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   BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17   

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BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17 (https://dejure.org/2017,43072)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2017 - XII ZB 243/17 (https://dejure.org/2017,43072)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 243/17 (https://dejure.org/2017,43072)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG, § 2 Abs 2 BVormVG, § 2 Abs 3 BVormVG, § 1 Nr 2 BVormGAG NW, § 2 Abs 1 BVormGAG NW
    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums absolvierten "Weiterbildung Berufsbetreuung" mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; landesrechtliche Voraussetzungen für die vergütungsrechtliche Anerkennung einer Nachqualifikation

  • IWW

    § 4 Abs. 2 Nr. 2 VBVG, § ... 11 Abs. 2 VBVG, § 2 Abs. 1 AGBVormVG NW, § 1 Nr. 2 AGBVormVG NW, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 11 Abs. 3 Satz 1 VBVG, § 11 Abs. 3 Satz 3 VBVG, § 2 Abs. 2 AGBVormVG NW, § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AG BtG BW, Art. 2 a des Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BtÄndG), Art. 12 GG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Betreuungsrechtliche Eingruppierung des Berufsbetreuers in eine Vergütungsstufe; Vergleichbarkeit der im Wege des sogenannten Kontaktstudiums erfolgreich absolvierten "Weiterbildung Berufsbetreuung" mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; Landesrechtliche ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Kontaktstudium, Vergleichbarkeit mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung, Nachqualifikation

  • rewis.io

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums absolvierten "Weiterbildung Berufsbetreuung" mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; landesrechtliche Voraussetzungen für die vergütungsrechtliche Anerkennung einer Nachqualifikation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuungsrechtliche Eingruppierung des Berufsbetreuers in eine Vergütungsstufe; Vergleichbarkeit der im Wege des sogenannten Kontaktstudiums erfolgreich absolvierten "Weiterbildung Berufsbetreuung" mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; Landesrechtliche ...

  • rechtsportal.de

    Betreuungsrechtliche Eingruppierung des Berufsbetreuers in eine Vergütungsstufe; Vergleichbarkeit der im Wege des sogenannten Kontaktstudiums erfolgreich absolvierten "Weiterbildung Berufsbetreuung" mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; Landesrechtliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums absolvierten "Weiterbildung Berufsbetreuung" mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung; landesrechtliche Voraussetzungen für die vergütungsrechtliche Anerkennung einer Nachqualifikation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    "Weiterbildung Berufsbetreuung" vergleichbar mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung? ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anerkennung einer Nachqualifikation

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Absolvierte "Weiterbildung Berufsbetreuung" nicht mit abgeschlossener Hochschulausbildung vergleichbar

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4 Abs 1 S 2 Nr 2
    Zur Frage, ob die Absolvierung des Kontaktstudiums "Weiterbildung Berufsbetreuung" an dem Institut für Weiterbildung an der evangelischen Fachhochschule Freiburg e.V. den erhöhten Stundensatz von 44 Euro rechtfertigt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 234
  • FGPrax 2018, 77
  • FamRZ 2018, 136
  • Rpfleger 2018, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 162/17

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - juris Rn. 3 f. und vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900 Rn. 9 f. mwN).

    Mit Blick auf den einem Hochschulstudium nicht ansatzweise vergleichbaren zeitlichen Umfang dieser Ausbildung von insgesamt 350 Stunden, wie er sich aus dem von der Betreuerin vorgelegten Zertifikat ergibt, fehlt es an einer Vergleichbarkeit, ohne dass es auf weitere Umstände ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - juris Rn. 6).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17
    Der am 1. Juli 1998 in Kraft getretene § 2 BVormVG, der den Ländern die Einführung einer vergütungssteigernden Nachqualifikation ermöglichte, hatte deshalb auch die Funktion, zum Schutz des Vertrauens dieser Berufsbetreuer eine Übergangsregelung zu schaffen, die es ihnen für eine begrenzte Zeit ermöglichte, die Voraussetzungen auch für die höchste Vergütungsstufe zu erwerben (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 19).

    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Betreuerin die Voraussetzung für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 29. März 2017 - XII ZB 570/15 - juris Rn. 9 und vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 14 f. mwN).

  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 570/15

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Vermittlung besonderer

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17
    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Betreuerin die Voraussetzung für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 29. März 2017 - XII ZB 570/15 - juris Rn. 9 und vom 8. Februar 2012 - XII ZB 230/11 - juris Rn. 14 f. mwN).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17
    Das Landgericht hat somit zu Recht ein schützenswertes Vertrauen der Betreuerin in eine gleichbleibende Festsetzung für künftige Zeitabschnitte verneint und richtig gesehen, dass der Vertrauensgrundsatz allenfalls einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung entgegenstehen könnte, wenn das Vertrauen des Betreuers auf die Beständigkeit einer ihm in der Vergangenheit rechtswidrig gewährten Vergütung schutzwürdig ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 19 f. und vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 - FamRZ 2016, 293 Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17
    Insbesondere ist mit der die gesetzlichen Vorgaben umsetzenden Reduzierung des der Betreuerin gewährten Stundensatzes - anders als die Rechtsbeschwerde meint - nicht eine (Teil-)Sperrung der beruflichen Tätigkeit der Betreuerin verbunden (vgl. auch BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1279 f.).
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 261/13

    Betreuervergütung: Ausschluss der Rückforderung aus Gründen des

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17
    Das Landgericht hat somit zu Recht ein schützenswertes Vertrauen der Betreuerin in eine gleichbleibende Festsetzung für künftige Zeitabschnitte verneint und richtig gesehen, dass der Vertrauensgrundsatz allenfalls einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung entgegenstehen könnte, wenn das Vertrauen des Betreuers auf die Beständigkeit einer ihm in der Vergangenheit rechtswidrig gewährten Vergütung schutzwürdig ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 19 f. und vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 - FamRZ 2016, 293 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16

    Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten

    Auszug aus BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - juris Rn. 3 f. und vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900 Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf

    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 243/17 - FamRZ 2018, 136 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20

    Zur Frage, ob die Weiterbildung zur Rechtswirtin im Wege des Fernstudiums

    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 338/19 - FamRZ 2020, 448 Rn. 11 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 243/17 - FamRZ 2018, 136 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 338/19

    Zur Frage, ob die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen mit einer

    Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 243/17 - FamRZ 2018, 136 Rn. 13 mwN).
  • LG Aachen, 20.02.2019 - 3 T 2/19
    Nach § 2 II AGBVormVG NW wurden als Prüfung i.S.v. Abs. 1 alle Prüfungen anerkannt, die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der jeweiligen landesrechtlichen Ausführungsvorschriften zu § 2 BVormVG mit Erfolg abgelegt worden waren, wobei aus dem Zeugnis über die Prüfung hervorgehen musste, welchen Kenntnissen die durch die Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse entsprachen (vgl. die ausführliche Darstellung bei BGH NJOZ 2018, 87).

    Nachdem es dabei abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Betreuerin die Voraussetzung für eine Erhöhung des Stundensatzes gem. § 4 I 2 Nr. 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, diese gewonnene bessere Erkenntnis umzusetzen (so BGH NJOZ 2018, 87 m.w.N.).

  • LG Frankfurt/Oder, 05.11.2020 - 19 T 254/19
    vom 18.10.2017 - XII ZB 243/17 - betreffend sog. Kontaktstudium Weiterbildung Berufsbetreuung" juris Rn. 13).
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