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   BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16   

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https://dejure.org/2016,43952
BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16 (https://dejure.org/2016,43952)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2016 - 3 StR 186/16 (https://dejure.org/2016,43952)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16 (https://dejure.org/2016,43952)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 200 StPO; § 203 StPO
    Erhebliche Abweichung des festgestellten Sachverhalts von den in der Anklageschrift geschilderten geschichtlichen Vorgängen (Bekanntwerden von Teilen der Tat in der Hauptverhandlung; Umgrenzungsfunktion der Anklage; Tatidentität; prozessualer Tatbegriff; Besonderheiten ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 264 Abs 1 StPO
    Prozessualer Tatbegriff: Tatidentität bei Serienstraftat

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1, § 206a Abs. 1 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfende Aburteilung der angeklagten Tat durch das Gericht im verfahrensrechtlichen Sinne; Erstreckung der Untersuchung auf erst in der Hauptverhandlung bekannt werdende Teile der Tat; Umgestaltung der Strafklage

  • rewis.io

    Prozessualer Tatbegriff: Tatidentität bei Serienstraftat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfende Aburteilung der angeklagten Tat durch das Gericht im verfahrensrechtlichen Sinne; Erstreckung der Untersuchung auf erst in der Hauptverhandlung bekannt werdende Teile der Tat; Umgestaltung der Strafklage

  • datenbank.nwb.de

    Prozessualer Tatbegriff: Tatidentität bei Serienstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Prozessualer Tatbegriff...und wenn sich die Lage im Prozess langsam so ändert....

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesmissbrauch - und die Begrenzungsfunktion der Anklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 166
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16
    In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169; vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146, 147).

    Ist in diesen Fällen im Wesentlichen die Art und Weise der Tatbegehung konkret geschildert, kommt dieser Beschreibung indes maßgebliche Bedeutung für die Individualisierung der zum Gegenstand der Anklage und später des Eröffnungsbeschlusses gemachten Taten zu (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169).

  • BGH, 18.08.2015 - 1 StR 305/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Einbeziehung von Taten, die zum

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16
    Allerdings war der Tenor des Urteils entsprechend der Anregung des Generalbundesanwalts so neu zu fassen, dass sich schon aus ihm und nicht erst aus den Gründen ergibt, wegen welcher Taten der Angeklagte zu welcher Gesamtstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - 1 StR 305/15, NStZ-RR 2015, 305).
  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 433/08

    Anklagegrundsatz; Akkusationsprinzip; Identität der Tat; teilweise Einstellung

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16
    In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169; vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146, 147).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16
    Dies steht einer Anklageerhebung gleichwohl nicht entgegen; die Anklageschrift erfüllt in diesen Fällen ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tathandlungen, die Nennung der Höchstzahl der innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des jeweiligen Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 154 f.; vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49 mwN).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16
    In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169; vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146, 147).
  • BGH, 22.10.2013 - 5 StR 297/13

    Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei einer Tatserie

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16
    Dies steht einer Anklageerhebung gleichwohl nicht entgegen; die Anklageschrift erfüllt in diesen Fällen ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tathandlungen, die Nennung der Höchstzahl der innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des jeweiligen Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 154 f.; vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49 mwN).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 375/08

    Tat im prozessualen Sinne (Individualisierung der Tat bei Serienstraftaten;

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16
    Diese Umgestaltung der Strafklage darf aber nicht dazu führen, dass die Identität der von der Anklage umfassten Tat nicht mehr gewahrt ist, weil das ihr zugrundeliegende Geschehen durch ein anderes ersetzt wird (BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 8).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16
    Dies steht einer Anklageerhebung gleichwohl nicht entgegen; die Anklageschrift erfüllt in diesen Fällen ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tathandlungen, die Nennung der Höchstzahl der innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des jeweiligen Tatgeschehens bezeichnet (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46 f.; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 154 f.; vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 297/13, NStZ 2014, 49 mwN).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19

    Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit

    Zur Tat in diesem Sinne gehört das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, BeckRS 2016, 20612).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17

    Gegenstand des Urteils (Identität der Tat); Verwerfung der Revision als

    Der Umstand, dass nach den Urteilsfeststellungen die Geschädigte aufgrund Täuschung durch den Angeklagten dessen Hotel- und Mietwagenkosten mit ihrer Kreditkarte bezahlte, während die Anklage noch davon ausgegangen war, dass die Geschädigte täuschungsbedingt dem Angeklagten ihre Kreditkarte überließ und er die Karte zum Ausgleich dieser Verbindlichkeiten einsetzte, steht der Identität der Tat im Sinne des § 264 StPO nicht entgegen, da diese Änderung die Individualisierung des geschichtlichen Vorgangs nicht berührt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2017 - 4 StR 516/16; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 f.; vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146 f.).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Hierin liegt der Unterschied zum prozessualen Tatbegriff nach § 264 StPO, der der Bestimmung der Reichweite der Kognitionspflicht des Gerichts und des bei Aburteilung eintretenden Strafklageverbrauchs dient (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 mwN; Radtke in Hohmann/Radtke, StPO, § 264 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 12.11.2020 - 3 StR 31/20

    Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (wesentlicher

    Die Verurteilung des Angeklagten allein wegen (Sichverschaffens einer) Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Freispruch im Übrigen unterliegt auf die Revision der Generalstaatsanwaltschaft der Aufhebung, weil das Landgericht die angeklagte Tat im verfahrensrechtlichen Sinn nicht erschöpfend abgeurteilt hat und insoweit seiner Kognitionspflicht (§ 264 StPO) nicht in vollem Umfang nachgekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26; Urteil vom 23. August 2017 - 2 StR 456/16, NJW 2018, 566 Rn. 27; KKStPO/Kuckein/Ott, 8. Aufl., 5 6 7 § 264 Rn. 27 ff. mwN).
  • BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16

    Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche

    In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken (Kognitionspflicht), die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26; Urteil vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59, BGHSt 13, 320, 321; weitere Nachweise bei Norouzi in Münchener Kommentar zur StPO, § 264 Rn. 10).
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 291/20

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schweren sexuellen

    aa) Zwar genügt die Anklageschrift ihrer Umgrenzungsfunktion, da sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tathandlungen, die Nennung der Höchstzahl der innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des jeweiligen Geschehens bezeichnet (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, juris Rn. 14 f.; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, juris Rn. 10, jew. mwN).

    (1) In den Fällen, in denen einzelne Sexualtaten einer Tatserie nur hinsichtlich des Tatorts und der Begehungsweise, nicht aber hinsichtlich der Tatzeiten näher bestimmt werden können, erlangt die Art und Weise der Tatbestandsverwirklichung maßgebliche Bedeutung für die Individualisierung der zum Gegenstand einer Anklage und später des Eröffnungsbeschlusses gemachten Taten (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2018 - 2 StR 390/17, juris Rn. 19; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, juris Rn. 10; vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46).

  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

    Weichen bei einer Serientat die Feststellungen des Gerichts hinsichtlich der Tatmodalitäten einzelner Taten gleichwohl so deutlich von den in der Anklage- bzw. Antragsschrift geschilderten geschichtlichen Vorgängen ab, dass mit ihnen andere als die zuvor bezeichneten Taten im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO beschrieben sind, kann sie das Gericht nicht ohne Erhebung einer Nachtragsanklage zum Gegenstand einer Verurteilung machen (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 f.; Urteil vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, StraFo 2009, 71 f.; Beschluss vom 29. März 2017 - 4 StR 516/16, juris Rn. 6).
  • LG Krefeld, 29.04.2020 - 21 KLs 1/20
    Maßgeblich individualisiert die Art und Weise der Tatverwirklichung die anklagegenständlichen Taten jedoch nur in solchen Fällen, in welchen die Geschädigte über Jahre hinweg Opfer einer Vielzahl von sexuellen Übergriffen war, die deshalb in der Anklage nur hinsichtlich der Tatorte und der Begehungsweisen, aber nicht hinsichtlich der Tatzeit näher bestimmt werden konnten (vgl. BGH NStZ 2012, 168, 169, Rn. 8: Vorwurf von insgesamt 74 Taten; BGH BeckRS 2016, 20612: 180 Taten; ferner BGH NJW 1994, 2556 f.: Vorwurf von Taten an nicht allen, aber verschiedenen Wochenenden in einem neunmonatigen Zeitraum).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18

    Begriff der prozessualen Tat (Nämlichkeit der Tat bei Serienstraftaten)

    Auch bei Serienstraftaten wie hier den Missbrauchstaten zu Lasten eines Kindes bzw. einer Jugendlichen, die zudem erst nach längerer Zeit aufgedeckt werden, können der Ort und die Zeit des Vorgangs, das Täterverhalten, die ihm innewohnende Richtung, also die Art und Weise der Tatverwirklichung, und das Opfer die Vielzahl der Fälle ausreichend konkretisieren, sodass nicht nur die Umgrenzungsfunktion gewahrt ist, sondern auch die Übereinstimmung von angeklagtem und ausgeurteiltem Sachverhalt überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, Rn. 8; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, Rn. 6 und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, Rn. 4; Urteile vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 218 und vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, Rn. 5).
  • BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19

    Prozessuale Tat (Einheitlichkeit des Lebensvorgangs; in der Hauptverhandlung zu

    Selbst wenn das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken muss, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden, darf die Umgestaltung der Strafklage nicht dazu führen, dass die Identität der von der Anklage umfassten Tat nicht mehr gewahrt ist, weil das ihr zugrunde liegende Geschehen durch ein anderes ersetzt wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 375/08, juris Rn. 8; vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146, 147; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20

    Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (fehlerhaft unterbliebene

  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 391/20

    Prozessuale Tat (erschöpfende Aburteilung; Identität; einheitlicher Vorgang;

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