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht gem. § 80 Abs. 1 InsO auf den Treuhänder übergeht und dass der Schuldner die ihm zustehenden Rechtsbehelfe selbst nicht mehr einlegen kann (vgl. BVerfGE 51, 405, 407 f.; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235, 236).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 655/79

    Unzulässigkeit der vom Gemeinschuldner erhobenen Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 18.10.2007 - V ZB 141/06
    Allerdings hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich die Folge, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht gem. § 80 Abs. 1 InsO auf den Treuhänder übergeht und dass der Schuldner die ihm zustehenden Rechtsbehelfe selbst nicht mehr einlegen kann (vgl. BVerfGE 51, 405, 407 f.; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235, 236).
  • BGH, 18.12.2008 - V ZB 57/08

    Vollstreckungsschutz gegen die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden

    Allerdings ist das Beschwerdegericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und der Bestellung eines Insolvenzverwalters grundsätzlich die Befugnis verliert, in Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen (Senat , Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, ZfIR 2008, 150; Beschl. v. 29. Mai 2008, V ZB 3/08, ZInsO 2008, 741).

    Der Schuldner ist daher von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen an grundsätzlich nicht mehr Beteiligter des Zwangsvollstreckungsverfahrens; seine Stelle wird von dem Insolvenzverwalter eingenommen (Senat , Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, aaO; Beschl. v. 29. Mai 2008, V ZB 3/08, aaO m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Insolvenzverwalter den Vollstreckungsgegenstand freigibt (Senat , Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, aaO), wofür hier weder etwas festgestellt noch ersichtlich ist.

  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des

    Soweit das Zwangsversteigerungsgesetz nichts anderes bestimmt, hat der Schuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und der Bestellung eines Verwalters in diesem Verfahren die Befugnis verloren, in Verfahren über massezugehörige Bestandteile seines Vermögens Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, ZfIR 2008, 150, 151; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235, 236).

    Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners und der Bestellung eines Insolvenzverfahrens an ist der Schuldner nicht mehr Beteiligter des Zwangsversteigerungsverfahrens; seine Stelle wird von dem Verwalter im Insolvenzverfahren eingenommen (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2007, ZfIR 2008, 150, 151; LG Lübeck Rpfleger 2004, 235, 236; Dassler/Schiffhauer/Rellermeier, ZVG, 13. Aufl., § 9 Rdn. 6; Stöber, ZVG, 18. Aufl., § 9 Anm. 3.15).

  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12

    Richterliche Hinweispflicht im Zwangsversteigerungsverfahren

    Dies hat grundsätzlich die Folge, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter übergeht und der Schuldner die ihm zustehenden Rechtsbehelfe nicht mehr selbst einlegen kann (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360, 361; Beschluss vom 29. Mai 2008 - V ZB 3/08, WM 2008, 1789, 1790).
  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 67/17

    Ergebnislosigkeit des zweiten Versteigerungstermins durch Fehlen eines Gebots

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde folgt auch nichts anderes aus dem Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2007 (V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360).

    In einem auf diese Zuschlagsversagung folgenden neuen Versteigerungstermin gelten die Wertgrenzen fort, so dass dem darunter liegenden Gebot nach § 85a Abs. 1 ZVG der Zuschlag zu versagen ist (Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 141/06, aaO, Rn. 15 f.).

  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 48/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Vertretungsvollmacht des Bieters

    Um eine ergebnislose Versteigerung in diesem Sinne handelt es sich auch dann, wenn der Gläubiger nach der Abgabe von Geboten die Einstellung des Verfahrens bewilligt und die Entscheidung darüber nach § 33 ZVG durch Versagung des Zuschlags erfolgt (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 141/06, WM 2007, 2329).
  • BGH, 12.03.2009 - V ZB 155/08

    Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses in der Zwangsversteigerung

    Der Senat hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2008 (V ZB 57/08, WM 2009, 358 ff.; ebenso: Beschl. v. 22. Januar 2009, V ZB 181/08, Rz. 5) entschieden, dass mit dem durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 80 Abs. 1 InsO eintretenden Verlust des Rechts des Schuldners, das zur Masse gehörende Vermögen zu verwalten, zwar auch dessen Befugnis erlischt, Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts im Zwangsversteigerungsverfahren anzufechten (Senat , Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, ZfIR 2008, 150; Beschl. v. 29. Mai 2008, V ZB 3/08, WM 2008, 1789).
  • LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18

    Keine Zuschlagserteilung bei Vorliegen eines Verfahrenshindernisses

    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten kommt nicht in Betracht, da sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüber stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 141/06, Rn. 17, juris.de).

    5.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf 340.000 EUR, §§ 47 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 2 S. 1 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.2007 - V ZB 141/06, Rn. 17, juris.de).

  • BGH, 22.01.2009 - V ZB 181/08

    Befugnis des Schuldners zur Anfechtung des Zuschlagsbeschlusses in der

    Der mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verbundene Verlust der Verfügungsbefugnis lässt zwar grundsätzlich die Befugnis des Schuldners entfallen, die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts im Zwangsversteigerungsverfahren anzufechten (vgl. Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, ZfIR 2008, 150; Beschl. v. 29. Mai 2008, V ZB 3/08, ZinsO 2008, 741).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 125/07

    Versagung des Zuschlags bei Unwirksamkeit eines Gebots und Einstellung des

    Eine ergebnislose Versteigerung wird von den Regeln über die Zuschlagsversagung nach § 85a ZVG nicht erfasst und führt deshalb nicht zu einem Wegfall der Wertgrenzen (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2007, V ZB 15/07, Umdruck S. 6, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 18. Oktober 2007, V ZB 141/06, NJW-RR 2008, 360; vgl. dazu Keller, ZfIR 2008, 134).
  • LG Aurich, 22.07.2010 - 4 T 234/10

    Zwangsversteigerung: Zuschlag für ein Bargebot nach dem dritten

    Auch der Versteigerungstermin vom 13.7.2009 ist als ergebnislos anzusehen weil die Einstellung des Verfahrens bewilligt und der Zuschlag nach § 33 ZVG versagt wurde (BGH vom 18.10.2007 V ZB 141/06 lexetius.com/2007, 3173) und die Wertgrenze von 7/10 galt demnach auch für den Versteigerungstermin vom 14.6.2010 fort (BGH a.a.O).
  • OLG Schleswig, 12.08.2009 - 16 W 72/09

    Rechtszug bei Streitwertbeschwerden

  • AG Duisburg, 02.04.2009 - 46 K 4/09

    Befugnis zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Rechtsmitteln bei

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