Rechtsprechung
BGH, 18.10.2012 - IX ZB 61/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 287 Abs 2 InsO, § 295 InsO, § 296 InsO, § 850c ZPO, § 850e Nr 3 ZPO
Restschuldbefreiungsantrag: Umfang der Abtretung pfändbarer Forderungen aus einem Dienstverhältnis bei Empfang von Naturalleistungen in Form der Überlassung eines Dienstwagens - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Unterrichtungspflicht eines Insolvenzschuldners über nicht pfändbare Sachzuwendungen (hier: Überlassung eines Kfz)
- zvi-online.de
InsO § 287 Abs. 2, § 295 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 850e Nr. 3
Umfang der Abtretungserklärung gem. § 287 Abs. 2 InsO bei Nutzung eines Dienstwagens durch den Schuldner - rewis.io
Restschuldbefreiungsantrag: Umfang der Abtretung pfändbarer Forderungen aus einem Dienstverhältnis bei Empfang von Naturalleistungen in Form der Überlassung eines Dienstwagens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Unterrichtungspflicht eines Insolvenzschuldners über nicht pfändbare Sachzuwendungen (hier: Überlassung eines Kfz) - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Restschuldbefreiung und der verschwiegene Dienstwagen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Insolvenzschuldner muss im Rahmen seiner Obliegenheiten auch über Überlassung eines Dienstwagen unterrichten
Verfahrensgang
- AG Lingen, 06.01.2010 - 18 IN 46/05
- LG Osnabrück, 24.02.2010 - 7 T 112/10
- BGH, 18.10.2012 - IX ZB 61/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BGH, 18.10.2012 - IX ZB 61/10
Es fehlen insbesondere Ausführungen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die geltend gemachte Rechtsfrage umstritten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 191).
- BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs
Erhält der Arbeitnehmer neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, wozu auch die Überlassung eines privat nutzbaren betrieblichen Kraftfahrzeugs gehört (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 23, BAGE 130, 101; BGH 18. Oktober 2012 - IX ZB 61/10 - Rn. 3; PG/Ahrens ZPO 14. Aufl. § 850e Rn. 35; Musielak/Voit/Flockenhaus 20. Aufl. ZPO § 850e Rn. 14) , sind Geld- und Naturalleistungen nach § 850e Nr. 3 Satz 1 ZPO zusammenzurechnen.