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   BGH, 18.10.2011 - 5 StR 346/11   

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https://dejure.org/2011,5842
BGH, 18.10.2011 - 5 StR 346/11 (https://dejure.org/2011,5842)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2011 - 5 StR 346/11 (https://dejure.org/2011,5842)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 5 StR 346/11 (https://dejure.org/2011,5842)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 230 StGB, § 223 Abs 1 StGB, § 265 StPO
    Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Verfolgung einer Körperverletzung im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Konkludente Verneinung eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft

  • rewis.io

    Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Verfolgung einer Körperverletzung im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Verfolgung einer Körperverletzung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 Abs. 1; StGB § 230 Abs. 1; StPO § 265
    Konkludente Verneinung eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1975 - 3 StR 312/74

    Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung -

    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 5 StR 346/11
    Ausweislich des Sitzungsprotokolls haben die Verfahrensbeteiligten hierzu keine Stellungnahme abgegeben, so dass eine konkludente Verneinung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft, an die der Generalbundesanwalt gebunden wäre, nicht vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 381; Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, bei Dallinger MDR 1975, 367).
  • BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
    Auszug aus BGH, 18.10.2011 - 5 StR 346/11
    Ausweislich des Sitzungsprotokolls haben die Verfahrensbeteiligten hierzu keine Stellungnahme abgegeben, so dass eine konkludente Verneinung des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft, an die der Generalbundesanwalt gebunden wäre, nicht vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 381; Urteil vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, bei Dallinger MDR 1975, 367).
  • OLG Oldenburg, 21.07.2014 - 1 Ss 154/14

    Gewässerverunreinigung bei Verkehrsunfällen; Kein Nachholen des öffentlichen

    In diesem Zusammenhang kann die unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. Oktober 2011 (5 StR 346/11, juris) vertretene Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft nicht überzeugen, sie habe das besondere öffentliche Interesse in der Hauptverhandlung nicht bindend verneint.
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses kann auch noch in der Revisionsinstanz erfolgen (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 5 StR 346/11, StraFo 2012, 67).
  • BGH, 10.04.2014 - 4 StR 47/14

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in der Hauptverhandlung oder nachträglich in der Revisionsbegründung bejaht hat oder wirksam bejahen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - 5 StR 346/11, StraFo 2012, 67; Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 133 f.; Beschluss vom 15. Januar 1975 - 3 StR 312/74, Rn. 2; Urteil vom 3. Juli 1964 - 2 StR 208/64, BGHSt 19, 377, 381).
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