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   BGH, 18.10.2012 - IX ZR 10/10   

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https://dejure.org/2012,37478
BGH, 18.10.2012 - IX ZR 10/10 (https://dejure.org/2012,37478)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - IX ZR 10/10 (https://dejure.org/2012,37478)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - IX ZR 10/10 (https://dejure.org/2012,37478)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 166 Abs 2 InsO, § 168 Abs 1 InsO, § 168 Abs 3 InsO
    Insolvenzverfahren: Umfang der Verwertungsermächtigung des Insolvenzverwalters im Hinblick auf sicherungshalber abgetretene Forderungen des Schuldners

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Erteilung einer Einziehungsermächtigung gegenüber Dritten aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen des Schuldners

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen auch durch Erteilung einer Einziehungsermächtigung an Dritten

  • zvi-online.de

    InsO § 166 Abs. 2, § 168 Abs. 1, 3
    Berechtigung des Insolvenzverwalters zur Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen auch durch Erteilung einer Einziehungsermächtigung an Dritten

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Umfang der Verwertungsermächtigung des Insolvenzverwalters im Hinblick auf sicherungshalber abgetretene Forderungen des Schuldners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Erteilung einer Einziehungsermächtigung gegenüber Dritten aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermächtigung des Verwalters für Einzugsermächtigungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Verwertungsermächtigung des Insolvenzverwalters bezüglich sicherungshalber abgetretener Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Einzugsermächtigung des Insolvenzverwalters

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Erteilung einer Einzugsermächtigung für sicherungsabgetretene Forderungen durch den Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 35
  • MDR 2013, 181
  • WM 2013, 45
  • DB 2012, 2860
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 5/96

    Recht des gewillkürten Prozeßstandschafters zur Übertragung des

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - IX ZR 10/10
    Die Vorschrift des § 168 Abs. 1 InsO lässt demnach keinen Zweifel daran, dass die Verwertungsermächtigung des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 2 InsO deutlich weiter geht als eine rechtsgeschäftliche Einziehungsermächtigung, die nach ihrem Zweck einen Forderungsverkauf oder eine Übertragung der Ermächtigung üblicherweise zwar ausschließt, die aber auch rechtsgeschäftlich über die üblichen Grenzen hinaus erweitert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 269/80, BGHZ 82, 283, 288 ff unter III. 1. und 2.; vom 12. Februar 1998 - I ZR 5/96, NJW 1998, 3205, 3206 unter II. 1. c) aE).
  • BGH, 11.11.1981 - VIII ZR 269/80

    Nochmalige Abtretung nach globaler Vorausabtretung

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - IX ZR 10/10
    Die Vorschrift des § 168 Abs. 1 InsO lässt demnach keinen Zweifel daran, dass die Verwertungsermächtigung des Insolvenzverwalters nach § 166 Abs. 2 InsO deutlich weiter geht als eine rechtsgeschäftliche Einziehungsermächtigung, die nach ihrem Zweck einen Forderungsverkauf oder eine Übertragung der Ermächtigung üblicherweise zwar ausschließt, die aber auch rechtsgeschäftlich über die üblichen Grenzen hinaus erweitert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1981 - VIII ZR 269/80, BGHZ 82, 283, 288 ff unter III. 1. und 2.; vom 12. Februar 1998 - I ZR 5/96, NJW 1998, 3205, 3206 unter II. 1. c) aE).
  • BGH, 14.11.2019 - IX ZR 50/17

    Durchführung einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter kraft seines

    (c) Die Senatsentscheidungen vom 23. April 2009 (IX ZR 65/08, NZI 2009, 425) und 18. Oktober 2012 (IX ZR 10/10, WM 2013, 45), in denen dem Insolvenzverwalter unter Hinweis auf Sinn und Zweck von § 166 Abs. 2 InsO eine umfassende Verwertungsbefugnis zugesprochen wird, stehen dieser Auslegung nicht entgegen.

    Die Entscheidungen betrafen nicht die gegenständliche Reichweite des Verwertungsrechts aus § 166 Abs. 2 InsO, sondern die Art und Weise der Verwertung (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2009, aaO; Beschluss vom 18. Oktober 2012, aaO Rn. 2).

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