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   BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18   

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BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18 (https://dejure.org/2018,40211)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2018 - 3 StR 37/18 (https://dejure.org/2018,40211)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18 (https://dejure.org/2018,40211)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Lückenhafte Beweiswürdigung (revisionsgerichtlicher Prüfungsumfang; Berücksichtigung sämtlicher zur Beeinflussung der Entscheidung geeigneter Umstände; strafrechtliches Vorleben des Täters; Zweifelssatz; keine tätergünstige Unterstellung nicht angezeigter ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 212 StGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 211 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 66 Abs. 1 StGB, § 67d StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zur Annahme des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht eines Sexualdelikts durch Gesamtwürdigung des strafrechtlich relevanten Vorlebens des Täters

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Beweiswürdigung zur Abgrenzung von Totschlag und Mord durch Berücksichtigung des strafrechtlich relevanten Vorlebens des Angeklagten; Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer zweiten Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 ; StGB § 211 Abs. 2 ; StGB § 212
    Beweiswürdigung zur Annahme des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht eines Sexualdelikts durch Gesamtwürdigung des strafrechtlich relevanten Vorlebens des Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 57
  • StV 2020, 97
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise;

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    Die Begründung, mit der das Landgericht die Annahme des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht abgelehnt hat, begegnet - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 11; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts erweist sich als lückenhaft, denn die Strafkammer hat nicht sämtliche Umstände, die dazu geeignet waren, die Entscheidung zu beeinflussen, in ihre Überlegungen einbezogen und einer umfassenden Gesamtwürdigung zugeführt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 27.09.2017 - 2 StR 146/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    Sie hat es insbesondere verabsäumt, das strafrechtlich relevante Vorleben des Angeklagten in den Blick zu nehmen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383).

    In Anbetracht der erkennbaren Parallelen zwischen dem äußeren Erscheinungsbild des hier verfahrensgegenständlichen Geschehens und der in den aufgeführten Vortaten wiederholt zu Tage getretenen gleichartigen Vorgehensweise des Angeklagten hätte es sich aufgedrängt, das strafrechtliche Vorleben des Angeklagten im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Beweise und Indizien zu erörtern (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383).

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95

    Weitere Maßregel - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    Dem steht nicht entgegen, dass bereits das Landgericht Aurich mit Urteil vom 19. November 2012 diese Maßregel gegen den Angeklagten verhängt hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 292/95, BGHR StGB § 66 Vollzug 1; LK/Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 225).
  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98

    Anordnung von Sicherungsverwahrung - Vereinbarkeit der Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    Dabei hat das Landgericht auch dem für den Ausspruch einer zweiten Sicherungsverwahrung in besonderem Maße geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinreichend Rechnung getragen, indem es die Regelung des § 67d StGB in den Blick genommen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. September 1998 - 5 StR 404/98, juris Rn. 3 f.).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16

    Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm;

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    Die Begründung, mit der das Landgericht die Annahme des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht abgelehnt hat, begegnet - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 11; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8) - durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    In diesem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen, dass es nach der stetigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder aufgrund des Zweifelssatzes noch sonst geboten ist, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 17; vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 158/17, juris Rn. 24 mwN).
  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 158/17

    Kein sachlich-rechtlich beachtlicher Erörterungsmangel bei der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 37/18
    In diesem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen, dass es nach der stetigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder aufgrund des Zweifelssatzes noch sonst geboten ist, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 17; vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 158/17, juris Rn. 24 mwN).
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 183/20

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (naheliegende Schlussfolgerungen; Unterstellung

    Auf die Revisionen der Nebenkläger hat der Senat die genannte Entscheidung mit Urteil vom 18. Oktober 2018 (3 StR 37/18) mit den Feststellungen aufgehoben; die Revision des Angeklagten hat er verworfen.

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58; vom 19. Oktober 2017 - 3 StR 158/17, juris Rn. 23 f.; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 17; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Beschluss vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03, juris Rn. 14 f.).

    Diese Beweiswürdigung des Landgerichts erweist sich als lückenhaft, denn es werden nicht sämtliche Umstände, die dazu geeignet waren, die Entscheidung zu beeinflussen, in die Überlegungen einbezogen (BGH, Urteile vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8).

  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 316/20

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt);

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 2 StR 315/20, juris Rn. 15; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 8; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 12; vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19, juris Rn. 19; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 361/21

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Fehlen von schweren Verletzungen und

    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zu Gunsten eines Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis - wie hier - keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Januar 2021 - 2 StR 315/20 Rn. 15; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19 Rn. 8; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 Rn. 12; vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58).
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 389/18

    Geeignetheit der sichergestellten Gegenstände zur Erfüllung des

    Auch in diesem Zusammenhang ist erneut darauf hinzuweisen, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder aufgrund des Zweifelssatzes noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18).
  • BGH, 04.11.2021 - 3 StR 105/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Prüfungsumfang;

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 28. Januar 2021 - 3 StR 279/20, juris Rn. 17; vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18, NStZ-RR 2019, 57, 58; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 17; vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 5 6 2005, 147; vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03, juris Rn. 14 f.).
  • LG Köln, 14.10.2019 - 324 KLs 6/18
    Die Kammer verkennt nicht, dass auch das strafrechtliche Vorleben des Angeklagten im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Beweise und Indizien in den Blick zu nehmen ist (BGH, Urteil vom 18.10.2018, 3 StR 37/18).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 321/22

    Verurteilung im "Mordfall Klosterwald" rechtskräftig

    Diesem Erkenntnis war im ersten Rechtsgang eine Verurteilung durch das Landgericht Verden wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung vorausgegangen, die auf die Revision der Nebenkläger durch den Senat wegen rechtsfehlerhafter Ablehnung von Mordmerkmalen in vollem Umfang aufgehoben worden war (Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 37/18).
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