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   BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18   

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https://dejure.org/2019,50621
BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18 (https://dejure.org/2019,50621)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2019 - V ZR 188/18 (https://dejure.org/2019,50621)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18 (https://dejure.org/2019,50621)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW

    § 16 Abs. 2 WEG, § ... 16 Abs. 8 WEG, § 43 WEG, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 12 Abs. 1 WEG, § 675 Abs. 1, § 670 BGB, § 16 Abs. 5 WEG, § 43 Nr. 3 WEG, § 280 Abs. 1 BGB, § 12 Abs. 2 WEG, § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 12 WEG, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 12 Abs. 1, 16 Abs. 2, 43; BGB §§ 670, 675 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft zur Tragung der Kosten eines Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern; Verpflichtung des Verwalters zur Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klage gegen Verwalter auf Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung - Wer haftet für die Verfahrenskosten?

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflichten des Verwalters bei Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • rewis.io

    Erstattung der Verfahrenskosten eines Verwalters aus Gemeinschaftsvermögen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 12 Abs. 1
    Verfahrenskosten als Gemeinschaftskosten bei Verurteilung des beklagten Verwalters

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 12 Abs. 1
    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft zur Tragung der Kosten eines Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern; Verpflichtung des Verwalters zur Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter zur Veräußerungszustimmung verurteilt: Trägt er die Verfahrenskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Veräußerungszustimmung: Verwalter darf Prozesskosten dem Gemeinschaftskonto entnehmen ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befugnis des Verwalters zur Entnahme von Verfahrenskosten aus dem Gemeinschaftsvermögen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu Veräußerungszustimmung verurteilter Verwalter muss Prozesskosten nicht selbst tragen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Veräußerungszustimmung verurteilter Verwalter muss Prozesskosten nicht selbst tragen

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 43 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Verurteilung zur Zustimmung zur Veräußerung; Verwalterhaftung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesskosten des Verwalters bei Veräußerungszustimmung sind Gemeinschaftskosten (IMR 2020, 153)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Versagung der Veräußerungszustimmung pflichtwidrig? (IMR 2020, 152)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 393
  • MDR 2020, 340
  • NZM 2020, 330
  • ZMR 2020, 422
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
    Die Einschätzung des Verwalters über das Vorliegen eines wichtigen Grundes unterliegt einem Beurteilungsspielraum (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 347, 354 zur Zustimmung zu einer baulichen Veränderung des Wohnungseigentums; Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 12 WEG Rn. 55; Gottschalg, aaO).

    Einem solchen, nicht lösbaren Pflichtenwiderstreit ist der Verwalter nicht auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 347, 354 f.).

    Er ist dazu aber jedenfalls in Zweifelsfällen befugt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 346, 353).

    Unterlässt der Verwalter schuldhaft eine solche Aufklärung, so kann er schadensersatzpflichtig sein, weil er den Wohnungseigentümern keine ordnungsgemäße Grundlage für die zu treffende Entscheidung verschafft hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 346, 353).

  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
    Ist - wie hier - der Verwalter zustimmungsberechtigte Person, wird er bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung in aller Regel als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 241/11, NJW 2012, 3232 Rn. 13; Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453 Rn. 9; BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242).

    Daran ändert sich regelmäßig auch dann nichts, wenn die Wohnungseigentümer nach der Teilungserklärung ausnahmsweise nicht die Entscheidung über die Zustimmung an sich ziehen und selbst treffen können (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453 Rn. 9 mwN).

  • OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 Wx 92/98

    Wohnungseigentumsrecht: Verspätete Zustimmung des Verwalters einer

    Auszug aus BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
    Verweigert oder erteilt der Verwalter die Zustimmung schuldhaft pflichtwidrig, kann er ggf. für einen entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein (§ 280 Abs. 1, §§ 249 ff. BGB; vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1993, 280; OLG Hamburg, ZMR 2004, 850 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 787; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 75 ff.; Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 12 WEG Rn. 77, 78).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04

    Zur Schadensersatzpflicht des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage bei

    Auszug aus BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
    Verweigert oder erteilt der Verwalter die Zustimmung schuldhaft pflichtwidrig, kann er ggf. für einen entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein (§ 280 Abs. 1, §§ 249 ff. BGB; vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1993, 280; OLG Hamburg, ZMR 2004, 850 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 787; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 75 ff.; Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 12 WEG Rn. 77, 78).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
    Sie soll verhindern, dass Binnenstreitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern untereinander auf Kosten aller Wohnungseigentümer ohne Rücksicht auf die jeweilige Parteistellung und die gerichtliche Kostenentscheidung ausgetragen werden (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 168/13, ZWE 2014, 261 Rn. 15; zu § 16 Abs. 5 WEG aF vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 Rn. 22).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
    Ist - wie hier - der Verwalter zustimmungsberechtigte Person, wird er bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung in aller Regel als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 241/11, NJW 2012, 3232 Rn. 13; Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453 Rn. 9; BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242).
  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 168/13

