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   BGH, 18.10.2018 - 3 StR 330/18   

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https://dejure.org/2018,41584
BGH, 18.10.2018 - 3 StR 330/18 (https://dejure.org/2018,41584)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2018 - 3 StR 330/18 (https://dejure.org/2018,41584)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 330/18 (https://dejure.org/2018,41584)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 337 StPO; § 344 Abs. 1 StPO; § 33 S. 1 BtMG; § 74 StGB
    Beschränkung des Rechtsmittels auf die Nichtanordnung der Einziehung von Betäubungsmitteln (Sicherungscharakter; keinen Einfluss auf die Bemessung der Strafhöhe; gefährliche Gegenstände; Tatobjekte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des sichergestellten Rauschgiftes i.R.d. bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln (hier: 30 Kilogramm Amphetamin)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 33 S. 1; StGB § 74 Abs. 3 S. 1-2
    Einziehung des sichergestellten Rauschgiftes i.R.d. bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln (hier: 30 Kilogramm Amphetamin)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionsbeschränkung auf die Nichtanordnung der Einziehung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 330/18
    Doch kann das Revisionsgericht auch in solchen Fällen ausnahmsweise selbst entscheiden, wenn nach den Umständen des Falles eine Ausübung des Ermessens dahin, dass die beschlagnahmten Sachen wieder freigegeben werden, nicht ohne Rechtsfehler möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 3 StR 4/71 I, BGHSt 26, 258, 266 mwN).
  • BGH, 28.05.1991 - 1 StR 731/90

    Einziehung von Gegenständen, die einem an der Tat strafrechtlich nicht

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 330/18
    Doch hat die Einziehung der Betäubungsmittel nach § 33 Satz 1 BtMG, die Gegenstand der Tat selbst waren (sogenannte Beziehungsgegenstände (jetzt: Tatobjekte) - vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 1991 - 1 StR 731/90, NStZ 1991, 496; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100), keinen Straf-, sondern lediglich Sicherungscharakter.
  • BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92

    Einziehung - Verhältnismäßigkeit - Strafzumessung - Nebenstrafe

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 330/18
    Zwar ist eine Beschränkung des Rechtsmittels auf die Einziehung nicht wirksam, wenn diese als Nebenstrafe Teil der Strafzumessung ist und deshalb eine Entscheidung über die Einziehung nicht möglich ist, ohne zugleich die Höhe der Strafe zu erörtern (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1992 - 1 StR 618/92, NStZ 1993, 400).
  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 497/86

    Erforderlichkeit der Einziehung einer sichergestellten großen Menge Haschisch

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 330/18
    Das ist vorliegend angesichts der Gefährlichkeit der großen Menge des Rauschmittels Amphetamin der Fall (vgl. auch BGH, Urteil vom 30. September 1986 - 1 StR 497/86, NStE Nr. 1 zu § 33 BtMG; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., § 33 BtMG Rn. 161).
  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 67/10

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch); kein (erweiterter)

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 330/18
    Doch hat die Einziehung der Betäubungsmittel nach § 33 Satz 1 BtMG, die Gegenstand der Tat selbst waren (sogenannte Beziehungsgegenstände (jetzt: Tatobjekte) - vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 1991 - 1 StR 731/90, NStZ 1991, 496; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100), keinen Straf-, sondern lediglich Sicherungscharakter.
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    Die Einziehungsentscheidung unterliegt hingegen nicht der Aufhebung, da diese als sogenannte Sicherungseinziehung gemäß § 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB vorliegend wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen worden ist (BGH, Urt. v. 18.10.2018 - 3 StR 330/18 - juris).
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