Rechtsprechung
BGH, 18.10.2019 - V ZR 286/18 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG, § ... 43 Nr. 4 WEG, § 46 WEG, § 43 Nr. 1, Nr. 4 oder Nr. 5 WEG, § 43 Nr. 4, § 46 Abs. 1 WEG, § 278 Abs. 1 ZPO, § 81 ZPO, § 83 ZPO, § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG, § 20 Abs. 1 WEG, § 21 Abs. 1, 3 WEG, §§ 21 bis 25 WEG, § 21 Abs. 1 WEG, § 21 Abs. 3 WEG, § 21 WEG, § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 23 bis 25 WEG, § 25 Abs. 5 Fall 2 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 27 Abs. 4 WEG, § 43 Abs. 4 BRAO, § 87 Abs. 1 ZPO, § 23 Nr. 2 c) GVG, § 87 Abs. 1 Alt. 1 ZPO, § 78 Abs. 1 Satz 1 und 3 ZPO, § 87 Abs. 1 Alt. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 2, § 43 Nr. 4
Vertretungsbefugnis des Verwalters; Weisungsbefugnis der Wohnungseigentümer - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Mehrheit der Wohnungseigentümer können Verwalter per Beschluss Weisungen in einem Anfechtungsverfahren erteilen; §§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG; 87 ZPO
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertretungsbefugnis des Verwalters im Prozess
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 2, § 43 Nr. 4
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Erteilung von Weisungen an den Verwalter für die Prozessführungsbefugnis (hier: Abschluss eines Prozessvergleichs) - rewis.io
Beschlussmängelverfahren gegen Wohnungseigentümer: Erteilung von prozessführenden Weisungen an Verwalter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erstrecken der gesetzlichen Vertretungsbefugnis des Verwalters für die in einem Beschlussmängelverfahren beklagten Wohnungseigentümer auf den Abschluss eines Prozessvergleichs; Enden der Vertretungsmacht des Verwalters und der Vollmacht des Rechtsanwalts für einen ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Rechte und Pflichten hat der Verwalter im Prozess?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang der Vertretungsbefugnis des Verwalters in einem Prozess
- haufe.de (Kurzinformation)
Vertretungsbefugnis des Verwalters im Anfechtungsprozess
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umfang der Vertretungsbefugnis des Verwalters in der Beschlussmängelklage (IMR 2020, 154)
Verfahrensgang
- AG Königstein/Taunus, 23.08.2017 - 21 C 375/16
- LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17
- BGH, 18.10.2019 - V ZR 286/18
Papierfundstellen
- NJW 2020, 1134
- MDR 2020, 403
- NZM 2020, 326
- NZG 2020, 740
Wird zitiert von ... (3)
- LG Nürnberg-Fürth, 20.05.2020 - 14 S 6820/19
Anfechtung der Bestellung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Zwar endet die Vertretungsmacht des Verwalters, wenn ein einzelner Wohnungseigentümer bei Gericht anzeigt; dass er sich künftig selbst vertreten werde (BGH, 18.10.2019, V ZR 286/18, zitiert nach juris).Die Wohnungseigentümer können dem Verwalter durch Mehrheitsbeschluss zudem auch Weisungen für die Prozessführung erteilen (BGH, 18.10.2019, V ZR 286/18, Rn. 27, zitiert nach juris), also etwa die Weisung, keine Berufung einzulegen.
- LG Frankfurt/Main, 21.07.2022 - 13 S 21/22
Kein Ausgleichsanspruch bei erfülltem Kostenerstattungsanspruch!
Allerdings hat der Bundesgerichtshof es zugelassen, dass die Kosten der Verteidigung im Beschlussanfechtungsverfahren über das Verbandsvermögen abgerechnet werden und dann im Innenverhältnis der Maßstab des § 16 Abs. 2 WEG aF in der Jahresabrechnung oder im Wirtschaftsplan angewandt wird, wenn die Verteidigung über den Verwalter organisiert wurde und über das Verbandsvermögen abgewickelt wurde (zuletzt BGH NZM 2020, 326; dazu Dötsch ZWE 2020, 113) oder die Verteidigungskosten vergemeinschaftet wurden (BGH ZMR 2015, 244). - LG Frankfurt/Main, 21.07.2021 - 13 S 21/22
Kein Ausgleichsanspruch von Wohnungseigentümern gegenüber anderen Eigentümern …
Allerdings hat der Bundesgerichtshof es zugelassen, dass die Kosten der Verteidigung im Beschlussanfechtungsverfahren über das Verbandsvermögen abgerechnet werden und dann im Innenverhältnis der Maßstab des § 16 Abs. 2 WEG aF in der Jahresabrechnung oder im Wirtschaftsplan angewandt wird, wenn die Verteidigung über den Verwalter organisiert wurde und über das Verbandsvermögen abgewickelt wurde (zuletzt BGH NZM 2020, 326; dazu Dötsch ZWE 2020, 113) oder die Verteidigungskosten vergemeinschaftet wurden (BGH ZMR 2015, 244).