Rechtsprechung
BGH, 18.10.2017 - XII ZB 186/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 74 Abs. 7 FamFG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 1a BGB
Betreuungssache: Voraussetzung der Anordnung einer Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen - Wolters Kluwer
Anordnung der Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen; Feststellung des Fehlens der Fähigkeit des an einer psychischen Erkrankung leidenden Betroffenen zur Bildung eines freien Willens
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Anordnung der Betreuung, Vorsorgevollmacht, Wille des Betroffenen, SV-Gutachten, freie Willensbestimmung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 1a
Anordnung der Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen; Feststellung des Fehlens der Fähigkeit des an einer psychischen Erkrankung leidenden Betroffenen zur Bildung eines freien Willens - rechtsportal.de
BGB § 1896 Abs. 1a ; BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
Anordnung der Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen; Feststellung des Fehlens der Fähigkeit des an einer psychischen Erkrankung leidenden Betroffenen zur Bildung eines freien Willens - datenbank.nwb.de
Betreuungssache: Voraussetzung der Anordnung einer Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuung gegen den Willen des Betroffenen?
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zur Anordnung der Betreuung gegen den Willen des Betroffenen
- famrz.de (Kurzinformation)
Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung
Verfahrensgang
- AG Bremen, 06.01.2017 - 46 XVII P 119/12
- LG Bremen, 31.03.2017 - 5 T 55/17
- BGH, 18.10.2017 - XII ZB 186/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 410
- FGPrax 2018, 29
- FamRZ 2018, 205
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.10.2019 - XII ZB 144/19
Gebotenheit einer Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen; …
Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 186/17, FamRZ 2018, 205).Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 186/17 - FamRZ 2018, 205 Rn. 10 mwN).
- BGH, 13.02.2019 - XII ZB 485/18
Betreuungssache: Erledigung des Hauptsacheverfahrens durch Anordnung einer …
Zwar ist im Ausgangspunkt richtig, dass das Vorliegen dieser Tatbestandsvoraussetzung durch den sachverständig beratenen Tatrichter (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 186/17 - FamRZ 2018, 205 Rn. 10 mwN) positiv festgestellt werden muss und daher dann, wenn trotz ausreichender Ermittlungen eine solche Feststellung nicht möglich ist, eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen nicht eingerichtet werden kann. - OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 12 U 15/09
Pflegebedarf nach Verkehrsunfall
Gegen den Willen eines Volljährigen setzt die Anordnung der Betreuung voraus, dass durch ein Sachverständigengutachten belegt ist, dass der Betroffene an einer psychischen Erkrankung leidet, ihm die Fähigkeit fehlt, einen freien Willen zu bilden (BGH, XII ZB 186/17).