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   BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17   

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https://dejure.org/2017,53435
BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17 (https://dejure.org/2017,53435)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2017 - 3 StR 368/17 (https://dejure.org/2017,53435)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17 (https://dejure.org/2017,53435)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 246a StPO; § 261 StPO
    Abweichung der tatrichterlichen Würdigung von einem Sachverständigengutachten (Einsichts- und Steuerungsfähigkeit; Anforderungen an die Begründung; revisionsgerichtliche Nachprüfung; erschöpfende Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Gutachtens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 246a Abs 1 StPO, § 261 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Sicherungsverfahren gegen einen schuldunfähigen Straftäter: Darstellungsanforderungen im Urteil bei Abweichung des Tatrichters vom psychiatrischen Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 246a Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Anforderungen an die Feststellung einer zumindest verminderten Schuldfähigkeit

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren gegen einen schuldunfähigen Straftäter: Darstellungsanforderungen im Urteil bei Abweichung des Tatrichters vom psychiatrischen Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Anforderungen an die Feststellung einer zumindest verminderten Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 85
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 211/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17
    In diesem Zusammenhang ist darzulegen, wie sich die festgestellte, einem Merkmal der §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstaten auf den entsprechenden Zustand zurückzuführen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 211/16, R&P 2016, 268 f. mwN).
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 574/15

    Fehlende Schuldfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil, ob die Einsichts-

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17
    Ist der Täter in seiner Einsichtsfähigkeit erheblich vermindert, so ist seine Schuld gleichwohl nicht gemindert und § 21 StGB nicht anwendbar, wenn er das Unrecht seines Tuns im Tatzeitpunkt dennoch einsah; das Tatgericht hat daher darüber zu befinden, ob die Einschränkung der Einsichtsfähigkeit auch tatsächlich zum Fehlen der Unrechtseinsicht führte und dem Täter dies vorzuwerfen ist; nur wenn beides zu bejahen ist, greift § 21 StGB ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2005 - 2 StR 124/05, R&P 2006, 101; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17
    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01, NStZ-RR 2002, 257, 259 bei Becker).
  • BGH, 21.04.2005 - 2 StR 124/05

    Verminderte Schuldfähigkeit (Unrechtseinsicht; Vermeidbarkeit;

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17
    Ist der Täter in seiner Einsichtsfähigkeit erheblich vermindert, so ist seine Schuld gleichwohl nicht gemindert und § 21 StGB nicht anwendbar, wenn er das Unrecht seines Tuns im Tatzeitpunkt dennoch einsah; das Tatgericht hat daher darüber zu befinden, ob die Einschränkung der Einsichtsfähigkeit auch tatsächlich zum Fehlen der Unrechtseinsicht führte und dem Täter dies vorzuwerfen ist; nur wenn beides zu bejahen ist, greift § 21 StGB ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2005 - 2 StR 124/05, R&P 2006, 101; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15

    Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17
    Ist der Täter in seiner Einsichtsfähigkeit erheblich vermindert, so ist seine Schuld gleichwohl nicht gemindert und § 21 StGB nicht anwendbar, wenn er das Unrecht seines Tuns im Tatzeitpunkt dennoch einsah; das Tatgericht hat daher darüber zu befinden, ob die Einschränkung der Einsichtsfähigkeit auch tatsächlich zum Fehlen der Unrechtseinsicht führte und dem Täter dies vorzuwerfen ist; nur wenn beides zu bejahen ist, greift § 21 StGB ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2005 - 2 StR 124/05, R&P 2006, 101; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6).
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    aa) Zwar ist ein Gericht nicht gehalten, einem Sachverständigen zu folgen, weil die gutachterlichen Ausführungen stets lediglich eine Grundlage der eigenen richterlichen Überzeugungsbildung sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, juris Rn. 11 mwN).

    Es muss insbesondere auch dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die es seine abweichende Auffassung stützt und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (Senat, Beschlüsse vom 10. April 2019 - 2 StR 338/18, juris Rn. 8 mwN; vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, aaO mwN; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, aaO).

  • BGH, 02.11.2023 - 3 StR 249/23

    Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf u.a. des schweren sexuellen Missbrauchs

    Hierzu bedarf es einer umfassenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, juris Rn. 11; vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 16; Urteile vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, StV 2018, 199 Rn. 10; vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276, jeweils mwN).
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf die das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01 Rn. 55; vom 7. Juni 2017 - 1 StR 628/16 Rn. 7 und vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20 Rn. 9; Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17 Rn. 11 und vom 15. Mai 2023 - 6 StR 146/23 Rn. 5).
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    aa) Zwar war das Landgericht an einer vom Gutachten abweichenden Beurteilung des hinreichend konkreten Therapieerfolges nicht grundsätzlich gehindert, weil die gutachterlichen Ausführungen stets lediglich eine Grundlage der eigenen richterlichen Überzeugungsbildung sind (siehe nur BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17 Rn. 11 (NStZ-RR 2018, 85 nur redak. Leitsatz)).
  • BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19

    Raub (Wegnahme: Aufhebung des Gewahrsams, unauffällige, leicht bewegliche

    Denn die - auch insoweit recht knappen - Urteilsgründe erlauben nicht die Nachprüfung, ob das Gericht die Ausführungen des Sachverständigen zutreffend und hinreichend sachkundig gewürdigt und aus ihnen rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat, wozu es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Bekundungen bedurft hätte, insbesondere zu den Gesichtspunkten und Erkenntnissen, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, juris Rn. 11; KK-StPO/Krehl, 8. Aufl., § 246a Rn. 4).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17; vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19; Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2023 - 4 StR 9/23

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit: Nachweis einer

    Will es allerdings eine Frage, für deren Beantwortung - wie hier durch § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO - die Inanspruchnahme sachverständiger Hilfe gesetzlich vorgeschrieben ist, im Widerspruch zu dem Gutachten beantworten, so muss es die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, die dem Revisionsgericht die Nachprüfung erlaubt, ob es die Darlegungen des Sachverständigen zutreffend gewürdigt und aus ihnen rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 2 StR 253/21 Rn. 3; Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschlüsse vom 13. September 2001 ? 3 StR 333/01, NStZ-RR 2002, 259; vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17 Rn. 11, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 85).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose);

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen zu den Gesichtspunkten, auf die das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 02.06.2021 - 6 StR 341/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose:

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere auch zu den Gesichtspunkten, auf die das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2017 - 1 StR 628/16; Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 151/20

    Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens,

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf die das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2017 - 1 StR 628/16; Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17).
  • BGH, 14.12.2021 - 2 StR 253/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs:

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