    Wohnungseigentum: Beteiligung der Wohnungseigentümer an den Kosten eines von der

    Auszug aus BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
    Sie soll verhindern, dass Binnenstreitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern untereinander auf Kosten aller Wohnungseigentümer ohne Rücksicht auf die jeweilige Parteistellung und die gerichtliche Kostenentscheidung ausgetragen werden (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 168/13, ZWE 2014, 261 Rn. 15; zu § 16 Abs. 5 WEG aF vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 1/06, BGHZ 171, 335 Rn. 22).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Auszug aus BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
    Durch das Erfordernis der Zustimmung sollen sich die übrigen Wohnungseigentümer dagegen schützen können, dass Wohnungseigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell unzuverlässigen Erwerbers gerät (Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 2/12, BGHZ 195, 120 Rn. 13).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
    Verweigert oder erteilt der Verwalter die Zustimmung schuldhaft pflichtwidrig, kann er ggf. für einen entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein (§ 280 Abs. 1, §§ 249 ff. BGB; vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1993, 280; OLG Hamburg, ZMR 2004, 850 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 787; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 75 ff.; Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 12 WEG Rn. 77, 78).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines

    Auszug aus BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18
    Ist - wie hier - der Verwalter zustimmungsberechtigte Person, wird er bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung in aller Regel als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 241/11, NJW 2012, 3232 Rn. 13; Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453 Rn. 9; BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242).
  • BGH, 29.05.2020 - V ZR 141/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflichten des Versammlungsleiters bei der

    Ebenso wie bei der Erteilung einer in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Verwalterzustimmung zu einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (dazu Senat, Urteil vom 21. Dezember 1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 346, 354 f.; zu § 12 WEG Senat, Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NZM 2020, 330 Rn. 14) hat der Verwalter insoweit einen Beurteilungsspielraum; es steht ihm auch offen, in der Eigentümerversammlung auf aus seiner Sicht verbleibende Rechtsunsicherheiten hinzuweisen.
  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22

    Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des

    Grundsätzlich war die Klage gegen den Verwalter zu richten, der in aller Regel bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig wurde und hierbei kein eigenes - nur von ihm wahrnehmbares - Recht wahrnahm (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322; Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NJW-RR 2020, 393 Rn. 6).

    Auch in einem solchen Fall wird der Verwalter aber nicht, wie die Revision meint, als außenstehender Dritter, sondern im Interesse der übrigen Wohnungseigentümer tätig (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NJW-RR 2020, 393 Rn. 6).

  • AG Heidelberg, 19.03.2021 - 45 C 2/21

    Passivlegitimation bei Klage auf Nachweis der Verwaltereigenschaft durch

    Auch dann wird der Verwalter im Interesse der übrigen Wohnungseigentümer tätig (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18 -, Rn. 6, juris, mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 15.06.2023 - 13 S 92/22

    Wer muss Veräußerung des Wohneigentums zustimmen?

    Durch das Erfordernis der Zustimmung soll ein Schutz davor erfolgen, dass Wohnungseigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell unzuverlässigen Erwerbers gerät (BGH, Urt. v. 18.10.2019 - V ZR 188/18, ZWE 2020, 188, 189, Rn. 13).
  • LG Berlin, 15.02.2022 - 55 S 25/21

    Sofortige Abberufung des Verwalters wegen offenem Treuhandkonto

    Diese Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden, denn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt und handelt im Einzelfall pflichtgemäß, wenn er im Hinblick auf bestimmte Maßnahmen der Verwaltung zuvor eine Weisung der Eigentümerversammlung einholt (BGH v. 21.12.1995 - V ZB 4/94, BGHZ 131, 347 = NJW 1996, 1216, 1218; BGH v. 18.10.2019 - V ZR 188/18, WuM 2020, 309, 311, Rn. 15; BGH v. 29.5.2020 - V ZR 141/19, WuM 2020, 522, 526, Rn. 31).
  • OLG Schleswig, 20.08.2020 - 2 Wx 39/20

    Wohnungsgrundbuchsache: Rechtswirkungen einer eingetragenen Verpflichtung zur

    Durch das Erfordernis der Zustimmung sollen sich die übrigen Teileigentümer dagegen schützen können, dass Teileigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell unzuverlässigen Erwerbers gerät (BGH Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NJW-RR 2020, S. 393, 394 Rn. 13; Beschuss vom 12. Oktober 2012 - a.a.O.).
  • AG Hamburg-St. Georg, 31.03.2023 - 980a C 20/22

    Durch (Negativ-) Beschluss verweigerte Zustimmung zur Veräußerung

    Mit dieser i.S.v. § 12 Abs. 2 WEG wirksamen Regelung sollen sich die übrigen Wohnungseigentümer dagegen schützen können, dass Wohnungseigentum in die Hand eines finanziell unzuverlässigen Erwerbers gerät (vgl. nur BGH, ZWE 2020, 188, 189, Rn. 13 = ZMR 2020, 422).
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